19. Juni 2007
(KM-HK1033#M01)
Oberursel: Vorsicht bei der
Benutzung der beschilderten Fahrradroute für den Abschnitt
Im Rosengärtchen - Camp-King-Allee
Für den als Fahrradroute beschilderten Abschnitt zwischen den
Straßen Im Rosengärtchen und Camp-King-Allee macht der ADFC
Hochtaunus auf eine derzeit für den Radverkehr ungünstige
Lösung aufmerksam. Auf einem kurzen Abschnitt von ca. 30
Metern führt die beschilderte Radroute auf einem nicht
freigegebenen engen Fußweg mit einer scharfen Kurve. An
dieser Stelle müssen Radfahrer gemäß der Beschilderung
absteigen. Die Lösung ist für den Radverkehr sehr
unbefriedigend, dies ist auch der Stadt Oberursel bewusst.
Eine Alternative gibt es derzeit leider nur über die stark
befahrene Hohemarkstraße. Diese Problemstelle wird
selbstverständlich vom ADFC bei der anstehenden
Überarbeitung des Radroutennetzes in Oberursel thematisiert
werden. Anlass sind Beschwerden von Anwohnern, die
formalrechtlich berechtigt sind.
Hinweise zum rechtlichen Hintergrund
Die Fahrradwegweisung
(grün auf weißem Grund) ist nach wie vor in Deutschland
keine Beschilderung der Straßenverkehrsordnung, sondern eine
zusätzliche Wegweisung. Das bedeutet, dass aus dieser
Beschilderung keine Benutzungsrechte von Wegen abgeleitet
werden können. Stehen auf den Wegen Verbote durch Schilder
der Straßenverkehrsordnung, ist ausnahmslos die
Beschilderung der Straßenverkehrsordnung zu befolgen. Im
vorliegenden Fall ist die "Fahrrad"route als Fußweg
beschildert, folglich muss formalrechtlich auch abgestiegen
werden - trotz Fahrradwegweisung. Nicht betroffen sind
allerdings Kinder bis 10 Jahre, da sie auf Fußwegen als
Fußgänger gelten und bei einer Beschilderung "Fußweg" doch
fahren dürfen. Das Fahrrad gilt hier als Spielgerät, nicht
als Verkehrsmittel.
Weiterführende Hinweise
Der ADFC setzt sich zum einen dafür ein, dass die
standardisierte Fahrradwegweisung (grüne Schrift auf weißem
Grund) in die StVO aufgenommen wird und somit ein rechtlich
anderer Status entsteht, zum anderen wird der lokale ADFC
dieses Problem weiter verfolgen und auf eine für Radfahrer
bessere Lösung hinwirken. Als dauerhafte Lösung im
Radroutennetz wird der ADFC diese Stelle nicht akzeptieren.
Sie können den ADFC dabei aktiv
durch Ihre Mithilfe vor Ort (siehe bei den
Ortsgruppen
im ADFC Hochtaunus) oder passiv durch Ihre Mitgliedschaft
(z.B. online
beim ADFC-Bundesverband) unterstützen.
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