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Bad
Homburg: Umlaufsperre am Golfplatz |

Letzte Meldung vom 23. Juni 2009:
Informationen zum Vorgang:
Situation/Ausgangslage:
Auf der Rundroute um
Bad Homburg muss ein Golfplatz auf einem öffentlichen Weg
gequert werden, über den sogar abgeschlagen wird.
Offensichtlich eigenmächtig hat der Golfplatz Umlaufsperren
errichtet und den Weg unfachgemäß umgestaltet.
ADFC-Position: Ein ungesicherter Abschlag über einen
öffentlichen Weg hält der ADFC nicht für zulässig, weil
Lebensgefahr droht. Trotz Auflagen für Golfer bleibt
Versagen menschlich und damit möglich, die Folgen können
tödlich sein. Dies ist auch mit Versicherungsschutz nicht
tolerierbar. Der Abschlag über den Weg muss derzeit ganz
verboten werden und darf erst wieder erlaubt werden, wenn
wirksame Sicherungsmaßnahmen wie z.B. Fangzäune errichtet
wurden. Nach Errichtung von wirksamen Schutzanlagen müssen
die Umlaufsperren auf den Prüfstand, sie dürften dann nicht
mehr notwendig sein.
Meldungen bisher:

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Letzte Meldung |
23. Juni 2009
(KM-HK1074#M10)
ADFC legt umfassenden
Lösungsvorschlag vor
Mit Schreiben vom 12. Mai 2009 hat der ADFC für die Sitzung des Verkehrsausschusses
im Juni 2009 einen umfassenden Lösungsvorschlag vorgelegt,
der eine alternative Wegführung vorsieht. Hierfür müssen
beschilderte Radrouten ergänzt, bestehende geändert und ein
Stück Weg ausgebaut werden.
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Einzelmeldungen |
22. April 2009
(KM-HK1074#M09)
SPD stellt Antrag auf Verlegung
des Weges
In der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 22. April 2009 hat
die SPD einen Antrag gestellt, eine Wegverlegung zu prüfen.
ADFC-Kommentar:
Eine gute Idee - nach etwa einem Jahr, nachdem das Problem
akut wurde. Auf das Ergebnis darf man gespannt sein.
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19. September 2008
(KM-HK1074#M08)
Golfclub sieht keine
Notwendigkeit für Zaun
In einem Zeitungsartikel der Taunus Zeitung sieht der Golfclub
keine Notwendigkeit für einen Zaun zum Schutz von Fußgängern
und Radfahrern, kann aber einen anderen Abschlag verlegen,
weil die Golfer selbst dadurch "nervös" werden könnten und
einen Schutzwall errichten, damit Autos nicht von Golfbällen
getroffen werden.
ADFC-Kommentar:
In den Ausführungen des Golfclubs gibt es eklatante Fehler,
die nicht gerade von Fachkunde auf dem Gebiet des Fuß- und
Radverkehrs sprechen. So wird im Zeitungsartikel ausgeführt: "Erst mit der
Aufwertung der rund 15 Meter Schotterpiste zum
internationalen Rad- und Wanderweg hätten die Probleme
begonnen.". Von einem "internationalen Radweg" ist die
Rundroute um Bad Homburg weit entfernt. Die Stelle ist
vielmehr die einzig mögliche Ost-West-Querung in einem
größeren Bereich und Teil der lokalen Rundroute um Bad
Homburg, die allerdings ein großer Erfolg geworden ist.
Alternativen gibt es bei der Wegführung nicht. Von den
Umlaufsperren ist - wie vom ADFC bereits mehrfach ausgeführt
- nichts zu halten, da sie von der eigentlichen Gefahr
ablenken und die Aufmerksamkeit auf sich ziehen, statt auf
die eigentliche Gefahr dazwischen hinzuweisen. Und plötzlich
soll ein Zaun die Landschaft verschandeln? Dann möge man
doch bitte auf den Profi-Abschlag verzichten, der Dritte
gefährdet.
Im gleichen Artikel wird auch ungeniert berichtet, dass man
den Parkplatz - also die Golfer und deren Autos - mit einem
Wall vor umher fliegenden Golfbällen schützen wird. Eine
gute Sache - aber wo ist da die Verhältnismäßigkeit?
Fußgänger und Radfahrer bleiben weiter ungeschützt. Wenn
sogar Abschläge verlegt werden, weil Golfer auf der Terrasse
"nervös" werden könnten, sollte der wirksame Schutz Dritter
bei der Querung auf einem öffentlichen Weg eine
Selbstverständlichkeit sein.
Der ADFC
setzt da lieber auf die Aktivität der Stadt Bad
Homburg, die es ja kommunikativ und ohne die große Keule
regeln will. Wohl gelingt's! Der ADFC wird sich jedenfalls
nicht mit Scheinlösungen zufrieden geben. Schön, dass
Radfahrer eine Lobby haben!
Wie Sie den ADFC unterstützen können? Zum Beispiel durch
Ihre Mitgliedschaft!
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23. August 2008
(KM-HK1074#M07)
Zusammenfassender Zeitungsbericht
Die Taunus Zeitung hat in einem zusammenfassenden Bericht den
derzeitgen Sachverhalt anschaulich dargestellt, dem nichts
hinzuzufügen ist.
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18. Mai 2008
(KM-HK1074#M06)
Verkehrsausschuss: Stadt besteht
auf Fangzaun
In der Sitzung des Verkehrsausschusses der Stadt Bad Homburg
vom 13. August 2008, in der der verkehrspolitische Sprecher
vom ADFC Bad Homburg, Bernhard Wiedemann, als "fachkundiger
Bürger" teilnahm, hat die Stadt verdeutlicht, dass sie
gegenüber dem Golfclub auf einem Fangzaun besteht und
deshalb im Gespräch ist. Man geht davon aus, dass eine
Einigung bis Ende des Jahres möglich ist.
Der ADFC begrüßt dies sehr und hofft auf eine baldige Lösung
- und dann auch auf die Beseitigung der Umlaufsperren, deren
eigentlicher Aufstellungszweck ja dann entfallen sein
dürfte.
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26. Juni 2008
(KM-HK1074#M05)
Wegverbesserung und
Gitteraufweitung - Grundproblem bleibt
Die Wegoberfläche wurde erheblich verbessert, der Platz
zwischen den Umlaufsperren erheblich vergrößert und auf der
westlichen Seite zur Victor-Achard-Straße hin wurden die
Gitter umgestellt, so dass andere vorhandene Pfosten nicht
bei der Durchfahrt stören.
Hinsichtlich der Wegqualität verbleiben zwei Stellen, an
denen eine Feinschotterung nicht vorgenommen wurde bzw. sich
wieder "auflöst": Zum einen kommt zwischen den westlichen
Gittern der Umlaufsperre zur Victor-Achard-Straße hin
bereits wieder grobes Gestein hervor, was just zwischen den
Gittern der Umlaufsperre liegt und das Befahren doch wieder
gefährlich macht. Hier muss nachgebessert werden. Bei
derartigen "Konstrukten" ist vor allem aufgrund der engen
Kurvenradien immer wieder mit solchen Problemen zu rechnen
und eine häufigere Nachbesserung notwendig. Zwischen der
Unterführung unter der Saalburgchaussee und dem Golfplatz
wurde an der Schranke zum Golfplatzgelände offensichtlich
vergessen, die Umfahrung der Schranke ebenfalls mit
Feinschotter zu versehen. Solange die Schranke, die über den
gesamten Fahrweg geht, offen bleibt, ist dies kein Problem.
Wird sie aber geschlossen, muss auf grobem Schotter zwischen
Pfosten manövriert werden - eine vermeidbare Gefahr, wenn
auch hier Feinschotter aufgeschüttet wird. Zudem ist
fraglich, ob die Durchlassbreite der Pfosten für ein
sicheres Befahren ausreicht. Der ADFC empfiehlt als
Mindestdurchlassbreite ein Innenmaß von 1,40 Metern.
Das größte Problem ist der Abschlag über den öffentlichen
Weg. Zwar sind die Golfer seitens des Golfclubs unbedingt
gehalten, sich davon zu überzeugen, dass keine Radfahrer
oder Spaziergänger kommen - aber was, wenn doch jemand z.B.
am Kopf getroffen wird? "Treffer" mit Golfbällen können
aufgrund der hohen Abschlaggeschwindigkeiten durchaus
tödliche Folgen haben. Auch wenn die Haftungsfrage klar ist
- es haftet der Golfspieler - wären mögliche Folgen nur
schwer finanziell, aber keinesfalls
menschlich wieder gut zu machen. Ein Abschlag über den
Weg ist nach Ansicht des ADFC nicht tolerierbar. Dem ADFC ist
auch kein Fall bekannt, in dem über einen öffentlichen Weg
ein solcher ungeschützter Abschlag erlaubt wird. Die Stadt
kennt die Situation und darf so etwas angesichts der Risiken
nicht erlauben, bis entsprechende Schutzmaßnahmen getroffen
wurden.
Der ADFC Hochtaunus / Bad Homburg bleibt bei seiner
grundsätzlichen Position, dass die Gitter sowohl dem Golfer
als auch dem Radfahrer eine Sicherheit vorgaukeln, die nicht
vorhanden ist und die Umlaufsperren selbst die Radfahrer von
der eigentlichen Gefahr ablenken. Solange keine Sicherung
des Wegen z.B. mit Fangzäunen (Beispiel siehe
Meldung 04) vorhanden ist, darf nach Ansicht des ADFC
dieser Abschlag nicht genutzt werden.
Vorschau - für größere Bilder (ca. 100 KB) bitte
anklicken

Bild 1
Bild 2
Bild 3
Bild 4
Bilderläuterungen
Bild 1: Deutlich breiter und fein geschottert ist die
östliche Umlaufsperre (zur Saalburgchaussee/Karlsbrücke
hin).
Bild 2: Umgestellt wurden die Gitter westlich der
Golfplatzquerung (Victor-Achard-Straße), so dass die rechts
stehenden Pfosten nun nicht mehr zusätzlich behindert. Der
Durchlass wurde verbreitert, die Wegoberfläche ist aber
schon wieder oder immer noch mangelhaft und gefährlich.
Bild 3: Die Umfahrung der Schranke zu Beginn des
Golfplatzgeländes (zur Karlsbrücke hin) ist wie im Bild
rechts zu sehen zwischen den Pfosten grob geschottert. Es
besteht Unfallgefahr! Ob die Breite der Pfosten rechts im
Bild bei geschlossener Schranke ausreicht (laut ADFC: 1,40
Meter Innenmaß) müsste noch überprüft werden.
Bild 4: Gut gelungen ist die verbesserte Wegoberfläche, was
offensichtlich erst durch Intervention der Stadt Bad Homburg
erreicht wurde.
Hinweis: Das gezeigte Rad (Bild 1) hat die Breite eines
Standard-Fahrradanhängers oder eines bepackten Fahrrads und
macht deshalb sehr eingängig die Wegbreite deutlich. |
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3. Juni 2008
(KM-HK1074#M04)
Wie ein Golfclub bei Hofheim
Passanten schützt
Bei einer Tour in der Nähe von Hofheim wurde folgendes Bild
entdeckt, das Radfahrer, die am Rande des Golfclubs Hausen
v. d. Sonne auf
einem öffentlichen Weg fahren, wirkungsvoll vor gefährlichen
Golfbällen schützt. Der Bad Homburger Golfclub nimmt auf
öffentlichen Verkehr jedenfalls bei weitem nicht so viel
Rücksicht. In Bad Homburg lässt die Stadt sogar zu, dass
Abschläge über den öffentlichen Weg durchgeführt werden
können. Der ADFC wünscht jedenfalls keinem Passanten, egal
ob Fußgänger, Wanderer, Radfahrer oder Verantwortlicher der
Stadtverwaltung, von einem Golfball an der Schläfe getroffen
zu werden...
Vorschaubild - für größeres Bild (ca. 100 KB) bitte
anklicken

Schutzanlagen bei Kelkheim
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13. Mai 2008
(KM-HK1074#M03)
ADFC fragt bei Golfclub an
Wegen der vom ADFC als nicht geeignet und sogar gefährlich
angesehenen Umlaufsperren und der ungeeigneten Wegoberfläche
hat der ADFC ein Schreiben an den Homburger Golf Club 1899
e.V. verschickt, um Klarheit über den Anlass und die
Rechtslage zu erhalten. Dabei wurde davon ausgegangen, dass
zum einen der Golfclub zu dem Eingriff berechtigt war, zum
zweiten die Maßnahmen mit der Stadt Bad Homburg abgestimmt
waren.
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11. Mai 2008
(KM-HK1074#M02)
ADFC ist für die Beseitigung der
Umlaufsperre und eine Verbesserung der Wegoberfläche
Die Umlaufsperre ist zum einen nicht für Fahrradanhänger
geeignet, aber auch schon für normale einspurige Fahrräder
eine zusätzliche und vermeidbare Gefahr. Die Durchlassbreite
mit knapp einem Meter beinhaltet keinerlei
Sicherheitsabstand, da Fahrräder nach StVZO eine Breite von
1 Metzer haben dürfen. Nicht berücksichtigt wurde auch der
Kurvenradius nicht beachtet. Radfahrer mit (Kinder-)Anhänger
können gar nicht passieren, einspurige Räder werden an den
Rändern "in die Botanik" gedrängt. Die spitzen Steine können
eine Beschädigung von Reifen und Felgen insbesondere bei
schmalerer Bereifung bewirken, wie sie häufig schon auf
handelsüblichen Trekking- oder Reiserädern montiert sind.
Die lockere und grobe Oberfläche bewirkt zudem, dass das
Fahrrad nicht richtig gesteuert werden kann - und das bei
der zusätzlichen Einengung durch viel zu schmale und
schlecht aufgestellte Umlaufsperren. Diese Gefahr ist nicht
unmittelbar erkenntlich, sondern tritt erst beim Befahren
selbst auf bzw. wird erst dann als Auswirkung bemerkt. Der
ADFC wird sich für die Beseitigung der Umlaufsperren und die
Wegverbesserung einsetzen. Zudem lassen wir prüfen, ob es
sich um einen öffentlichen Weg handelt und ob das Vorgehen
mit der Stadt Bad Homburg abgestimmt ist. Andernfalls droht
dem Golfclub eine Strafanzeige wegen gefährlichen Eingriffs
in den Straßenverkehr. Hinzu kommt, dass die beabsichtigte
Wirkung so nicht erreicht wird und zum anderen eine
sachliche Notwendigkeit nicht erkannt werden kann.
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Kommentar zum Zeitungsartikel an die Taunus-Zeitung
(Link zum Artikel siehe weiter unten):
Kommentartext von Stefan Pohl, ADFC Hochtaunus:
Die Umlaufsperre auf dem Bad Homburger Radrundweg wird als
sinnvoll bezeichnet, um Radfahrer zum Langsamfahren über den
Golfplatz zu zwingen. Die Umlaufsperre ist aber tatsächlich
so eng, dass Fahräder mit Anhängern kaum passieren können.
Zudem wirkt eine Umlaufsperre nur punktuell, nicht über die
Weglänge. Die Umlaufsperre ist also für den beabsichtigten
Zweck unwirksam und ein damit ein vermeidbares Hindernis,
dass umgehend beseitigt gehört. Ich fordere hiermit die
Stadt Bad Homburg auf, schnellstens dafür zu sorgen, dass
dieses sinnlose Aufstellen von Umlaufsperren aufhört. Der
Golfplatz hat diesen Weg freizugeben und nicht zuzusperren.
Die Umlaufsperre muss weg.
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08. Mai 2008
(KM-HK1074#M01)
Bad Homburg: Neue Umlaufsperre am
Radrundweg (Golfplatzquerung)
Auf dem Bad Homburger Rundweg wurden zwei weitere Umlaufsperre
errichtet, diesmal am Golfplatz. Zusätzlich wurde der Weg
neu geschottert, und zwar mit sehr groben und spitzen
Steinen. Auf einem unserer Erinnerung nach öffentlichem Weg
hat der Golfclub in einem Zeitungsartikel verkündet, mit den
Umlaufsperren die Radfahrer - auf einem wahrscheinlich
öffentlichen Weg ! - bremsen zu wollen. Im Zeitungsartikel
wurde gleichzeitig erwähnt, dass der Golfplatz zu einer
Nachbesserung der Oberfläche bereit sein, wenn sie sich als
zu grob herausstellen sollte.
Vorschaubild - für größeres Bild (je ca. 100 KB) bitte
anklicken

grober Schotter
enge Umlaufsperre
rechts durch die Botanik
Bildkommentare:
Im linken Bild ist der schöne grobe Schotter besonders gut
erkennbar, der alleine schon eine Gefahr ist und aufgrund
dessen auch Beschädigungen zu erwarten sind.
Das mittlere Bild zeigt ein Sonderfahrrad, dass aber in der
Breite (nicht in der Länge!) einem Fahrradanhänger
entspricht. Eine Passage eines einspurigen Rades mit
Kinderanhänger ist praktisch unmöglich.
Das rechte Bild zeigt die zweite Umlaufsperre, die Radfahrer
in die Randbotanik schickt - zusätzlich behindert durch
weitere hier aufgestellte Schilderpfosten.
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