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letzte Änderung: SP 12.06.2008

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Bad Homburg - Friedberger Straße

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Einzelmeldungen


12. Juni 2008 (KM-HK1021#M02)
Bad Homburg: ADFC wünscht sich Lehren für die Zukunft

Von einer sinnvolleren Straßenraumgestaltung kann man sich in den nächsten Jahren wohl verabschieden, obwohl das die einzig konsequente, richtige und sichere Lösung wäre. Politisch wird mitunter dargestellt, dass die Planung in Abstimmung mit dem ADFC erfolgte - tatsächlich wurde dem ADFC-Vertreter das Messer auf die Brust gesetzt: So oder gar nicht, Bordsteinradweg oder Darstellung als "Umweltfeind", weil dann Bäume entfallen müssten. Auf Namen möchten wir verzichten. Aber zum Sachverhalt urteilen Sie bitte selbst.

Der ADFC wünscht sich zumindest, dass es solche oder ähnliche Planungen in Zukunft nicht mehr gibt, Chancen an anderer Stelle besser genutzt werden und dass der Stadtverwaltung mehr Gewicht zukommt, damit sie ihre Aufgabe, vor unsinnigen politischen Ideen deutlich zu warnen, auch nachkommen kann. Ein Stadtplaner weiß genau, warum so etwas nicht geht. Politikern ist es oft egal - aber sie stehen nicht dazu, sondern verstecken sich lieber hinter anderen - hier dem ADFC.

Hier sei es kurz noch einmal erklärt:

  • Bordsteinradwege sind innerorts grundsätzlich gefahrenbehaftet und dürfen deshalb nur ausnahmsweise und mit besonderer Begründung angelegt werden. Eine Benutzungspflicht spielt hierbei keine Rolle. Das sagt auch die Straßenverkehrsordnung bzw. die zugehörige Verwaltungsvorschrift.
  • Bordsteinradwege mit Grundstückseinfahrten sind besonders gefahrenbehaftet und sollten gemieden werden wie die Pest. Auch bergauf gilt das: Warum, steht weiter unten.
  • Auch unsichere Radfahrer fahren bergab in der Praxis flotter als Schrittgeschwindigkeit. Diesen Umstand berücksichtigend hätte zur Schlussfolgerung, auf einem solchen Weg niemals Radfahrer fahren zu lassen. Das muss jeder Planer wissen, auf jeder eingeschalteten Ebene. Völlig praxisfremde Planungen sollten nach ADFC-Ansicht zu einer grundsätzlichen Mithaftung der verantwortlichen  Verwaltung(en) führen. Das würde sehr plötzlich viel ändern...
  • Die richtige Lösung wäre zweifelsfrei ein Radstreifen auf der Fahrbahn - bergauf wie bergab. So, wie es früher war und wie man es ohne Not beseitigt hat.
  • Auch dem Grundstücksnutzer tut man keinen Gefallen: Er hat kaum eine Chance, einen bergab nur etwas schneller fahrenden Radfahrer rechtzeitig zu erkennen, wenn er mit seinem Auto herausfahren will. Nicht nur Radfahrern tut man mit dieser Lösung Schlechtes, Autofahrern auch!
  • Das Dilemma jetzt: Wandelt man den für das Radfahren freigegeben Fußweg bergab um in einen reinen Fußweg, fahren unsichere Radfahrer verstärkt auf der anderen Straßenseite auf dem Gehweg - das ist dann noch schlimmer. Im Grunde hilft nur der komplette erneute Umbau. Traurig, aber wahr. Und teuer auch.

Vorschau - für größeres Bild (ca. 100 KB) bitte anklicken

Bild 1

Erläuterungen
Bild 1: Gefälle und Grundstückzufahrten - eine extrem gefährliche Situation, die durch die Gestaltung der Straße erst neu geschaffen wurde.

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17. Februar 2007 (KM-HK1021#M01)
Bad Homburg: Radstreifen wegsaniert

Die Friedberger Straße, eine stark befahrene Verbindung zwischen Bad Homburg, Friedrichsdorf und des A5-Anschlusses Friedberg, erstrahlt in neuem Licht. Das Steigungsstück im innerörtlichen Bereich erfuhr eine Komplettsanierung. Mitsaniert, aus ADFC-Sicht eher "wegsaniert", wurde ebenfalls der bisher bergauf vorhandene Radstreifen, der jetzt statt auf der Fahrbahn mit glatter Oberfläche auf dem Gehweg mit gefasten Steinen verläuft. Neben der Steigung muss der Radfahrer nun auch noch den 20-30% höheren Rollwiderstand der Pflastersteine überwinden. Zu einem richtigen Radweg oder einem Streifen hat es nicht gereicht, weil der inzwischen nicht mehr im Amt befindliche grüne Stadtrat partout statt einer vernünftigen Radverkehrsanlage Bäume auf dem Gehweg durchsetzte und so für Radfahrer eine Verschlechterung erreichte. Zudem sind Teile der Ausführung leicht befremdend. So wird der aus der Innenstadt kommende Radfahrstreifen auf der Fahrbahn mit einer durchgezogenen Linie auf den kombinierten Geh-/Radweg geführt und so ein direktes Abbiegen Richtung Kirdorf formell ausgeschlossen - durchgezogene Linien darf man ja nicht überfahren. Auf dem kombinierten Geh-/Radweg ist zudem eine Spur markiert, die optisch eindeutig dem Radverkehr zugeordnet ist, obwohl die Beschilderung die komplette Fläche freigibt. Etliche Meter nach dem Beginn allerdings steht mitten auf der farblich hervorgehobenen Spur ein Ampelmast. Rein rechtlich ist das wahrscheinlich nicht zu beanstanden, besser wäre es gewesen, die Spur gleich ganz weg zu lassen. Hier befinden wir uns noch in der Diskussion mit der Stadtverwaltung. Wir werden weiter berichten.

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