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letzte Änderung: 16.08.2006

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Der ADFC als Erbe / Spenden und Zuwendungen

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club Landesverband Hessen e.V. ist gemeinnützig und von der Zahlung einer Erbschaftssteuer befreit. Für Spenden (Zuwendungen) können Zuwendungsbescheinigungen ausgestellt werden, die sich bei Ihrer Steuererklärung steuermindernd auswirken können.

Spenden gegen Zuwendungsbescheinigung können Sie an den Kreisverband Hochtaunus e.V., Postfach 1931, 61289 Bad Homburg, Bankverbindung: Kto.-Nr. 665 222 604 bei der Postbank Frankfurt, BLZ 500 100 60 überweisen. Für eine Zusendung einer Zuwendungsbescheinigung, die dann von der Steuer absetzbar ist, muss das Wort "Spende" im Buchungstext stehen, weiterhin wird Ihre Adresse für die Zusendung der Bescheinigung benötigt. Ohne diese Angaben können wir eine Bescheinigung leider nicht ausstellen.

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club Landesverband Hessen e.V. kann als Erbe berufen, aber auch mit einer Zuwendung in Form eines Vermächtnisses bedacht werden.

Bitte geben Sie den gewünschten Verwendungszweck an, wenn Sie die Mittel einem bestimmten Projekt zuordnen wollen.

Die Einschaltung eines Notars wird empfohlen.

Anderenfalls sind folgende Formvorschriften zu beachten:
- das Testament muss mit eigener Hand geschrieben sein
- es muss unterschrieben sein 
- Ort und Datum dürfen nicht fehlen

Wenn Sie den Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club Landesverband Hessen e.V. bedenken wollen, lautet die korrekte Bezeichnung für den Landesverband:

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Landesverband Hessen e.V. 
Eschenheimer Anlage 15
60318 Frankfurt
Eingetragen im Vereinsregister Amtsgericht Wiesbaden, AZ22VR2401 
Als gemeinnützig anerkannt vom Finanzamt Ffm-Börse, AZ4525005922
Bankverbindung: Taunus Sparkasse Bad Homburg (BLZ 512 500 00), Kto.-Nr.
1127675