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letzte Änderung: SP 30.03.2009

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Friedrichsdorf: Radweg Köpperner Tal (östlicher Abschnitt)

Letzte Meldung vom 11. November 2008:

Informationen zum Vorgang:

Situation/Ausgangslage: Der östliche Abschnitt des Radwegs im Köpperner Tal von der Lochmühle zur Bahnbrücke ist zu schmal und überdies zugewachsen. Es fehlt eine Brücke über den Erlenbach bei der Lochmühle.

ADFC-Position: Der Radweg ist zu verbreitern, möglichst auf eine Breite von 2,50 Metern. Es ist eine Brücke über den Erlenbach bei der Lochmühle zu bauen.

Begründung: Der Radweg ist seit Jahren in beklagenswertem Zustand und muss dringend saniert werden. Die Mindestbreite von 2,00 m außerorts sollte hier auf 2,50 m angehoben werden, da dieser Radweg übergeordnete Bedeutung hat. Es ist die einzige flache Verbindung vom Usinger Land in den Vordertaunus.

Meldungen bisher:


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Letzte Meldung


30. März 2009 (KM-HK1093#M10)

Radweg Köpperner Tal (östlicher Abschnitt)
Benutzungspflicht ist aufgehoben

Wohl über die Wintermonate wurde die Benutzungspflicht für den Radwegabschnitt zwischen der Lochmühle und der Taunusbahnbrücke aufgehoben. Gemäß dem ADFC-Vorschlag wurde nun durch eine Ausschilderung als Fußweg und der Freigabe für den Radverkehr erstmals seit Jahren es Wanderern ermöglicht, legal auf diesem Weg zu gehen und Radfahrern freigestellt, ihn zu benutzen oder auf der Straße zu bleiben. Damit wurde eine Teilforderung des ADFC erfüllt, zunächst der StVO zu entsprechen und die Benutzungspflicht aufzuheben. Weiter offen ist der Wegausbau.

Kuriose Beschilderung
Besonderes Augenmerk möchten wir auf Bild 3 lenken...aber sehen Sie selbst und lesen Sie den Bildkommentar...
 

Vorschau - für größeres Bild (je ca. 100 KB) bitte anklicken
   
Bild 1                           Bild 2                           Bild 3

Bilderläuterungen:
Bild 1/2: Was lange wärt, wird endlich wahr: Die Benutzungspflicht für den nicht StVO-gemäßen Weg wurde aufgehoben. Eine nicht unbedeutende Kleinigkeit steht aus: Der StVO-gemäße Ausbau des Wegs.
Bild 3: In die Kuriositätensammlung gehört die zwischenzeitliche Beschilderung aufgenommen, die jetzt abgeändert wurde: Ein benutzungspflichtiger Radweg, auf dem das Radfahren freigegeben ist. An anderer Stelle wünscht sich der ADFC einen vergleichbar kreativen Umgang mit der Straßenverkehrsordnung. Wanderer durften längere Zeit diesen Weg übrigens gar nicht benutzen, sie hätten auf der Straße gehen müssen. Verstöße hiergegen wurden vom ADFC häufig beobachtet, aber im Sinne eines verträglichen Miteinanders nie zur Anzeige gebracht.
 

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Liste der Einzelmeldungen


30. März 2009 (KM-HK1093#M09)

Radweg Köpperner Tal (östlicher Abschnitt)
Stadt Friedrichsdorf erklärt sich für nicht zuständig

In einer Mail vom 30. März 2009 betont die Stadt erneut, dass sie nicht zuständig für den Unterhalt und Ausbau des Radweges ist - was vom ADFC nie behauptet wurde. Vielmehr sollte sich die Stadt als zuständige Gebietskörperschaft beim zuständigen Amt für Straßen- und Verkehrswesen (ASV) Frankfurt in die Wege leiten, dass ein Ausbau vorgenommen wird. Die Stadt allerdings sieht sich weiterhin offensichtlich nicht gehalten, überhaupt irgendetwas zur seit Jahren dringend notwendigen baulichen Verbesserung zu unternehmen.
 

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28. März 2009 (KM-HK1093#M08)

Radweg Köpperner Tal (östlicher Abschnitt)
ADFC regt Ausbau mit Konjunkturpaket an

In einer Mail vom 28. März 2009 an den Magistrat regt der ADFC an, den Ausbau umgehend unter Inanspruchnahme von Mitteln aus dem Konjunkturpakets anzugehen.
 

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11. November 2008 (KM-HK1093#M07)

Radweg Köpperner Tal (östlicher Abschnitt)
ASV Frankfurt verweist an Ordnungsamt Friedrichsdorf

Mit Schreiben vom 3. November 2008 verweis das ASV (Amtfür Straßen- und Verkehrswesen) Frankfurt auf das Ordnungsamt der Stadt Friedrichsdorf, da ohne dessen Anordnung die Beschilderung nicht geändert werden könne.

ADFC-Aktion: Der ADFC wird beim Ordnungsamt der Stadt Friedrichsdorf nachfragen.
 

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15. Oktober 2008 (KM-HK1093#M06)

Radweg Köpperner Tal (östlicher Abschnitt)
Strasse wird von Polizei als "normale Landstraße" eingestuft

In dem Zeitungsartikel

wird die Unfallgefahr im Köpperner Tal behandelt. Die Polizei kommt dabei zu der Aussage, dass es sich um eine "ganz normale Landstraße" "ohne besondere Unfallhäufigkeit" handelt und "das statistische Unfallgeschehen" (...) "nicht einmal Anlass zu Tempokontrollen" gäbe. Es wird nur ein Unfall mit einem Radfahrer zitiert, der auf eine Vorfahrtverletzung des Radfahrers bei der Querung zwischen dem Ende des Lochmühlenweges und der Straße zur Lochmühle zurückzuführen ist.

Kommentar: Zunächst hat der zitierte Radfahrerunfall nichts mit der vom ADFC bemängelten Stelle zu tun, da er vorher stattfand und die Benutzungspflicht keine Auswirkungen auf diesen Unfall hatte, weil sie an der fraglichen Stelle gar nicht angeordnet ist. Bezüglich des benutzungspflichtigen Radweges muss festgestellt werden, dass bereits jetzt zahlreiche Radfahrer die Benutzungspflicht ignorieren - was je nach Begründung durchaus rechtlich in Ordnung sein kann - und dadurch keine besondere Gefährdung nachweisbar ist. Insgesamt ist die Benutzungspflicht aus Sicht des ADFC aus mehreren Gründen mehr als fraglich, unter anderem sind dies:

  • Engstelle (Brücke) kann selbst beim vorsichtigen Schieben Schäden hervorrufen
  • bei Dunkelheit ist keinerlei Erkennbarkeit an der Engstelle gewährleistet
  • die Mindestmaße der StVO werden grob unterschritten, sowohl an der Brücke, als auch im weiteren Verlauf des Radweges
  • es entstehen zusätzliche Gefährdungen durch die Engstelle der Brücke über den Erlenbach selbst
  • das allgemeine Unfallgeschehen rechtfertigt gar keine Benutzungspflicht (insbesondere da davon ausgegangen werden muss, dass zahlreiche Radfahrer die Benutzungspflicht gar nicht beachten)
  • erhöhte Gefährdung durch Wild, da im Verlauf des Radweges zwischen Leitplanke und Erlenbach-Böschung sehr eingeschränkte Fluchtmöglichkeiten für das Wild bestehen

Der ADFC schlägt deshalb ein mehrstufiges Vorgehen vor:

Sofortmaßnahmen

  • Aufhebung der Benutzungspflicht für den Abschnitt Lochmühle - Eisenbahnbrücke der Taunusbahn
  • Anordnung "Fußweg" mit Zusatz "Rad frei" oder gar keine Beschilderung
  • Ankündigung der Engstelle unter Angabe der Breitenmaße, vor allem von Köppern her kommend, an der letzten Möglichkeit, an der auf die Fahrbahn gewechselt werden kann (derzeit leider sehr früh an der Brücke der Taunusbahn)

baldmöglichst zu realisierende Maßnahmen

  • ggf. aus kurzfristig z.B. für Notreparaturen verfügbaren Haushaltsmitteln
  • kurz vor der Engstelle/Brücke über den Erlenbach befestigte Auf- und Abfahrmöglichkeit anlegen
  • Unterbrechung der Leitplanken
  • Asphaltierung dieser Stelle
  • keine Niveauunterschiede zur Fahrbahn zwecks rascher, gefahrloser Befahrbarkeit
  • keine behindernden Einbauten wie Pfosten, Umlaufsperren oder ähnliches, denn der Radweg ist für Kfz/Motorräder im Verlauf ohnehin viel zu schmal, die eventuelle unzulässige Benutzung durch Mofas ist hinzunehmen zu Gunsten der sicheren Auf- und Abfahrmöglichkeit für den Radverkehr
  • Anordnung der Benutzungspflicht zwischen dieser Auffahrmöglichkeit und der Brücke der Taunusbahn und Anordnung Ende der Benutzungspflicht an der zu schaffenden Auf-/Abfahrmöglichkeit vor der Brücke über den Erlenbach (beidseitig)

mittelfristig zu realisierende Maßnahmen

  • möglichst rascher Ausbau des Radweges selbst (Breite auf StVO-Maße) _UND_ der Brücke
  • Anordnung der Benutzungspflicht nach erfolgtem Ausbau Brücke / Radweg

Um es deutlich klarzustellen: Der ADFC hat nichts gegen die MÖGLICHKEIT für Radfahrer, diese Engstelle zu benutzen, allerdings darf die PFLICHT zur Benutzung angesichts der vorhandenen Mängel und der angenommenen, aber nicht nachweisbaren Gefahr nach Ansicht des ADFC eigentlich nicht angeordnet werden, wenn nach geltenden Regelungen vorgegangen würde.
 

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19. August 2008 (KM-HK1093#M05)

Radweg Köpperner Tal (östlicher Abschnitt)
Benutzungspflicht wird vollständig beibehalten

Bei einem Ortstermin zwischen Vertretern des Amtes für Straßen- und Verkehrswesen (ASV) Frankfurt, dem Ordnungsamt Friedrichsdorf und der Polizei Bad Homburg wurde festgelegt, dass die Benutzungspflicht nicht aufgehoben wird. Statt dessen wird zusätzlich Fußgängerverkehr freigegeben.

Kommentar: Das Ansinnen, es Radfahrern zu ERMÖGLICHEN, diesen Weg und die sehr schmale Brückenpassage zu benutzen, um dem Autoverkehr auf diese Weise auszuweichen, ist gut und richtig. Dass dafür die Benutzungspflicht angeordnet wird, obwohl die Brücke erheblich zu schmal ist, selbst schiebend Beschädigungen am Fahrrad zu erwarten sind und bei Fahrradanhängern fahrend oder schiebend möglicherweise gar nicht passieren können und zwischen der Leitplanke mit scharfen Kanten und dem Geländer zum Bach hin stecken bleiben können, wird nicht Rechnung getragen. Die Anordnung der Benutungspflicht kann in diesem Fall nicht rechtmäßig sein, da Unmögliches bzw. schon mit einer hohen Wahrscheinlichkeit von Beschädigungen am Fahrzeug verbundenes Handeln nicht verlangt werden kann. Autofahrer erkennen das Problem im Vorbeifahren nicht, sie begreifen nicht, dass man mit Anhänger unter Umständen auf der Straße fahren muss und handeln entsprechend aggressiv gegenüber Radfahrern. Fazit: Die Benutzung soll für Radfahrer durch eine geeignete Beschilderung, z.B. Fußweg mit dem Zusatz "Rad frei" nur ermöglicht werden. Gleichzeitig wäre kurz vor der Brücke eine ausreichend befestigte Auf-/Abfahrmöglichkeit herzustellen, damit sicher zwischen Fahrbahn und Radweg gewechselt werden kann. Dies würde es nämlich noch mehr Radfahrern ermöglichen, den vorhandenen, wenn auch völlig unzulänglichen Radweg zu benutzen, statt noch länger auf der Straße fahren zu müssen.
 

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17. Juli 2008 (KM-HK1093#M04)

Radweg Köpperner Tal (östlicher Abschnitt)
Stadt Friedrichsdorf begrüßt ADFC-Vorschlag

Die Stadt Friedrichsdorf (Stadtplanungs- und Hochbauamt) begrüßt in einem Schreiben den ADFC-Vorschlag und weist darauf hin, dass sie bereits 1993 für den Bau einer Holzbrücke über den Erlenbach an der Engstelle bei der Lochmühle das Gelände zur Verfügung gestellt hat. 12 Jahre später, 2005, habe das ASV Frankfurt mitgeteilt, dass sich die Baumaßnahme nicht in der geplanten Form realisieren lässt und nicht absehbar ist, wann die Planung wieder aufgenommen wird. Die Stadt bedauert diese Entscheidung des ASV Frankfurt sehr.

Weitere Schritte: siehe vorheriger Eintrag.

Kommentar: Das Schreiben überschnitt sich mit der Antwort des ASV Frankfurt an den ADFC, deshalb kann der neue Sachstand noch nicht in das Schreiben eingeflossen sein. Die genannten Umstände sind jedoch recht interessant und können für die Einstufung des Vorhabens durchaus von Bedeutung sein.
 

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15. Juli 2008 (KM-HK1093#M03)

Radweg Köpperner Tal (östlicher Abschnitt)
Benutzungspflicht wird aufgehoben, Maßnahme kommt in die Prioritätenliste des Landes Hessen

Das Amt für Straßen- und Verkehrswesen hat am 15. Juli 2008 dem ADFC geantwortet, dass der Zustand überprüft wurde. Dabei musste festgestellt werden, dass die Breite für eine Benutzungspflicht nicht ausreicht und daher die Benutzungspflicht aufgehoben wird. In welchem Abschnitt genau, geht aus dem Schreiben nicht hervor. Vermutlich wird der Abschnitt Lochmühle - Bahnbrücke betroffen sein.

Weitere Schritte: Die Änderung wird überprüft und hier dokumentiert. Die Priorisierung in der Liste des Landes Hessen wird ebenfalls verfolgt, zudem wird der ADFC versuchen, über politische Entscheidungsträger Einfluss auf die Priorität der Maßnahme zu nehmen.

Kommentar: Die Aufhebung der Benutzungspflicht ist ein erster Schritt, die Aufnahme in die Prioritätenliste des Landes Hessen der weitaus wichtigere. Zunächst wird man nun nicht mehr gezwungen, definitiv zu enge Radwege zu benutzen. Es ist allerdings nicht damit zu rechnen, dass in sehr kurzer Zeit mit der Sanierung begonnen werden kann, da die Mittel des Landes für solche Maßnahmen derzeit sehr gering sind und die politische Lage eine rasche Realisierung derzeit kaum möglich erscheinen lässt.
 

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23. Juni 2008 (KM-HK1093#M02)

Radweg Köpperner Tal (östlicher Abschnitt)
Stadt Friedrichsdorf antwortet auf Anfrage

Die Stadt hat auf die Mail des ADFC ebenfalls per Mail geantwortet, dass das Anliegen an die Straßenmeisterei Usingen weiter geleitet wurde.

ADFC-Aktion: Daraufhin hat der ADFC kurzerhand direkt dem Sachbearbeiter per Mail (nachdem ein telefonischer Versuch gescheitert war) geantwortet und um Aufklärung hinsichtlich des Vorgehens gebeten, da es unserem Verständnis nach so ist, dass eine Kommune den Ausbau eines Weges beantragen muss. Beim Rückruf noch am Nachmittag konnte geklärt werden, dass bei der Schaffung des Bauplanungsrechts eventuell doch das Stadtplanungsamt der Stadt Friedrichsdorf zuständig sein könnte, wenn es sich nicht um einen Weg handelt, der im Eigentum des Landes Hessen ist (weil er an der L3041 entlang führt). Dies konnte auf die Schnelle stadtintern nicht geklärt werden. Wäre der Radweg Eigentum des Landes, wäre das ASV Frankfurt zuständig. Die Empfehlung war, ein Schreiben (keine Mail) an das Stadtplanungsamt mit dem Anliegen zu schicken. Allerdings wurde deutlich gemacht, dass es um Fördermittel sehr schlecht bestellt sei.

Kommentar: Ein wenig fühlt man sich nach Schilda (Begriff siehe Wikipedia) versetzt. Das Interesse der Stadt Friedrichsdorf, hier aktiv eine wichtige Radverkehrsverbindung so herzustellen, dass sie der StVO entspricht, scheint relativ gering zu sein. Um so wichtiger, dass es den ADFC gibt...den Sie z.B. durch Ihre Mitgliedschaft unterstützen können.
 

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12. Juni 2008 (KM-HK1093#M01)

Radweg Köpperner Tal (östlicher Abschnitt)
Aufnahme in ADFC-Maßnahmenkatalog (Nummer: M-0255)
Offener Brief
an die Stadt Friedrichsdorf

Kommentar: Insbesondere die Querung des Erlenbaches ist katastrophal. Aufgrund der Enge und der fehlenden Ausweichmöglichkeit sowie fehlender Hinweise zum sehr frühzeitigen Ausweichen auf die Straße sind Beschädigungen z.B. an Anhängern vorprogrammiert - selbst wenn geschoben wird. Der ADFC sieht hier die Stadt als schadenersatzpflichtig an, falls trotz aller Vorsicht Beschädigungen auftreten.

ADFC-Aktion: Der ADFC nimmt die Maßnahme in den ADFC-Maßnahmenkatalog auf und wendet sich mit einem offenen Brief per Mail an den Magistrat der Stadt Friedrichsdorf, um endlich Schwung in die Sache zu bringen.

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Bild 1                   Bild 2

Bilderläuterungen:
Bild 1: Die Überquerung des Erlenbachs erfolgt mit der Landesstraße. Die Lücke zwischen Leitplanke und Gitter ist so schmal, dass selbst schiebend Beschädigungen zu erwarten sind.
Bild 2: Aus Richtung Köppern kommt erschwerend hinzu, dass der Übergang zur Brücke uneben ist und Folgen beim Befahren oder Schieben (z.B. leichtes Kippen des Anhängers und Rammen des Gitters oder der Leitplanke mit Beschädigungen) schwer eingeschätzt werden können.

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