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Wehrheim: Kleinmaßnahmen innerorts |
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14. April 2008
(KM-HK1063#M01)
Radwegekommission: Erste
kleineren Verbesserungsmaßnahmen eingebracht
In der letzten Sitzung der Radwegekommission Wehrheim hat der
ADFC aus der längeren Liste zahlreicher kleinerer
Verbesserungsmaßnahmen einige Punkte in Wort und Bild
aufgearbeitet, um nach Jahren der Stagnation endlich
konrkrete Verbesserungen zu erreichen.
Betroffen sind vor allem Bordsteinabsenkungen an Radwegenden
wie der Verbindung Breslauer Straße - Schulstraße,
Wendehammer Karlsbader Straße und zum Hölderlinweg (hier
auch eine Verbreiterung) sowie im Bereich des Kreisels der
Usinger Straße, die Kennzeichnung von Übergängen an Straßen
ins Gewerbegebiet bei Radfahrten Richtung Oberloh und der
Aufhebung von Freigaben für viel zu enge Fußwege vor allem
im Bereich des Kreisels Usinger Straße, weil sie eine nicht
vorhandene Sicherheit vorgaukeln und Konflikte zwischen
Radfahrern und - wenn auch geringem - Fußgängerverkehr
provozieren. Der freigegebene Fußweg ist hier nur knapp 1,30
Meter breit, zudem wird davon ausgegangen, dass dieser Weg
in beide Richtungen von rad- und Fußverkehr - auch mit
Fahrradanhängern - benutzt wird. Ein anderer hahnebüchender
Fall ist die Unterführung unter die Bahnlinie "Am Joseph",
wo eine Schranke ein Abdrängen der Radfahrer an den Rand der
Unterführung bedeutet, bei dem die Gefahr von
Kopfverletzungen wegen zu niedriger Brückenhöhe besteht.
Einzelne Stimmen aus der Radwegekommission wollten dem
ADFC-Vorschlag nach Ersatz der Schranke durch Pfosten, die
ein mittiges und gefahrloses Unterfahren der Brücke
ermöglichen, zu teuer seien und statt dessen ein Schild
"Radfahrer absteigen" angebracht werden soll. Auch eine ganz
offensichtlich nicht StVO-gemäße Anordnung einer
Benutzungspflicht eines linksseitigen Radweges in der
Kastellstraße ist dabei. Der Radweg unterschreitet nicht nur
die vorgegebene Mindestbreite innerorts, es gibt zusätzlich
Breiteneinschränkungen durch parkende Fahrzeuge,
Sichtbehinderungen zum Verkehr (Gewerbegebiet mit
Lkw-Verkehr!) durch Werbeschilder und Info-Tafeln, völlig
falsch konzipierte Parkplätze mit der Folge von
Sichtbehinderungen, fehlende Benutzungspflicht rechtsseitig
- was Voraussetzung für eine Freigabe oder Benutzungspflicht
linksseitig ist. Trotz diese massiven Ansammlung von
Ausschlußkriterien für eine Benutzungspflicht wird seitens
der Verwaltung die Anordnung in einer kurzen Rückmeldung als
richtig und fehlerfrei angesehen. Der ADFC wird deutlich
machen, dass es so nicht gehen kann. Konkrete
Verbesserungsmaßnahmen sind vorgeschlagen, die wir einer
kompletten Aufhebung der Benutzbarkeit für Radfahrer
vorziehen würden, die aber aufgrund der baulichen Sünden der
Vergangenheit Kosten verursachen würden.
Zu den eingebrachten Themen gibt es noch keine Beschlüsse
und Empfehlungen. Erst bei der nächsten Sitzung in einigen
Monaten wird beraten, was mit den Anträgen passiert. Bis
dahin will der ADFC einige weitere Punkte zur Entscheidung
aufgearbeitet haben, so dass das Verfahren insgesamt nicht
zum Stillstand kommt.
Für eine Veröffentlichung an dieser Stelle sind die
vorgeschlagenen Maßnahmen mit Bildern und Beschreibungen
leider zu umfangreich. Wir empfehlen daher die Teilnahme am
ADFC-Stammtischen des ADFC Usinger
Land, hier können Einzelheiten vorgestellt und
diskutiert werden. |
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