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Friedrichsdorf: Radweg Köpperner Tal (östlicher Abschnitt) |

Letzte Meldung vom 11. November 2008:
Informationen zum Vorgang:
Situation/Ausgangslage:
Der östliche Abschnitt des Radwegs im Köpperner
Tal von der Lochmühle zur Bahnbrücke ist zu schmal und
überdies zugewachsen. Es fehlt eine Brücke über den
Erlenbach bei der Lochmühle.
ADFC-Position: Der Radweg ist zu verbreitern,
möglichst auf eine Breite von 2,50 Metern. Es ist eine
Brücke über den Erlenbach bei der Lochmühle zu bauen.
Begründung: Der Radweg ist seit Jahren in
beklagenswertem Zustand und muss dringend saniert werden.
Die Mindestbreite von 2,00 m außerorts sollte hier auf 2,50
m angehoben werden, da dieser Radweg übergeordnete Bedeutung
hat. Es ist die einzige flache Verbindung vom Usinger Land
in den Vordertaunus.
Meldungen bisher:

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Letzte Meldung |
30. März 2009
(KM-HK1093#M10)
Radweg Köpperner Tal (östlicher Abschnitt)
Benutzungspflicht ist
aufgehoben
Wohl über die Wintermonate wurde die Benutzungspflicht für
den Radwegabschnitt zwischen der Lochmühle und der
Taunusbahnbrücke aufgehoben. Gemäß dem ADFC-Vorschlag wurde
nun durch eine Ausschilderung als Fußweg und der Freigabe
für den Radverkehr erstmals seit Jahren es Wanderern
ermöglicht, legal auf diesem Weg zu gehen und Radfahrern
freigestellt, ihn zu benutzen oder auf der Straße zu
bleiben. Damit wurde eine Teilforderung des ADFC erfüllt,
zunächst der StVO zu entsprechen und die Benutzungspflicht
aufzuheben. Weiter offen ist der Wegausbau.
Kuriose Beschilderung
Besonderes Augenmerk möchten wir auf Bild 3 lenken...aber
sehen Sie selbst und lesen Sie den Bildkommentar...
Vorschau - für größeres Bild (je ca. 100 KB) bitte
anklicken

Bild 1
Bild 2
Bild 3
Bilderläuterungen:
Bild 1/2: Was lange wärt, wird endlich wahr: Die
Benutzungspflicht für den nicht StVO-gemäßen Weg wurde
aufgehoben. Eine nicht unbedeutende Kleinigkeit steht aus:
Der StVO-gemäße Ausbau des Wegs.
Bild 3: In die Kuriositätensammlung gehört die
zwischenzeitliche Beschilderung aufgenommen, die jetzt
abgeändert wurde: Ein benutzungspflichtiger Radweg, auf dem
das Radfahren freigegeben ist. An anderer Stelle wünscht
sich der ADFC einen vergleichbar kreativen Umgang mit der
Straßenverkehrsordnung. Wanderer durften längere Zeit diesen
Weg übrigens gar nicht benutzen, sie hätten auf der Straße
gehen müssen. Verstöße hiergegen wurden vom ADFC häufig
beobachtet, aber im Sinne eines verträglichen Miteinanders
nie zur Anzeige gebracht.
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Liste der Einzelmeldungen |
30. März 2009
(KM-HK1093#M09)
Radweg Köpperner Tal (östlicher Abschnitt)
Stadt Friedrichsdorf
erklärt sich für nicht zuständig
In einer Mail vom 30. März 2009 betont die Stadt erneut,
dass sie nicht zuständig für den Unterhalt und Ausbau des
Radweges ist - was vom ADFC nie behauptet wurde. Vielmehr
sollte sich die Stadt als zuständige Gebietskörperschaft
beim zuständigen Amt für Straßen- und Verkehrswesen (ASV)
Frankfurt in die Wege leiten, dass ein Ausbau vorgenommen
wird. Die Stadt allerdings sieht sich weiterhin
offensichtlich nicht gehalten, überhaupt irgendetwas zur
seit Jahren dringend notwendigen baulichen Verbesserung zu
unternehmen.
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28. März 2009
(KM-HK1093#M08)
Radweg Köpperner Tal (östlicher Abschnitt)
ADFC regt Ausbau mit
Konjunkturpaket an
In einer Mail vom 28. März 2009 an den Magistrat regt der
ADFC an, den Ausbau umgehend unter Inanspruchnahme von
Mitteln aus dem Konjunkturpakets anzugehen.
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11. November 2008
(KM-HK1093#M07)
Radweg Köpperner Tal (östlicher Abschnitt)
ASV Frankfurt verweist an
Ordnungsamt Friedrichsdorf
Mit Schreiben vom 3. November 2008 verweis das ASV (Amtfür
Straßen- und Verkehrswesen) Frankfurt auf das Ordnungsamt
der Stadt Friedrichsdorf, da ohne dessen Anordnung die
Beschilderung nicht geändert werden könne.
ADFC-Aktion:
Der ADFC wird beim Ordnungsamt der Stadt Friedrichsdorf
nachfragen.
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15. Oktober 2008
(KM-HK1093#M06)
Radweg Köpperner Tal (östlicher Abschnitt)
Strasse wird von Polizei
als "normale Landstraße" eingestuft
In dem Zeitungsartikel
wird die Unfallgefahr im Köpperner Tal behandelt. Die
Polizei kommt dabei zu der Aussage, dass es sich um eine
"ganz normale Landstraße" "ohne besondere Unfallhäufigkeit"
handelt und "das statistische Unfallgeschehen" (...) "nicht
einmal Anlass zu Tempokontrollen" gäbe. Es wird nur ein
Unfall mit einem Radfahrer zitiert, der auf eine
Vorfahrtverletzung des Radfahrers bei der Querung zwischen
dem Ende des Lochmühlenweges und der Straße zur Lochmühle
zurückzuführen ist.
Kommentar: Zunächst hat der zitierte Radfahrerunfall
nichts mit der vom ADFC bemängelten Stelle zu tun, da er
vorher stattfand und die Benutzungspflicht keine
Auswirkungen auf diesen Unfall hatte, weil sie an der
fraglichen Stelle gar nicht angeordnet ist. Bezüglich des
benutzungspflichtigen Radweges muss festgestellt werden,
dass bereits jetzt zahlreiche Radfahrer die
Benutzungspflicht ignorieren - was je nach Begründung
durchaus rechtlich in Ordnung sein kann - und dadurch keine
besondere Gefährdung nachweisbar ist. Insgesamt ist die
Benutzungspflicht aus Sicht des ADFC aus mehreren Gründen
mehr als fraglich, unter anderem sind dies:
- Engstelle (Brücke) kann
selbst beim vorsichtigen Schieben Schäden hervorrufen
- bei Dunkelheit ist
keinerlei Erkennbarkeit an der Engstelle gewährleistet
- die Mindestmaße der StVO
werden grob unterschritten, sowohl an der Brücke, als
auch im weiteren Verlauf des Radweges
- es entstehen zusätzliche
Gefährdungen durch die Engstelle der Brücke über den
Erlenbach selbst
- das allgemeine
Unfallgeschehen rechtfertigt gar keine Benutzungspflicht
(insbesondere da davon ausgegangen werden muss, dass
zahlreiche Radfahrer die Benutzungspflicht gar nicht
beachten)
- erhöhte Gefährdung durch
Wild, da im Verlauf des Radweges zwischen Leitplanke und
Erlenbach-Böschung sehr eingeschränkte
Fluchtmöglichkeiten für das Wild bestehen
Der ADFC schlägt deshalb ein
mehrstufiges Vorgehen vor:
Sofortmaßnahmen
- Aufhebung der
Benutzungspflicht für den Abschnitt Lochmühle -
Eisenbahnbrücke der Taunusbahn
- Anordnung "Fußweg" mit
Zusatz "Rad frei" oder gar keine Beschilderung
- Ankündigung der
Engstelle unter Angabe der Breitenmaße, vor allem von
Köppern her kommend, an der letzten Möglichkeit, an der
auf die Fahrbahn gewechselt werden kann (derzeit leider
sehr früh an der Brücke der Taunusbahn)
baldmöglichst zu
realisierende Maßnahmen
- ggf. aus kurzfristig
z.B. für Notreparaturen verfügbaren Haushaltsmitteln
- kurz vor der
Engstelle/Brücke über den Erlenbach befestigte Auf- und
Abfahrmöglichkeit anlegen
- Unterbrechung der
Leitplanken
- Asphaltierung dieser
Stelle
- keine Niveauunterschiede
zur Fahrbahn zwecks rascher, gefahrloser Befahrbarkeit
- keine behindernden
Einbauten wie Pfosten, Umlaufsperren oder ähnliches,
denn der Radweg ist für Kfz/Motorräder im Verlauf
ohnehin viel zu schmal, die eventuelle unzulässige
Benutzung durch Mofas ist hinzunehmen zu Gunsten der
sicheren Auf- und Abfahrmöglichkeit für den Radverkehr
- Anordnung der
Benutzungspflicht zwischen dieser Auffahrmöglichkeit und
der Brücke der Taunusbahn und Anordnung Ende der
Benutzungspflicht an der zu schaffenden
Auf-/Abfahrmöglichkeit vor der Brücke über den Erlenbach
(beidseitig)
mittelfristig zu
realisierende Maßnahmen
- möglichst rascher Ausbau
des Radweges selbst (Breite auf StVO-Maße) _UND_ der
Brücke
- Anordnung der
Benutzungspflicht nach erfolgtem Ausbau Brücke / Radweg
Um es deutlich klarzustellen:
Der ADFC hat nichts gegen die MÖGLICHKEIT für Radfahrer,
diese Engstelle zu benutzen, allerdings darf die PFLICHT zur
Benutzung angesichts der vorhandenen Mängel und der
angenommenen, aber nicht nachweisbaren Gefahr nach Ansicht
des ADFC eigentlich nicht angeordnet werden, wenn nach
geltenden Regelungen vorgegangen würde.
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19. August 2008
(KM-HK1093#M05)
Radweg Köpperner Tal (östlicher Abschnitt)
Benutzungspflicht wird
vollständig beibehalten
Bei einem Ortstermin zwischen Vertretern des Amtes für
Straßen- und Verkehrswesen (ASV) Frankfurt, dem Ordnungsamt
Friedrichsdorf und der Polizei Bad Homburg wurde festgelegt,
dass die Benutzungspflicht nicht aufgehoben wird. Statt
dessen wird zusätzlich Fußgängerverkehr freigegeben.
Kommentar: Das Ansinnen, es Radfahrern zu
ERMÖGLICHEN, diesen Weg und die sehr schmale Brückenpassage
zu benutzen, um dem Autoverkehr auf diese Weise
auszuweichen, ist gut und richtig. Dass dafür die
Benutzungspflicht angeordnet wird, obwohl die Brücke
erheblich zu schmal ist, selbst schiebend Beschädigungen am
Fahrrad zu erwarten sind und bei Fahrradanhängern fahrend
oder schiebend möglicherweise gar nicht passieren können und
zwischen der Leitplanke mit scharfen Kanten und dem Geländer
zum Bach hin stecken bleiben können, wird nicht Rechnung
getragen. Die Anordnung der Benutungspflicht kann in diesem
Fall nicht rechtmäßig sein, da Unmögliches bzw. schon mit
einer hohen Wahrscheinlichkeit von Beschädigungen am
Fahrzeug verbundenes Handeln nicht verlangt werden kann.
Autofahrer erkennen das Problem im Vorbeifahren nicht, sie
begreifen nicht, dass man mit Anhänger unter Umständen auf
der Straße fahren muss und handeln entsprechend aggressiv
gegenüber Radfahrern. Fazit: Die Benutzung soll für
Radfahrer durch eine geeignete Beschilderung, z.B. Fußweg
mit dem Zusatz "Rad frei" nur ermöglicht werden.
Gleichzeitig wäre kurz vor der Brücke eine ausreichend
befestigte Auf-/Abfahrmöglichkeit herzustellen, damit sicher
zwischen Fahrbahn und Radweg gewechselt werden kann. Dies
würde es nämlich noch mehr Radfahrern ermöglichen, den
vorhandenen, wenn auch völlig unzulänglichen Radweg zu
benutzen, statt noch länger auf der Straße fahren zu müssen.
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17. Juli 2008
(KM-HK1093#M04)
Radweg Köpperner Tal (östlicher Abschnitt)
Stadt Friedrichsdorf
begrüßt ADFC-Vorschlag
Die Stadt Friedrichsdorf (Stadtplanungs- und Hochbauamt)
begrüßt in einem Schreiben den ADFC-Vorschlag und weist
darauf hin, dass sie bereits 1993 für den Bau einer
Holzbrücke über den Erlenbach an der Engstelle bei der
Lochmühle das Gelände zur Verfügung gestellt hat. 12 Jahre
später, 2005, habe das ASV Frankfurt mitgeteilt, dass sich
die Baumaßnahme nicht in der geplanten Form realisieren
lässt und nicht absehbar ist, wann die Planung wieder
aufgenommen wird. Die Stadt bedauert diese Entscheidung des
ASV Frankfurt sehr.
Weitere Schritte: siehe vorheriger
Eintrag.
Kommentar: Das Schreiben überschnitt sich mit der
Antwort des ASV Frankfurt an den ADFC, deshalb kann der neue
Sachstand noch nicht in das Schreiben eingeflossen sein. Die
genannten Umstände sind jedoch recht interessant und können
für die Einstufung des Vorhabens durchaus von Bedeutung
sein.
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15. Juli 2008
(KM-HK1093#M03)
Radweg Köpperner Tal (östlicher Abschnitt)
Benutzungspflicht wird
aufgehoben, Maßnahme kommt in die Prioritätenliste des
Landes Hessen
Das Amt für Straßen- und Verkehrswesen hat am 15. Juli 2008
dem ADFC geantwortet, dass der Zustand überprüft wurde.
Dabei musste festgestellt werden, dass die Breite für eine
Benutzungspflicht nicht ausreicht und daher die
Benutzungspflicht aufgehoben wird. In welchem Abschnitt
genau, geht aus dem Schreiben nicht hervor. Vermutlich wird
der Abschnitt Lochmühle - Bahnbrücke betroffen sein.
Weitere Schritte: Die Änderung wird überprüft und
hier dokumentiert. Die Priorisierung in der Liste des Landes
Hessen wird ebenfalls verfolgt, zudem wird der ADFC
versuchen, über politische Entscheidungsträger Einfluss auf
die Priorität der Maßnahme zu nehmen.
Kommentar: Die Aufhebung der Benutzungspflicht ist
ein erster Schritt, die Aufnahme in die Prioritätenliste des
Landes Hessen der weitaus wichtigere. Zunächst wird man nun
nicht mehr gezwungen, definitiv zu enge Radwege zu benutzen.
Es ist allerdings nicht damit zu rechnen, dass in sehr
kurzer Zeit mit der Sanierung begonnen werden kann, da die
Mittel des Landes für solche Maßnahmen derzeit sehr gering
sind und die politische Lage eine rasche Realisierung
derzeit kaum möglich erscheinen lässt.
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23. Juni 2008
(KM-HK1093#M02)
Radweg Köpperner Tal (östlicher Abschnitt)
Stadt Friedrichsdorf
antwortet auf Anfrage
Die Stadt hat auf die Mail des ADFC ebenfalls per Mail
geantwortet, dass das Anliegen an die Straßenmeisterei
Usingen weiter geleitet wurde.
ADFC-Aktion: Daraufhin hat der ADFC kurzerhand direkt
dem Sachbearbeiter per Mail (nachdem ein telefonischer
Versuch gescheitert war) geantwortet und um Aufklärung
hinsichtlich des Vorgehens gebeten, da es unserem
Verständnis nach so ist, dass eine Kommune den Ausbau eines
Weges beantragen muss. Beim Rückruf noch am Nachmittag
konnte geklärt werden, dass bei der Schaffung des
Bauplanungsrechts eventuell doch das Stadtplanungsamt der
Stadt Friedrichsdorf zuständig sein könnte, wenn es sich
nicht um einen Weg handelt, der im Eigentum des Landes
Hessen ist (weil er an der L3041 entlang führt). Dies konnte
auf die Schnelle stadtintern nicht geklärt werden. Wäre der
Radweg Eigentum des Landes, wäre das ASV Frankfurt
zuständig. Die Empfehlung war, ein Schreiben (keine Mail) an
das Stadtplanungsamt mit dem Anliegen zu schicken.
Allerdings wurde deutlich gemacht, dass es um Fördermittel
sehr schlecht bestellt sei.
Kommentar: Ein wenig fühlt man sich nach Schilda
(Begriff siehe
Wikipedia) versetzt. Das Interesse der Stadt
Friedrichsdorf, hier aktiv eine wichtige
Radverkehrsverbindung so herzustellen, dass sie der StVO
entspricht, scheint relativ gering zu sein. Um so wichtiger,
dass es den ADFC gibt...den Sie z.B.
durch Ihre Mitgliedschaft
unterstützen können.
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12. Juni 2008
(KM-HK1093#M01)
Radweg Köpperner Tal (östlicher Abschnitt)
Aufnahme in ADFC-Maßnahmenkatalog
(Nummer: M-0255)
Offener Brief an die
Stadt Friedrichsdorf
Kommentar: Insbesondere die Querung des Erlenbaches
ist katastrophal. Aufgrund der Enge und der fehlenden
Ausweichmöglichkeit sowie fehlender Hinweise zum sehr
frühzeitigen Ausweichen auf die Straße sind Beschädigungen
z.B. an Anhängern vorprogrammiert - selbst wenn geschoben
wird. Der ADFC sieht hier die Stadt als
schadenersatzpflichtig an, falls trotz aller Vorsicht
Beschädigungen auftreten.
ADFC-Aktion:
Der ADFC nimmt die Maßnahme in den ADFC-Maßnahmenkatalog auf
und wendet sich mit einem offenen Brief per Mail an den
Magistrat der Stadt Friedrichsdorf, um endlich Schwung in
die Sache zu bringen.
Vorschau - für größeres Bild (je ca. 100 KB) bitte
anklicken

Bild 1
Bild 2
Bilderläuterungen:
Bild 1: Die Überquerung des Erlenbachs erfolgt mit der
Landesstraße. Die Lücke zwischen Leitplanke und Gitter ist
so schmal, dass selbst schiebend Beschädigungen zu erwarten
sind.
Bild 2: Aus Richtung Köppern kommt erschwerend hinzu, dass
der Übergang zur Brücke uneben ist und Folgen beim Befahren
oder Schieben (z.B. leichtes Kippen des Anhängers und Rammen
des Gitters oder der Leitplanke mit Beschädigungen) schwer
eingeschätzt werden können. |
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