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letzte Änderung: SP 13.03.2007

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Wege im Naturpark Hochtaunus derzeit nicht verkehrssicher

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Februar 2007 (KM-HK1017#M01)
Hochtaunuskreis: Wege des Naturparks derzeit nicht verkehrssicher

Der Naturpark Hochtaunus weist in einer Pressemitteilung darauf hin, dass die Wege im Bereich des Naturparks seit dem Orkantief "Kyrill" nicht verkehrssicher sind,  die Nutzung der Naturpark-Anlagen geschehe auf eigene Gefahr. Bei den zuständigen Forstämtern könne man sich über den Waldzustand informieren.

Nach ADFC-Informationen ist damit zu rechnen, dass umgefallene Bäume bis zum Mai, bei weiter anhaltender wärmerer Witterung auch früher, aus dem Wald entfernt sein müssen, wenn nicht Schädlingsplagen die Folge sein sollen. Daher laufen derzeit in allen Waldbereichen die Arbeiten mit Hochdruck unter dem Einsatz auch schwerer Maschinen. Der ADFC interpretiert daraus, dass selbst wenn ein Weg offensichtlich frei geräumt sein sollte, zum einen trotzdem mit Behinderungen durch umgefallene Bäume oder Reste der Aufräumarbeiten zu rechnen ist und gegenüber früher punktuell oder auch durchgehend von stark verschlechterten Wegoberflächen auszugehen ist. Zur Behebung der Wegschäden wurden bisher keine Aussagen getroffen. Vor dem Hintergrund der noch nicht abgeschlossenen Arbeiten dürfte das derzeit auch kaum möglich sein.

Zu dem Begriff der Verkehrssicherheit ist außerdem anzumerken, dass diese ohnehin für den Radverkehr auch auf ausgeschilderten Strecken im Wald nur in sehr eingeschränkten Umfang gilt (siehe Betretungsrecht). In der Regel handelt es sich im Naturpark Hochtaunus um wald- und forstwirtschaftliche Wege, die für den Radverkehr freigegeben sind - und nicht um Radwege nach StVO, für die an die Verkehrssicherungspflicht sehr hohe Anforderungen gestellt werden könnten. Aus rein rechtlicher Sicht ist auf solchen Wegen daher weder die Beseitigung von Sturmschäden, beispielsweise überraschend quer liegende Bäume, noch die Wiederherstellung verschlechterter Wegoberflächen einklagbar. Allerdings spielt es auf der Ebene der Glaubwürdigkeit nach Ansicht des ADFC eine erhebliche Rolle, ob es gelingen wird, projektierte oder bereits ausgeschilderte Fahrradrouten möglichst rasch in einen wieder befahrbaren Zustand zu versetzen.

  • Informationen über den Waldzustand erhält man gemäß der Pressemitteilung beim
    Forstamt Weilrod, Schloß Neuweilnau, 61276 Weilrod
    Tel.: 06083/9132-0
    E-Mail: ForstamtWeilrod@forst.hessen.de

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