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Bad Homburg - Friedberger Straße |
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12. Juni 2008
(KM-HK1021#M02)
Bad Homburg: ADFC wünscht
sich Lehren für die Zukunft
Von einer sinnvolleren
Straßenraumgestaltung kann man sich in den nächsten Jahren
wohl verabschieden, obwohl das die einzig konsequente,
richtige und sichere Lösung wäre. Politisch wird mitunter
dargestellt, dass die Planung in Abstimmung mit dem ADFC
erfolgte - tatsächlich wurde dem ADFC-Vertreter das Messer
auf die Brust gesetzt: So oder gar nicht, Bordsteinradweg
oder Darstellung als "Umweltfeind", weil dann Bäume
entfallen müssten. Auf Namen möchten wir verzichten. Aber
zum Sachverhalt urteilen Sie bitte selbst.
Der ADFC wünscht sich zumindest, dass es solche oder
ähnliche Planungen in Zukunft nicht mehr gibt, Chancen an
anderer Stelle besser genutzt werden und dass der
Stadtverwaltung mehr Gewicht zukommt, damit sie ihre
Aufgabe, vor unsinnigen politischen Ideen deutlich zu
warnen, auch nachkommen kann. Ein Stadtplaner weiß genau,
warum so etwas nicht geht. Politikern ist es oft egal - aber
sie stehen nicht dazu, sondern verstecken sich lieber hinter
anderen - hier dem ADFC.
Hier sei es kurz noch einmal erklärt:
- Bordsteinradwege sind
innerorts grundsätzlich gefahrenbehaftet und dürfen
deshalb nur ausnahmsweise und mit besonderer Begründung
angelegt werden. Eine Benutzungspflicht spielt hierbei
keine Rolle. Das sagt auch die Straßenverkehrsordnung
bzw. die zugehörige Verwaltungsvorschrift.
- Bordsteinradwege mit
Grundstückseinfahrten sind besonders gefahrenbehaftet
und sollten gemieden werden wie die Pest. Auch bergauf
gilt das: Warum, steht weiter unten.
- Auch unsichere Radfahrer
fahren bergab in der Praxis flotter als
Schrittgeschwindigkeit. Diesen Umstand berücksichtigend
hätte zur Schlussfolgerung, auf einem solchen Weg
niemals Radfahrer fahren zu lassen. Das muss jeder
Planer wissen, auf jeder eingeschalteten Ebene. Völlig
praxisfremde Planungen sollten nach ADFC-Ansicht zu
einer grundsätzlichen Mithaftung der verantwortlichen
Verwaltung(en) führen. Das würde sehr plötzlich viel
ändern...
- Die richtige Lösung wäre
zweifelsfrei ein Radstreifen auf der Fahrbahn - bergauf
wie bergab. So, wie es früher war und wie man es ohne
Not beseitigt hat.
- Auch dem
Grundstücksnutzer tut man keinen Gefallen: Er hat kaum
eine Chance, einen bergab nur etwas schneller fahrenden
Radfahrer rechtzeitig zu erkennen, wenn er mit seinem
Auto herausfahren will. Nicht nur Radfahrern tut man mit
dieser Lösung Schlechtes, Autofahrern auch!
- Das Dilemma jetzt:
Wandelt man den für das Radfahren freigegeben Fußweg
bergab um in einen reinen Fußweg, fahren unsichere
Radfahrer verstärkt auf der anderen Straßenseite auf dem
Gehweg - das ist dann noch schlimmer. Im Grunde hilft
nur der komplette erneute Umbau. Traurig, aber wahr. Und
teuer auch.
Vorschau - für größeres Bild (ca.
100 KB) bitte
anklicken

Bild 1
Erläuterungen
Bild 1: Gefälle und Grundstückzufahrten - eine extrem
gefährliche Situation, die durch die Gestaltung der Straße
erst neu geschaffen wurde. |
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17. Februar 2007
(KM-HK1021#M01)
Bad Homburg: Radstreifen
wegsaniertDie
Friedberger Straße, eine stark befahrene Verbindung zwischen
Bad Homburg, Friedrichsdorf und des A5-Anschlusses
Friedberg, erstrahlt in neuem Licht. Das Steigungsstück im
innerörtlichen Bereich erfuhr eine Komplettsanierung.
Mitsaniert, aus ADFC-Sicht eher "wegsaniert", wurde
ebenfalls der bisher bergauf vorhandene Radstreifen, der
jetzt statt auf der Fahrbahn mit glatter Oberfläche auf dem
Gehweg mit gefasten Steinen verläuft. Neben der Steigung
muss der Radfahrer nun auch noch den 20-30% höheren
Rollwiderstand der Pflastersteine überwinden. Zu einem
richtigen Radweg oder einem Streifen hat es nicht gereicht,
weil der inzwischen nicht mehr im Amt befindliche grüne
Stadtrat partout statt einer vernünftigen Radverkehrsanlage
Bäume auf dem Gehweg durchsetzte und so für Radfahrer eine
Verschlechterung erreichte. Zudem sind Teile der Ausführung
leicht befremdend. So wird der aus der Innenstadt kommende
Radfahrstreifen auf der Fahrbahn mit einer durchgezogenen
Linie auf den kombinierten Geh-/Radweg geführt und so ein
direktes Abbiegen Richtung Kirdorf formell ausgeschlossen -
durchgezogene Linien darf man ja nicht überfahren. Auf dem
kombinierten Geh-/Radweg ist zudem eine Spur markiert, die
optisch eindeutig dem Radverkehr zugeordnet ist, obwohl die
Beschilderung die komplette Fläche freigibt. Etliche Meter
nach dem Beginn allerdings steht mitten auf der farblich
hervorgehobenen Spur ein Ampelmast. Rein rechtlich ist das
wahrscheinlich nicht zu beanstanden, besser wäre es gewesen,
die Spur gleich ganz weg zu lassen. Hier befinden wir uns
noch in der Diskussion mit der Stadtverwaltung. Wir werden
weiter berichten.
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