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letzte Änderung: SP 06.10.2009

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Friedrichsdorf: Kurhessenstraße und Einbahnstraßen

Informationen zum Vorgang:

Situation/Ausgangslage: Die Kurhessenstraße ist sanierungsbedürftig. Gleichzeitig gab es Ideen der Umgestaltung bis hin zur Umwandlung in eine Durchgangsstraße.

ADFC-Position: Der Erlenbachweg verläuft auf der Kurhessenstraße. Von der Wirkung her soll die Kurhessenstraße daher ihren Charakter als beruhigte Straße beibehalten und darf nicht zur Durchgangsstraße werden.

Meldungen bisher:

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Letzte Meldung


6. Oktober 2009
(KM-HK1062#M02)
Baubeginn steht an, keine Details zur Gestaltung in der Presse

Die Kurhessenstraße wird in den nächsten 6 Monaten ausgebaut. Kanalarbeiten sind der Hauptanlass, die Straße wird aber komplett erneuert. Wie das aussehen wird, stand nicht in der Presse. Lediglist die Aussage, dass die Straße "gänzlich verändert" zeigen wird.

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Einzelmeldungen


14. April 2008
(KM-HK1062#M01)
ADFC für Beibehaltung der Verkehrsberuhigung Kurhessenstraße und Prüfung der Freigabe bei neuen Einbahnstraßenregelungen

Im Ortsbeirat Burgholzhausen wurde die Kurhessenstraße als Thema eingebracht. Hintergrund waren Beschwerden bzw. Ansichten im Ortsbeirat, die Kurhessenstraße würde mit ihren Geschwindigkeit dämpfenden Einbauten eine Behinderung für die Anlieger darstellen. Der ADFC Hochtaunus hat gegenüber der Stadt deutlich gemacht, dass die Beibehaltung Geschwindigkeit dämpfender Maßnahmen wichtig ist für den Radverkehr - auch weil durch die Kurhessenstraße der geplante Erlenbachradweg verlaufen soll. Bei einer Verringerung oder gar Beseitigung Geschwindigkeit dämpfender Elemente ist nach Ansicht des ADFC mehr und schnellerer Durchgangsverkehr zu erwarten, die beruhigte Straße würde zur Durchgangsstraße. Die objektive und subjektive Sicherheit des Radverkehr würde nach Ansicht des verringert.

Im zweiten Teil bezieht sich der ADFC auf einen Prüfungsauftrag durch die CDU-Fraktion zur Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung im Bereich Feldbergstraße / Am Rehingsbach. Hier wird anlässlich der konkreten Überlegungen sowohl dabei als auch grundsätzlich formuliert, dass immer überprüft werden solle, inwieweit zur Erreichung bestimmter Ziele bei verkehrlichen Beschränkungen auch der Radverkehr beschränkt werden muss oder ob darauf - unter Einhaltung gesetzlicher Voraussetzungen - eventuelle Einbahnstraßenregelungen nicht für den Radverkehr gelten, d.h. Einbahnstraßen für den Radverkehr freigegeben werden können.
 

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