Verschickt am 14. März 2009 an den Magistrat der Stadt Königstein An den Ortsbeirat Mammolshain der Stadt Königstein i.Ts. Sehr geehrte Damen und Herren, der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) Hochtaunus möchte in die Diskussion um eine Sperrung des Zeilholwegs gegen Kfz-Schleichverkehr bezüglich der Radverkehrsbelange Stellung nehmen. Zunächst begrüßt und teilt der ADFC vor allem aus grundsätzlichen Erwägungen heraus die Ansicht des Ortsbeirats, zunächst den direkten Kontakt zu den Autofahrern suchen, die den Weg widerrechtlich als Abkürzung in Richtung Kronthal nutzen. Aus Sicht des ADFC sollten Wege, die als Fahrradrouten ausgewiesen sind, als oberste Zielsetzung grundsätzlich frei von Hindernissen gehalten werden. Dies beinhaltet bei Nutzungskonflikten wie im Zeilhohlweg, zunächst über "weiche" Maßnahmen wie Gespräche oder bei Wirkungslosigkeit gegebenenfalls zeitlich beschränkte Präsenz des Ordnungsamtes einzugreifen. Auch sollte die Möglichkeit genutzt werden, Bürger aktiv darauf hinzuweisen, dass Auffälligkeiten direkt der Stadt gemeldet werden, die sich dann mit den Betroffenen in Verbindung setzt - ohne dass z.B. Anzeige erstattet werden muss. Damit entfällt eine wesentliche Hürde, die Bürger oft beim Erstatten von Anzeigen empfinden. Wenn "weiche" Maßnahmen nicht zum gewünschten Erfolg führt und bauliche Maßnahmen erwogen werden müssen, wird sicher nicht nur der erwünschte Effekt, sondern auch das mit den baulichen Maßnahmen verbundene zusätzliche Risko aus Sicht der Betroffenen legalen Nutzer in die Entscheidungsfindung mit einbezogen. Dies würde für den Radverkehr bedeuten, dass Hindernisse - hierzu zählen auch markierte Schranken und Pfosten aller Art - nur dann eingesetzt werden sollten, wenn dies unvermeidbar und unbedingt notwendig ist - zum Beispiel, weil ein Sicherheitsrisiko damit beseitigt wird, das deutlich höher ist als das zusätzlich errichteter Hindernisses. Sollten tatsächlich bauliche Maßnahmen notwendig sein, geht der ADFC davon aus, dass auch hier zunächst die mildeste Form angewendet wird, um legale Nutzer am geringsten einzuschränken. Aus Sicht des Radverkehrs wäre eine Schranke bereits ein besonders drastisches Mittel, da sie eine komplette Sperrung der Fahrbahn bedeutet. Zuvor sollten daher andere Möglichkeiten wie z.B. kippbare und komplett in die Fahrbahn versenkbare Pfosten mit ausreichendem Abstand (für den Radverkehr wären 1,40 Meter Innenabstand zwischen zwei Pfosten als Mindestabstand anzusetzen) erwogen werden. Sollte dennoch eine Schranke unvermeidbar sein, wäre der Einsatz einer drehbaren Halbschranke einer normalen Schranke vorzuziehen. Halbschranken bieten den entscheidenden Vorteil, dass sie so errichtet werden können, dass nur ein Teil des Weges gesperrt wird und von der befestigten Fahrbahnfläche ein ausreichender Teil für andere, berechtigte Verkehrsteilnehmer frei bleiben kann. Wir hoffen, auf diesem Weg für die Wahl geeigneter Maßnahmen eine Hilfestellung zumindest aus Sicht der Radfahrer gegeben zu haben. Mit freundlichen Grüßen Stefan Pohl ADFC Hochtaunus e.V. Projektleiter Radroutennetz - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club ADFC Hochtaunus e.V. Postfach 19 31, 61289 Bad Homburg Eingetragen im Vereinsregister Amtsgericht Bad Homburg, AZ 10VR1323 Als gemeinnützig anerkannt Finanzamt Bad Homburg, Steuernummer 0325060079/K07 Projekt "Radroutennetz" Kontakt: Stefan Pohl (ADFC-Projektleiter) Oranienstraße 2b, 61273 Wehrheim Tel.: (06081) 95 87 12 (Q - privat Hr. Pohl) Fax: (03222) 1402 037 E-Mail: Stefan.Pohl@ADFC-Hochtaunus.de Internet: http://www.adfc-hochtaunus.de Koordinaten: 08-34-03 E / 50-18-09 N - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -