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Neue Umlaufsperre auf Radweg Friedrichsdorf - Burgholzhausen |

Letzte Meldung vom 19. September 2008:
Informationen zum Vorgang:
Situation/Ausgangslage:
Wegen eines Unfalles (Vorfahrtverstoß
beim Verlassen des Privatgrundstücks) an einer
Grundstücksausfahrt hat die Stadt Friedrichsdorf auf einem
innerörtlichen und benutzungspflichtigen Zweirichtungsradweg
in Burgholzhausen für Radfahrer eine Umlaufsperre
aufgestellt.
Position des ADFC:
Wenn ein Radweg so gefährlich ist,
dass der bevorrechtigte Radverkehr durch Umlaufsperren vor
wartepflichtigen, aber unachtsamen Grundstückszu- und
abfahrenden geschützt werden muss, gehört der Radweg
abgeschafft. Keinesfalls darf der Radverkehr für die
Unachtsamkeit anderer bestraft werden.
Meldungen bisher:
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Letzte Meldung |
19. November 2008
(KM-HK1039#M04)
Umlaufsperren und Zwang
zur Benutzung unabwendbar?
In einem Zeitungsartikel vom 19. November 2008 werden Aussagen
zum benutzungspflichtigen Fuß-/Radweg vom Ordnungsamt der
Stadt Friedrichsdorf an der Königsteiner Straße geäußert.
Darin wird die Benutzungspflicht des Radweges als
alternativlos erachtet, die Umlaufsperren verteidigt, weil
Radfahrer viel zu oft mit einer so hohen Geschwindigkeit
heran"jagten", dass Anwohner gefährdet würden.
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Einzelmeldungen |
02. August 2008
(KM-HK1039#M03)
Friedrichsdorf: Umlaufsperren
sind sicher ! ? -
Unfall
Ein Radfahrer wollte die Umlaufsperren vermeiden und wechselte
auf die Fahrbahn. Dabei löste sich das Vorderrad von der
Gabel, der Mann stürzte und verletzte sich schwer.
ADFC-Kommentar: Auch wenn formell die
Benutzungspflicht gilt, zeigt sich doch, dass Umlaufsperren
nur dort errichtet werden sollen, wo dies unumgänglich ist.
Wenn es andere Möglichkeiten gibt, die Verkehrssicherheit zu
angemessen zu gewährleisten, werden solche Regelungen eher
nicht akzeptiert. So auch hier - gäbe es keine
Umlaufsperren, wäre der Unfall so nicht passiert. Ob das die
Stadt dazu bewegt, die Umlaufsperren, die wegen EINES (!)
Unfalles errichtet wurden, auch wieder aufzuheben - wenn sie
doch Unfalle verursachen bzw. zur erhöhten Gefährdung
beitragen? Diese Frage muss nach Ansicht des ADFC unabhängig
davon beantwortet werden, ob die Benutzungspflicht gilt,
d.h. die Regeln eingehalten wurden - denn es geht darum, was
tatsächlich aufgrund der Umlaufsperren passiert und nicht
darum, was theoretisch mit der Aufstellung der Umlaufsperren
beabsichtigt war, aber nicht passiert (nämlich die Erhöhung
der Sicherheit). Wenn eine Umlaufsperre zwar eine Gefahr
verringert, aber dafür andere heraufbeschwört, muss genauso
gehandelt werden wie bei der Aufstellung der Umlaufsperre -
oder?
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15. Juni 2008
(KM-HK1039#M02)
Friedrichsdorf: Umlaufsperren
wurden entschärft
Die Umlaufsperren wurden entschärft, indem sie weiter
auseinander gerückt wurden. Die Passage auch mit einem
Anhänger ist nun bei entsprechender Aufmerksamkeit möglich.
Die grundsätzliche Meinung des ADFC, warum Radwege, die so
gefährlich sind, benutzungspflichtig sein sollen, bleibt
weiter offen. Als Übergangslösung kann die Sperre nun
akzeptiert werden, es muss aber eine endgültige Lösung her.
Dies könnte ein Fahrbahnteiler, eine Auffahrmöglichkeit auf
die Straße und die Aufhebung der Benutzungspflicht sein.
Vorschau - für größeres Bild (ca. 90 KB) bitte
anklicken

Bild M02-1
Bild M02-2
Erläuterungen
Bild M02-1: Die Umlaufsperren stehen deutlich weiter
auseinander.
Bild M02-2: Wie der Test mit einem geeigneten Fahrrad zeigt,
kann man jetzt passieren.
Hinweis: Das gezeigte Rad hat die Breite eines
Standard-Fahrradanhängers oder eines bepackten Fahrrads, der
Anhänger ist ein Standard-Anhänger. Dieses Gespann ist
keineswegs ein Sonderfall, sondern zeigt deutlich den
benötigten Platz auch für ein Standard-Rad, das eben oben
breiter ist und mit Fahrradtaschen den gleichen Platzbedarf
hat.
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01. Oktober 2007
(KM-HK1039#M01)
Friedrichsdorf: Nach einem Unfall
wurden Umlaufsperren auf einem Radweg aufgestellt - ADFC
hält die Maßnahme für unangemessen
Eine Motorradfahrerin wollte aus einer Grundstückausfahrt über
einen gemeinsamen Fuß-/Radweg auf die Straße fahren, achtete
dabei nicht auf querenden Verkehr auf dem Fuß-/Radweg und
stieß mit einem Radfahrer zusammen, der sich schwer
verletzte. Die Stadt Friedrichsdorf reagierte schnell und
stellte eine Umlaufsperre auf, so dass der
vorfahrtberechtigte Radverkehr eingeschränkt wird.
Gleichzeitig ist für Radfahrer die Benutzungspflicht des
Fuß-/Radweges angeordnet. Es handelt sich um den Ortseingang
Burgholzhausen von Friedrichsdorf her kommen.
Ein Friedrichsdorfer Bürger hat sich über die Aufstellung
der Umlaufsperren beschwert und dies dem ADFC zur Kenntnis
geschickt mit Bitte um Stellungnahme. Der ADFC hat diese
Problematik aufgegriffen.
Meinung des ADFC
Der ADFC Hochtaunus hält diese Maßnahme nach einer erster
Beurteilung für unangemessen. Hier werden zunächst Radwege
angelegt und als benutzungspflichtig gekennzeichnet, die
aufgrund umfangreicher Untersuchungen als gefährlich
anerkannt sind. Dies ist in einschlägigen Regelwerken für
Verwaltungen explizit so erwähnt, derartige Radwege mit
Grundstückszufahrten innerorts (dies ist hier de facto der
Fall) sollen nur in gut begründeten Ausnahmefällen angelegt
werden. Es kann Gründe für einen solchen Radweg geben - auf
die ist der ADFC sehr gespannt.
Die Umlaufsperre unter Beibehaltung der Benutzungspflicht
als alleinige und dauerhafte Reaktion hält der ADFC in jedem
Fall für unangemessen. Zunächst ist die Verwaltung
grundsätzlich verpflichtet, den Einsatz von Maßnahmen zu
prüfen, die weniger Einschränkungen für Bürger bedeuten,
z.B. die Information der Anlieger, die Aufstellung von
Warnschildern oder eines Spiegels usw. Die Sperrung des
Weges kann dann sinnvoll sein, wenn der gemeinsame
Fuß-/Radweg für Radfahrer als zu gefährlich eingestuft wird.
Dann verbietet sich aber auch aus Sicht des ADFC die
Anordnung der Benutzungspflicht - insbesondere bei einem
Radwegetyp, der nachweislich in der Fachliteratur als
grundsätzlich problematisch eingestuft wird. Im
ungünstigsten Fall kann sogar der Stadt vorgeworfen werden,
diese Gefahr nach Bekanntwerden der grundsätzlichen
Gefährlichkeit (das ist schon eine Weile her) nicht durch
geeignete Maßnahmen beseitigt zu haben. Es könnte sogar
bedeuten, dass im konkreten Schadensfall eine Mithaftung der
Stadt für die Unfallfolgen vor allem des verunglückten
Radfahrers geltend gemacht werden kann - sofern der
Verunglückte selbst aktiv wird.
Reaktion des ADFC
Ob eine Prüfung verschiedener Maßnahmen erfolgt ist und mit
welchen Begründungen welche weniger einschneidenden
Maßnahmen nicht als sinnvoll eingestuft werden und statt
dessen als sanfteste Maßnahme die Umlaufsperre unter
Beibehaltung der Benutzungspflicht eingesetzt werden muss,
die einseitig den bevorrechtigten Radverkehr, nicht aber den
wartepflichtigen Zufahrtsverkehr einschränkt, hat der ADFC
Ende September bei der Stadtverwaltung in einer
ausführlichen Mail hinterfragt - und dabei auch gleich um
Einbeziehung der Prüfung der Umlaufsperren an der
Peter-Geibel-Straße gebeten. Wir möchten den Wortlaut
zunächst nicht veröffentlichen, da wir das Ergebnis zunächst
abwarten wollen.
Hinweise zu gemeinsamen
Fuß-/Radwegen
Laut einem Standard-Werk für Verkehrsplaner und
Verwaltungen, der ERA 95 (Empfehlungen für
Radverkehrsanlagen) werden Radwege mit häufigen
Grundstückein- und -ausfahrten innerorts als grundsätzlich
so gefährlich eingestuft, dass sie nur im Ausnahmefall
eingesetzt werden sollen. Dies haben zahlreiche
Untersuchungen ergeben und ist in Fachkreisen unbestritten.
Dieses Regelwerk ist seit längeren (1995) in Kraft, so dass
von ausreichend Zeit für die Prüfung vorhandener Radwege
ausgegangen werden kann, ob sie noch aktuellen Bestimmungen
entsprechen.
Bilder der Umlaufsperren
Vorschaubild - für größeres Bild (ca. 90 KB) bitte
anklicken

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