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letzte Änderung: SP 19.06.2007

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Radroutennetz Oberursel - Abschnitt Im Rosengärtchen - Camp-King-Allee

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Einzelmeldungen


19. Juni 2007 (KM-HK1033#M01)
Oberursel: Vorsicht bei der Benutzung der beschilderten Fahrradroute für den Abschnitt Im Rosengärtchen - Camp-King-Allee

Für den als Fahrradroute beschilderten Abschnitt zwischen den Straßen Im Rosengärtchen und Camp-King-Allee macht der ADFC Hochtaunus auf eine derzeit für den Radverkehr ungünstige Lösung aufmerksam. Auf einem kurzen Abschnitt von ca. 30 Metern führt die beschilderte Radroute auf einem nicht freigegebenen engen Fußweg mit einer scharfen Kurve. An dieser Stelle müssen Radfahrer gemäß der Beschilderung absteigen. Die Lösung ist für den Radverkehr sehr unbefriedigend, dies ist auch der Stadt Oberursel bewusst. Eine Alternative gibt es derzeit leider nur über die stark befahrene Hohemarkstraße. Diese Problemstelle wird selbstverständlich vom ADFC bei der anstehenden Überarbeitung des Radroutennetzes in Oberursel thematisiert werden. Anlass sind Beschwerden von Anwohnern, die formalrechtlich berechtigt sind.

Hinweise zum rechtlichen Hintergrund
Die Fahrradwegweisung (grün auf weißem Grund) ist nach wie vor in Deutschland keine Beschilderung der Straßenverkehrsordnung, sondern eine zusätzliche Wegweisung. Das bedeutet, dass aus dieser Beschilderung keine Benutzungsrechte von Wegen abgeleitet werden können. Stehen auf den Wegen Verbote durch Schilder der Straßenverkehrsordnung, ist ausnahmslos die Beschilderung der Straßenverkehrsordnung zu befolgen. Im vorliegenden Fall ist die "Fahrrad"route als Fußweg beschildert, folglich muss formalrechtlich auch abgestiegen werden - trotz Fahrradwegweisung. Nicht betroffen sind allerdings Kinder bis 10 Jahre, da sie auf Fußwegen als Fußgänger gelten und bei einer Beschilderung "Fußweg" doch fahren dürfen. Das Fahrrad gilt hier als Spielgerät, nicht als Verkehrsmittel.

Weiterführende Hinweise
Der ADFC setzt sich zum einen dafür ein, dass die standardisierte Fahrradwegweisung (grüne Schrift auf weißem Grund) in die StVO aufgenommen wird und somit ein rechtlich anderer Status entsteht, zum anderen wird der lokale ADFC dieses Problem weiter verfolgen und auf eine für Radfahrer bessere Lösung hinwirken. Als dauerhafte Lösung im Radroutennetz wird der ADFC diese Stelle nicht akzeptieren. Sie können den ADFC dabei aktiv durch Ihre Mithilfe vor Ort (siehe bei den
Ortsgruppen im ADFC Hochtaunus) oder passiv durch Ihre Mitgliedschaft (z.B. online beim ADFC-Bundesverband) unterstützen.

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