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letzte Änderung: SP 27.11.2008

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Neue Umlaufsperre auf Radweg Friedrichsdorf - Burgholzhausen

Letzte Meldung vom 19. September 2008:

Informationen zum Vorgang:

Situation/Ausgangslage: Wegen eines Unfalles (Vorfahrtverstoß beim Verlassen des Privatgrundstücks) an einer Grundstücksausfahrt hat die Stadt Friedrichsdorf auf einem innerörtlichen und benutzungspflichtigen Zweirichtungsradweg in Burgholzhausen für Radfahrer eine Umlaufsperre aufgestellt.

Position des ADFC:
Wenn ein Radweg so gefährlich ist, dass der bevorrechtigte Radverkehr durch Umlaufsperren vor wartepflichtigen, aber unachtsamen Grundstückszu- und abfahrenden geschützt werden muss, gehört der Radweg abgeschafft. Keinesfalls darf der Radverkehr für die Unachtsamkeit anderer bestraft werden.

Meldungen bisher:

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Letzte Meldung


19. November 2008 (KM-HK1039#M04)
Umlaufsperren und Zwang zur Benutzung unabwendbar?

In einem Zeitungsartikel vom 19. November 2008 werden Aussagen zum benutzungspflichtigen Fuß-/Radweg vom Ordnungsamt der Stadt Friedrichsdorf an der Königsteiner Straße geäußert. Darin wird die Benutzungspflicht des Radweges als alternativlos erachtet, die Umlaufsperren verteidigt, weil Radfahrer viel zu oft mit einer so hohen Geschwindigkeit heran"jagten", dass Anwohner gefährdet würden.

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Einzelmeldungen


02. August 2008 (KM-HK1039#M03)
Friedrichsdorf: Umlaufsperren sind sicher ! ? - Unfall

Ein Radfahrer wollte die Umlaufsperren vermeiden und wechselte auf die Fahrbahn. Dabei löste sich das Vorderrad von der Gabel, der Mann stürzte und verletzte sich schwer.

ADFC-Kommentar: Auch wenn formell die Benutzungspflicht gilt, zeigt sich doch, dass Umlaufsperren nur dort errichtet werden sollen, wo dies unumgänglich ist. Wenn es andere Möglichkeiten gibt, die Verkehrssicherheit zu angemessen zu gewährleisten, werden solche Regelungen eher nicht akzeptiert. So auch hier - gäbe es keine Umlaufsperren, wäre der Unfall so nicht passiert. Ob das die Stadt dazu bewegt, die Umlaufsperren, die wegen EINES (!) Unfalles errichtet wurden, auch wieder aufzuheben - wenn sie doch Unfalle verursachen bzw. zur erhöhten Gefährdung beitragen? Diese Frage muss nach Ansicht des ADFC unabhängig davon beantwortet werden, ob die Benutzungspflicht gilt, d.h. die Regeln eingehalten wurden - denn es geht darum, was tatsächlich aufgrund der Umlaufsperren passiert und nicht darum, was theoretisch mit der Aufstellung der Umlaufsperren beabsichtigt war, aber nicht passiert (nämlich die Erhöhung der Sicherheit). Wenn eine Umlaufsperre zwar eine Gefahr verringert, aber dafür andere heraufbeschwört, muss genauso gehandelt werden wie bei der Aufstellung der Umlaufsperre - oder?
 

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15. Juni 2008 (KM-HK1039#M02)
Friedrichsdorf: Umlaufsperren wurden entschärft

Die Umlaufsperren wurden entschärft, indem sie weiter auseinander gerückt wurden. Die Passage auch mit einem Anhänger ist nun bei entsprechender Aufmerksamkeit möglich. Die grundsätzliche Meinung des ADFC, warum Radwege, die so gefährlich sind, benutzungspflichtig sein sollen, bleibt weiter offen. Als Übergangslösung kann die Sperre nun akzeptiert werden, es muss aber eine endgültige Lösung her. Dies könnte ein Fahrbahnteiler, eine Auffahrmöglichkeit auf die Straße und die Aufhebung der Benutzungspflicht sein.

Vorschau - für größeres Bild (ca. 90 KB) bitte anklicken
  
Bild M02-1                    Bild M02-2

Erläuterungen
Bild M02-1: Die Umlaufsperren stehen deutlich weiter auseinander.
Bild M02-2: Wie der Test mit einem geeigneten Fahrrad zeigt, kann man jetzt passieren.

Hinweis: Das gezeigte Rad hat die Breite eines Standard-Fahrradanhängers oder eines bepackten Fahrrads, der Anhänger ist ein Standard-Anhänger. Dieses Gespann ist keineswegs ein Sonderfall, sondern zeigt deutlich den benötigten Platz auch für ein Standard-Rad, das eben oben breiter ist und mit Fahrradtaschen den gleichen Platzbedarf hat.
 

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01. Oktober 2007 (KM-HK1039#M01)
Friedrichsdorf: Nach einem Unfall wurden Umlaufsperren auf einem Radweg aufgestellt - ADFC hält die Maßnahme für unangemessen

Eine Motorradfahrerin wollte aus einer Grundstückausfahrt über einen gemeinsamen Fuß-/Radweg auf die Straße fahren, achtete dabei nicht auf querenden Verkehr auf dem Fuß-/Radweg und stieß mit einem Radfahrer zusammen, der sich schwer verletzte. Die Stadt Friedrichsdorf reagierte schnell und stellte eine Umlaufsperre auf, so dass der vorfahrtberechtigte Radverkehr eingeschränkt wird. Gleichzeitig ist für Radfahrer die Benutzungspflicht des Fuß-/Radweges angeordnet. Es handelt sich um den Ortseingang Burgholzhausen von Friedrichsdorf her kommen.

Ein Friedrichsdorfer Bürger hat sich über die Aufstellung der Umlaufsperren beschwert und dies dem ADFC zur Kenntnis geschickt mit Bitte um Stellungnahme. Der ADFC hat diese Problematik aufgegriffen.

Meinung des ADFC
Der ADFC Hochtaunus hält diese Maßnahme nach einer erster Beurteilung für unangemessen. Hier werden zunächst Radwege angelegt und als benutzungspflichtig gekennzeichnet, die aufgrund umfangreicher Untersuchungen als gefährlich anerkannt sind. Dies ist in einschlägigen Regelwerken für Verwaltungen explizit so erwähnt, derartige Radwege mit Grundstückszufahrten innerorts (dies ist hier de facto der Fall) sollen nur in gut begründeten Ausnahmefällen angelegt werden. Es kann Gründe für einen solchen Radweg geben - auf die ist der ADFC sehr gespannt.
Die Umlaufsperre unter Beibehaltung der Benutzungspflicht als alleinige und dauerhafte Reaktion hält der ADFC in jedem Fall für unangemessen. Zunächst ist die Verwaltung grundsätzlich verpflichtet, den Einsatz von Maßnahmen zu prüfen, die weniger Einschränkungen für Bürger bedeuten, z.B. die Information der Anlieger, die Aufstellung von Warnschildern oder eines Spiegels usw. Die Sperrung des Weges kann dann sinnvoll sein, wenn der gemeinsame Fuß-/Radweg für Radfahrer als zu gefährlich eingestuft wird. Dann verbietet sich aber auch aus Sicht des ADFC die Anordnung der Benutzungspflicht - insbesondere bei einem Radwegetyp, der nachweislich in der Fachliteratur als grundsätzlich problematisch eingestuft wird. Im ungünstigsten Fall kann sogar der Stadt vorgeworfen werden, diese Gefahr nach Bekanntwerden der grundsätzlichen Gefährlichkeit (das ist schon eine Weile her) nicht durch geeignete Maßnahmen beseitigt zu haben. Es könnte sogar bedeuten, dass im konkreten Schadensfall eine Mithaftung der Stadt für die Unfallfolgen vor allem des verunglückten Radfahrers geltend gemacht werden kann - sofern der Verunglückte selbst aktiv wird.

Reaktion des ADFC
Ob eine Prüfung verschiedener Maßnahmen erfolgt ist und mit welchen Begründungen welche weniger einschneidenden Maßnahmen nicht als sinnvoll eingestuft werden und statt dessen als sanfteste Maßnahme die Umlaufsperre unter Beibehaltung der Benutzungspflicht eingesetzt werden muss, die einseitig den bevorrechtigten Radverkehr, nicht aber den wartepflichtigen Zufahrtsverkehr einschränkt, hat der ADFC Ende September bei der Stadtverwaltung in einer ausführlichen Mail hinterfragt - und dabei auch gleich um Einbeziehung der Prüfung der Umlaufsperren an der Peter-Geibel-Straße gebeten. Wir möchten den Wortlaut zunächst nicht veröffentlichen, da wir das Ergebnis zunächst abwarten wollen.

Hinweise zu gemeinsamen Fuß-/Radwegen
Laut einem Standard-Werk für Verkehrsplaner und Verwaltungen, der ERA 95 (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen) werden Radwege mit häufigen Grundstückein- und -ausfahrten innerorts als grundsätzlich so gefährlich eingestuft, dass sie nur im Ausnahmefall eingesetzt werden sollen. Dies haben zahlreiche Untersuchungen ergeben und ist in Fachkreisen unbestritten. Dieses Regelwerk ist seit längeren (1995) in Kraft, so dass von ausreichend Zeit für die Prüfung vorhandener Radwege ausgegangen werden kann, ob sie noch aktuellen Bestimmungen entsprechen.

Bilder der Umlaufsperren

Vorschaubild - für größeres Bild (ca. 90 KB) bitte anklicken

neue Umlaufsperre

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