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letzte Änderung: SP 14.04.2008

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Wehrheim: Kleinmaßnahmen innerorts

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Einzelmeldungen


14. April 2008 (KM-HK1063#M01)
Radwegekommission: Erste kleineren Verbesserungsmaßnahmen eingebracht

In der letzten Sitzung der Radwegekommission Wehrheim hat der ADFC aus der längeren Liste zahlreicher kleinerer Verbesserungsmaßnahmen einige Punkte in Wort und Bild aufgearbeitet, um nach Jahren der Stagnation endlich konrkrete Verbesserungen zu erreichen.

Betroffen sind vor allem Bordsteinabsenkungen an Radwegenden wie der Verbindung Breslauer Straße - Schulstraße, Wendehammer Karlsbader Straße und zum Hölderlinweg (hier auch eine Verbreiterung) sowie im Bereich des Kreisels der Usinger Straße, die Kennzeichnung von Übergängen an Straßen ins Gewerbegebiet bei Radfahrten Richtung Oberloh und der Aufhebung von Freigaben für viel zu enge Fußwege vor allem im Bereich des Kreisels Usinger Straße, weil sie eine nicht vorhandene Sicherheit vorgaukeln und Konflikte zwischen Radfahrern und - wenn auch geringem - Fußgängerverkehr provozieren. Der freigegebene Fußweg ist hier nur knapp 1,30 Meter breit, zudem wird davon ausgegangen, dass dieser Weg in beide Richtungen von rad- und Fußverkehr - auch mit Fahrradanhängern - benutzt wird. Ein anderer hahnebüchender Fall ist die Unterführung unter die Bahnlinie "Am Joseph", wo eine Schranke ein Abdrängen der Radfahrer an den Rand der Unterführung bedeutet, bei dem die Gefahr von Kopfverletzungen wegen zu niedriger Brückenhöhe besteht. Einzelne Stimmen aus der Radwegekommission wollten dem ADFC-Vorschlag nach Ersatz der Schranke durch Pfosten, die ein mittiges und gefahrloses Unterfahren der Brücke ermöglichen, zu teuer seien und statt dessen ein Schild "Radfahrer absteigen" angebracht werden soll. Auch eine ganz offensichtlich nicht StVO-gemäße Anordnung einer Benutzungspflicht eines linksseitigen Radweges in der Kastellstraße ist dabei. Der Radweg unterschreitet nicht nur die vorgegebene Mindestbreite innerorts, es gibt zusätzlich Breiteneinschränkungen durch parkende Fahrzeuge, Sichtbehinderungen zum Verkehr (Gewerbegebiet mit Lkw-Verkehr!) durch Werbeschilder und Info-Tafeln, völlig falsch konzipierte Parkplätze mit der Folge von Sichtbehinderungen, fehlende Benutzungspflicht rechtsseitig - was Voraussetzung für eine Freigabe oder Benutzungspflicht linksseitig ist. Trotz diese massiven Ansammlung von Ausschlußkriterien für eine Benutzungspflicht wird seitens der Verwaltung die Anordnung in einer kurzen Rückmeldung als richtig und fehlerfrei angesehen. Der ADFC wird deutlich machen, dass es so nicht gehen kann. Konkrete Verbesserungsmaßnahmen sind vorgeschlagen, die wir einer kompletten Aufhebung der Benutzbarkeit für Radfahrer vorziehen würden, die aber aufgrund der baulichen Sünden der Vergangenheit Kosten verursachen würden.

Zu den eingebrachten Themen gibt es noch keine Beschlüsse und Empfehlungen. Erst bei der nächsten Sitzung in einigen Monaten wird beraten, was mit den Anträgen passiert. Bis dahin will der ADFC einige weitere Punkte zur Entscheidung aufgearbeitet haben, so dass das Verfahren insgesamt nicht zum Stillstand kommt.

Für eine Veröffentlichung an dieser Stelle sind die vorgeschlagenen Maßnahmen mit Bildern und Beschreibungen leider zu umfangreich. Wir empfehlen daher die Teilnahme am ADFC-Stammtischen des ADFC Usinger Land, hier können Einzelheiten vorgestellt und diskutiert werden.

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