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Der
ADFC als Erbe / Spenden und Zuwendungen |
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club
Landesverband Hessen e.V. ist gemeinnützig und von der Zahlung einer Erbschaftssteuer
befreit. Für Spenden (Zuwendungen) können
Zuwendungsbescheinigungen ausgestellt werden, die sich bei Ihrer
Steuererklärung steuermindernd auswirken können.
Spenden gegen Zuwendungsbescheinigung können Sie an den
Kreisverband Hochtaunus e.V., Postfach 1931, 61289 Bad Homburg, Bankverbindung:
Kto.-Nr. 665 222 604 bei der Postbank Frankfurt, BLZ 500 100 60
überweisen. Für eine Zusendung einer
Zuwendungsbescheinigung, die dann von der Steuer absetzbar ist, muss
das Wort "Spende" im Buchungstext stehen, weiterhin wird
Ihre Adresse für die Zusendung der Bescheinigung benötigt. Ohne
diese Angaben können wir eine Bescheinigung leider nicht
ausstellen.
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club Landesverband Hessen e.V. kann
als Erbe berufen, aber auch mit einer Zuwendung in Form eines Vermächtnisses bedacht werden.
Bitte geben Sie den gewünschten Verwendungszweck an, wenn Sie die Mittel einem bestimmten Projekt zuordnen wollen.
Die Einschaltung eines Notars wird empfohlen.
Anderenfalls sind folgende Formvorschriften zu beachten:
- das Testament muss mit eigener Hand geschrieben sein
- es muss unterschrieben sein
- Ort und Datum dürfen nicht fehlen
Wenn Sie den Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club Landesverband Hessen e.V.
bedenken wollen, lautet die korrekte Bezeichnung für den
Landesverband:
Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Landesverband Hessen e.V.
Eschenheimer Anlage 15
60318 Frankfurt
Eingetragen im Vereinsregister Amtsgericht Wiesbaden, AZ22VR2401
Als gemeinnützig anerkannt vom Finanzamt Ffm-Börse, AZ4525005922
Bankverbindung: Taunus Sparkasse Bad Homburg (BLZ 512 500 00), Kto.-Nr.
1127675
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