An die Wochenblätter Bad Homburger Report, Bad Homburger Woche, Blitztip-Taunus, Friedrichsdorfer Woche, Königsteiner Woche, Kronberger Bote, Oberurseler Woche, Usinger Anzeigenblatt, Usinger Land Extra ADFC-Pressemitteilung: Laub und Schnee: Rutschpartien mit dem Rad - ADFC: Statt ungeräumter Radwege die Straße nutzen Sehr geehrte Damen und Herren, die nachstehende Pressemitteilung unseres ADFC-Bundesverbandes möchten wir um einige lokale Besonderheiten ergänzen: In weiten Teilen des Hochtaunuskreises, insbesondere nördlich des Taunus und auf weiten Gebieten im ganzen Kreis außerorts, gibt es seltener Radwege mit Benutzungspflicht. "Radfahrer nutzen in der Hauptsaison meist autofreie Feld- und Waldwege, müssen aber in den Übergangszeiten und im Winter wegen aufgeweichter oder vereister Wege auf das normale Straßennetz ausweichen.", weiß Stefan Pohl, ADFC-Projektleiter zum Radroutennetz im Hochtaunuskreis. "Hinzu kommt, dass selbst straßenbegleitende außerörtliche Radwege im Winter selten oder erst sehr spät geräumt werden. Auch vorhandene Radwege sind deshalb im Winter meist nicht benutzbar, Radfahrer dürfen dann trotz Benutzungspflicht ganz legal auf der Straße fahren." Zwar ist die Zahl der Radfahrer weitaus geringer wie in der Radelsaison, es muss aber trotzdem mit ihnen gerechnet werden. Der ADFC Hochtaunus möchte daher um Verständnis werben, dass Radfahrer in der dunkleren Jahreszeit und insbesondere im Winter verstärkt mitten im Autoverkehr auch außerorts mitfahren müssen und um besondere Rücksichtnahme bitten. Einigen Grundregeln sind einfach zu beachten: Neben vorausschauendem Fahren ist das Abstand halten beim Überholen nicht nur wichtig für den Radfahrer und den Überholenden, auch der nachfolgende Kraftfahrzeugfahrer kann einen radelnden Verkehrsteilnehmer nur rechtzeitig erkennen, wenn der Vordermann auseichend Abstand hält, frühzeitig ausschert und Blinkzeichen beim Überholen gibt. Der gesetzlich vorgeschriebene Abstand beträgt übrigens mindestens 1,50 Meter, in besonderen Situationen wie an Steigungen oder bei hohen Geschwindigkeiten nach der geltenden Rechtssprechung auch deutlich mehr. Da dies in der Praxis im fließenden Verkehr oft schwer einzuschätzen ist, kann als Faustformel gelten, dass außer bei sehr breiten Straßen ein Radfahrer nur überholt werden kann, wenn das eigene Kraftfahrzeug komplett auf der linken Fahrspur fährt. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass ein Radfahrer bei Gegenverkehr in der Regel nicht überholt werden darf. Dies ist unabhängig davon, ob der Pedaleur mit einigen Zentimetern Abstand vom rechten Fahrbahnrand oder äußerst rechts fährt. Auch Radfahrer müssen ihren Teil zur Verkehrssicherheit beitragen. Deshalb hat der ADFC Hochtaunus im Rahmen der diesjährigen Beleuchtungsaktion im Web unter www.adfc-hochtaunus.de eine Liste der wichtigsten Punkte zum Thema Licht zusammengestellt. Der ADFC Hochtaunus engagiert sich wie der Hochtaunuskreis für die Ausschilderung eines umfassenden Radroutennetzes, das allerdings genau das jahreszeitbedingte Problem auf weiten Gebieten im gesamten Hochtaunuskreis nicht beheben kann, sondern nur in der Fahrradsaison Biker auf die Seitenwege zu lotsen vermag. Nähere Informationen zum Radroutennetz und dessen geplanter Ausschilderung finden sich übrigens im Web des ADFC Hochtaunus. Link: www.adfc-hochtaunus.de Schwerpunkt dieser ergänzenden Pressemitteilung ist das Verhalten gegenüber Radfahrern. Aber auch Radfahrer müssen ihren Teil zur Sicherheit beitragen. Deshalb haben wir einige wichtige Tipps im Web des ADFC zusammen gestellt, die den Rahmen dieser Mitteilung sprengen würden. Wir würden uns jedoch freuen, wenn auch das mit einfließen könnte und dazu beiträgt, dass die Sicherheit im Verkehr erhöht wird. Es ist uns dabei sehr wichtig, keine einseitigen und populistischen Positionen aufzubauen. Mit freundlichen Grüßen Stefan Pohl ADFC Hochtaunus e.V. Projektleiter Radroutennetz - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club ADFC Hochtaunus e.V. Postfach 19 31, 61289 Bad Homburg Eingetragen im Vereinsregister Amtsgericht Bad Homburg, AZ 10VR1323 Als gemeinnützig anerkannt Finanzamt Bad Homburg, Steuernummer 0325060079/K07 Projekt "Radroutennetz" Kontakt: Stefan Pohl (ADFC-Projektleiter) Oranienstraße 2b, 61273 Wehrheim Tel.: (06081) 95 87 12 (Q - privat Hr. Pohl) (06196) 79-1803 (dienstlich Hr. Pohl) (069) 1330 6842 797 (Voicebox ADFC Usinger Land) Fax: (069) 1330 6842 797 E-Mail: Stefan.Pohl@ADFC-Hochtaunus.de Internet: http://www.adfc-hochtaunus.de Koordinaten: 08-34-03 E / 50-18-09 N - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - Noch kein ADFC-Mitglied? Klicken Sie doch auf http://www.hessen.adfc.de/mitglied.html TOURENANGEBOTE hessischer ADFC-Verbände siehe http://www.hessen.adfc.de/touren/index.html ADFC-Pressemitteilung des Bundesverbandes ------------------------------------------ 08. Dezember 2006 Laub und Schnee: Rutschpartien mit dem Rad ADFC: Statt ungeräumter Radwege die Straße nutzen Wenn Radfahrer durch Laub, Eis und Schnee zu Fall kommen, können sie nur dann Schadensersatz erwarten, wenn eine Gemeinde ihren Winterdienst vernachlässigt hat. Diese müsse bei entsprechender Witterung mit Überstunden reagieren. Das berichtet das Mitgliedermagazin Radwelt des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) in seiner aktuellen Ausgabe. In einem Schadensersatzprozess sprach das Oberlandesgericht (OLG) Hamm einer Radfahrerin, die auf einer Blätterschicht auf einem Geh- und Radweg gestürzt war, Schmerzensgeld zu. Die beklagte Kommune sei verpflichtet, Gefahren auf ihren Verkehrsflächen zu beseitigen. Auch Radwege, so das Gericht, müssen regelmäßig vom Laub befreit werden, notfalls auch mit Überstunden, denn Herbstlaub sei witterungsabhängig und eine Gefahr, der man nicht durch unflexible Dienstpläne begegnen könne (OLG Hamm, 9 U 170/04). Bei Eis und Schnee besteht die Streupflicht im innerörtlichen Bereich auch zugunsten von Radfahrern (BGH III ZR 200/63). Im Radverkehrsnetz sind nur verkehrswichtige und gefährliche Wege zu räumen. ADFC-Rechtsreferent Roland Huhn sagt: „Dazu gehören beispielsweise Straßenteile, an denen der Radfahrer erfahrungsgemäß bremsen, ausweichen oder seine Fahrtrichtung oder Geschwindigkeit ändern muss.“ Eine Streupflicht für Rad- und Gehwege außerhalb geschlossener Ortschaften besteht nur ausnahmsweise. Wenn der Radweg nicht gestreut oder geräumt ist, entfällt die Benutzungspflicht. Der ADFC empfiehlt, dann auf der Fahrbahn zu fahren. Beim Sturz auf einem gemeinsamen Fuß- und Radweg auf Grund von Glatteis können Radfahrern auch dann Haftungsansprüche zustehen, wenn der Weg nur für Fußgänger geräumt werden musste und der Unfallort sich nicht an einer verkehrswichtigen und gefährlichen Stelle befand (BGH III ZR 8/03). Radfahrer sollten sich aber darauf einstellen, dass unbefestigte Radwege in städtischen Anlagen durch andere Radfahrer „zerfahren“ sind, Spurrillen scharfkantig festfrieren können und so das Lenken erschweren (OLG Celle 9 U 199/04). Huhn: „Trägt ein Radfahrer ein erhebliches Mitverschulden an einem Sturz, kann die Haftung einer Gemeinde entfallen.“ So urteilte auch das Landgericht Osnabrück (8 O 814/04). Das ADFC-Magazin Radwelt liefert zahlreiche Tipps, Trends und Infos rund ums Radfahren und berichtet auch regelmäßig über aktuelle Urteile aus dem Fahrradrecht. Weitere Urteile rund ums Rad finden sich auf der ADFC-Homepage in der Fahrradrechtdatenbank, in der ADFC-Mitglieder kostenlos recherchieren können. Die Radwelt erscheint alle zwei Monate und ist im ADFC-Mitgliedsbeitrag enthalten. Informationen zur Mitgliedschaft gibt es beim ADFC, Postfach 107747, 28077 Bremen, Infoline: 0421/34629-0, E-Mail: kontakt@adfc.de oder im Internet unter www.adfc.de. - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - Kontakt: Bettina Cibulski Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club (Bundesverband) e.V. Bundesgeschäftsstelle Postfach 10 77 47, 28077 Bremen Grünenstr. 120, 28199 Bremen Telefon: +49/ 421/ 346 29-15 Telefax: +49/ 421/ 346 29-50 E-Mail: bettina.cibulski@adfc.de Internet: http://www.adfc.de Engagement, Service, Kontakte. Unsere Mitglieder haben mehr vom Radfahren. Zum Beispiel praktische Tipps und unsere Rechtsdatenbank im Internet. Oder fahren Sie gar nicht Rad? Mitglied werden unter http://www.adfc.de/833_1