An den Bau- und Verkehrsausschuss der Gemeinde Wehrheim Verschickt per E-Mail am 6. September 2009 Sehr geehrte Damen und Herren, aus der Tagespresse hat der ADFC entnommen, dass auf Anregung einer Anwohnerin geprüft werden soll, die Thalmühle als Einbahnstraße einzurichten. Der ADFC Usinger Land spricht sich gegen die Einrichtung einer Einbahnstraße in der Straße "Zur Thalmühle" aus und möchte dies zum Anlass nehmen, die bestehenden Einbahnstraßenregelungen in Obernhain insbesondere auf eine Freigabe für den Radverkehr hin zu überprüfen. Dies betrifft unseres Wissens die Straßen "Schöne Aussicht" im Straßendreieck "Schöne Aussicht" / "Feldbergstraße", den "Banggartenweg" sowie die Straße "Im Baumstück". Sollte es weitere, hier nicht genannte Einbahnstraßenregelungen in Obernhain geben, wären diese mit einzubeziehen. Nach Ansicht des ADFC führt die Einrichtung einer Einbahnstraße in der Straße "Zur Thalmühle" dazu, dass in die verbleibende Richtung vor allem vom Kfz-Verkehr, der reiner Anliegerverkehr ist, eher schneller gefahren wird und dadurch höhere Gefahren für alle anderen Verkehrsteilnehmer entstehen als bei der bestehenden Regelung. Zudem ist die Straße "Zur Thalmühle" in beiden Richtungen Teil des Radroutennetzes und soll auch per Fahrradwegweisung in beiden Richtungen ausgewiesen werden. Eine Einbahnstraße sieht der ADFC nur dann als gerechtfertigt an, wenn sich dadurch ein bestehender oder sich anhand von Unfalldaten sich abzeichnender Unfallschwerpunkt, was über die Unfallstatistik der Polizei zu belegen wäre, entschärfen bzw. der Bildung entgegenwirken lässt. Sollte demnach eine Einbahnstraße notwendig sein, wäre zu prüfen, ob diese Beschränkung auch dem Radverkehr auferlegt werden muss oder nicht. Für die anderen eingangs genannten Einbahnstraßenregelungen in Obernhain, die derzeit generell, also auch für den Radverkehr, gelten, sieht der ADFC die Aufrechterhaltung für den Radverkehr nur dann als notwendig an, wenn sich dies belegbar nicht vermeiden lässt. Daher bittet der ADFC, eine Prüfung in die nächste Verkehrsschau aufzunehmen, wobei Schwerpunkt nicht die generelle Aufhebung, sondern eine mögliche Freigabe für den Radverkehr ist. Wenn möglich, sollte hierbei eine Freigabe für den Radverkehr erteilt werden. Als Grund für eine Aufrechterhaltung kann dabei selbstverständlich nicht die Aussage gelten, dass man auch anders fahren könne, vielmehr wäre für die geltende Verkehrsbeschränkungen zu prüfen, ob sie für den Radverkehr tatsächlich notwendig ist oder nicht. In der Regel gibt es aus Sicht des ADFC innerhalb von Obernhain bei reinem Anliegerverkehr und ohne anhand von polizeilichen Unfallstatistiken bestehende oder sich abzeichnende Unfallschwerpunkte keine Gründe, den Radverkehr über Einbahnstraßen regeln zu müssen. Der ADFC bittet ferner, diesen Vorgang sowie das Prüfungsergebnis im Bau- und Verkehrsausschuss der Radwegekommission der Gemeinde Wehrheim zur Kenntnis zu geben. Mit freundlichen Grüßen Stefan Pohl Vorsitzender ADFC Usinger Land e.V.