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Artikel 7/9

letzte Änderung: 16.11.2002

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Mitgliederzeitschrift "Hochtaunus aktuell", Augabe 05/2002

Wehrheim
Radwegebeschilderung

von Stefan Pohl

Anfang 2000 hat Wehrheim eine eigene Beschilderung für Radfahrer aufgestellt. Sie basiert auf einem Konzept zweier lokaler Radfahrexperten und besteht aus völlig eigenen Schildern mit eigenem Signet und eigenen Schriftfarben und -größen.

Wehrheim hat seit Mitte 2000 eine eigene Radwegebeschilderung. In gemeinsamer aufwändiger Arbeit sind Hr. Witt (CDU) und Hr. Steffen-Jesse (Die Grünen) Wege abgeradelt und haben festgelegt, wo Schilder aufgestellt werden müssen. Ein gemeinsamer Termin mit der zuständigen Behörde des Kreises ergab seitens der Kreisbehörde Bedenken, die nicht beachtet wurden. Dies betrifft auch die Einheitlichkeit der Beschilderung, wobei die vom Land vorgeschriebenen Radwegebeschilderungen für Radwege an Landes- und Bundesstraßen, die auch vom Hochtaunuskreis übernommen wurden und somit auch an Kreisstraßen verwendet werden sollen, keine Beachtung fanden.

Die Wehrheimer Beschilderung besteht aus weißen Schildern, auf denen als Signet ein grünes Fahrrad mit einem schwarzen Pfeil unter den Rädern zu finden ist, außerdem die in 3 bzw. 4cm Größe gedruckte Ortsangabe, teils mit Entfernungsangaben, teils ohne. Die Schilder haben jedoch geringfügig unterschiedliche Größen.
Die Schilder im Verlauf der Wege sind ähnlich groß, außerdem existiert ein "zentraler Wegweiser" an der Hauptkreuzung im Ortsteil Wehrheim mit einzelnen Schildern in der Größe 40x20cm.

Ausgeschildert sind die Wehrheimer Ortsteile und einige überregionale Ziele. Die Wegweisung findet sich allerdings nur auf Wehrheimer Gebiet. Eine Abstimmung mit Nachbargemeinden innerhalb und außerhalb des Hochtaunuskreises erfolgte nicht, eine weitere Beschilderung zu den von Wehrheim ausgewiesenen Überregionalen Zielen gibt es daher auch nicht - Begründung: Die Leute kennen sich aus. Wichtige innerörtliche Ziele sind ebenfalls nicht ausgeschildert (z.B. Bahnhof, Post, Rathaus / Bürgerbüro, Bürgerhaus). Einige fehlende Wegstücke könnten sinnvoll ergänzt werden. Das Wegenetz selbst basiert auf vorhandenen Wegen, die bereits auf Karten verzeichnet waren. Einige Strecken sind von der Gemeinde verbessert worden bzw. waren zu dem Zeitpunkt in Planung. Solche Strecken wurden mit berücksichtigt.
Der Wegecharakter ist eindeutig auf Freizeitnutzung abgelegt. Wege verlaufen überwiegend auf Feld- und Waldwegen sowie auf landwirtschaftlichen Wegen.

In mindestens 10 Fällen ist das Befahren der ausgeschilderten Wege durch Schilder der Straßenverkehrsordnung (StVO) verboten. Da die Wehrheimer Radwegebeschilderung nicht Bestandteil der StVO ist, wird die StVO auch nicht 
Die Kritik des ADFC Usinger Land setzt daher an fast allen Stellen an:

  • mangelnde Konformität mit der StVO
  • Art der Beschilderung und damit verbundene Uneinheitlichkeit mit benachbarten Gebieten
  • schlechte Lesbarkeit wegen zu kleiner Schrift und Verwendung stark gesperrter Schriften
  • schlechte Plazierung der Schilder
  • fehlende Zwischenwegweiser
  • gelegentlich setzt man darauf, dass den gelben Schildern des Straßenverkehrs gefolgt wird, ein anderes Mal wieder nicht
  • fehlende Abstimmung und damit keine Weiterführung ausgewiesener benachbarter Ziele
  • teils völlig ungeeignete Wegführung
  • unnötige Hindernisse auf den Wegen wie z.B. für Tandems und Fahrräder mit Anhängern nicht passierbare Schranken

Markantestes Beispiel: Der zentrale Wegweiser

Der "zentrale Wegweiser", auf den vor allem in Karten und bei Presseterminen explizit hingewiesen wird, steht an einer stark befahrenen komplizierten Kreuzung in Wehrheim (siehe Grafik; einziges Schild steht rechts unten). Er besteht aus einem Pfosten auf einer Straßenseite mit allen Richtungsangaben, wobei gar nicht alle Linienverläufe an dieser Kreuzung an dem Pfosten vorbei führen. Die Weglinien für Radfahrer an dieser Kreuzung sind in der Grafik eingezeichnet, Entscheidungspunkte mit einem dicken Punkt gekennzeichnet. Damit ergibt sich: Auf 6 von 9 Entscheidungspunkten ist der zentrale Wegweiser überhaupt nicht nutzbar. Am Entscheidungspunkt 2 ist er nur sehr eingeschränkt nutzbar, nur in einem Fall, aus Richtung Pfaffenwiesbach, bach ist der Wegweiser nutzbar, wenn in Richtung Usingen abgebogen wird. Grundsätzlich ist die Schrift zu klein und daher aus dem fließenden Verkehr kaum bis gar nicht zu erkennen, selbst wenn man weiß, wo der "zentrale Wegweiser" steht. Gesamturteil: unbrauchbar, eine Spielerei.

Wegführung über gesperrte Wege

Kurios ist die Wegführung über für Radfahrer gesperrte Wege. Dies ist keineswegs die Ausnahme, sondern eher die Regel: In mindestens 10 Fällen ist dies so. Rechtlich ist gegen die Beschilderung nichts zu machen: Die Radwegebeschilderung ist nicht Teil der StVO, daher kann alles gemacht werden, was gefällt. Aber: Wenn ein Radfahrer diese Wege fährt, muss er in jedem Einzelfall entscheiden, ob er trotz spezieller Radwegweisung diesen Weg tatsächlich befahren darf oder nicht. Auf sehr vielen Wegen steht er damit rechtlich im Abseits und müsste eigentlich umkehren und die öffentlichen Straßen benutzen.

Einen Hoffnungsschimmer gibt es: nachdem der bislang nicht beteiligte ADFC in der Presse protestiert hat, gibt es jetzt (wieder) eine Radwegekommission, diesmal mit Beteiligung des ADFC. Einen entsprechenden Antrag hat der ADFC zur Sitzung vom 22. April 2002 eingebracht. Derzeitige Äußerungen deuten darauf hin, dass z.B. bestehende Schilder nicht pauschal ersetzt werden. Wenn aber vorhandene Schilder z.B. entwendet oder irreparabel beschädigt werden, würden sie durch neue und den Vorgaben entsprechende Schilder ersetzt. Das soll übrigens keine Aufforderung zum Diebstahl oder zur Sachbeschädigung sein...

Bei den rechtlichen Fragen lässt sich die Gemeinde bisher viel Zeit. Eine Freigaberegelung der Feld-, Wald- und Wirtschaftswege wird geprüft. Warum das jede Gemeinde erneut und mehrere Monate lang prüfen muss, ist jedoch kaum vermittelbar. In Usingen, Neu-Anspach, Bad Homburg, Oberursel und anderen Kommunen geht's doch auch...

Bilder und Grafiken