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Bad Homburg: Wegweisung verleitet zum Falschfahren |

Letzte Meldung vom 18. August 2008:
Informationen zum Vorgang:
Situation/Ausgangslage:
Vom Bommersheimer Weg
kommend verweist die Fahrradwegweisung auf einen nicht
freigegebenen linksseitigen Radweg, statt über die Kreuzung
auf die andere Seite zu führen.
ADFC-Position: Statt der Pfeilwegweiser müssen vom
Bommersheimer Weg her Tabellenwegweiser aufgestellt werden,
die vor der Kreuzung darüber informieren, wie wohin zu
fahren ist. Auf der gegenüber liegenden Seite (Schlosspark)
muss das Schild "Gemeinsamer Fuß-/Radweg wiederholt werden.
Begründung: Dieses Beispiel einer ungünstig gewählten
Fahrradwegweisung ist herausragend, weil durch die
Wegweisung Radfahrer zum Falschfahren (Benutzung eines
linksseitigen, nicht freigegebenen Radweges) geleitet
werden. Die Beschilderung ist dringend zu optimieren.
Meldungen bisher:

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Liste der Einzelmeldungen |
18. August 2008
(KM-HK1122#M02)
Bommersheimer Weg /
Hindenburgring: Fahrradwegweisung sehr ungünstig
Prüfung durch Stadt zugesagt
In der Sitzung des Verkehrsausschusses der Stadt Bad Homburg
vom 13. August 2008, in der der verkehrspolitische Sprecher
vom ADFC Bad Homburg, Bernhard Wiedemann, als "fachkundiger
Bürger" teilnahm, hat die Stadt die Prüfung zugesagt.
Dies wird vom ADFC ausdrücklich begrüßt, da es sich in
diesem Einzelfall um mehr als eine Nebensächlichkeit handelt
- neben konkreter Gefährdung durch "Geisterfahrer auf
Radwegen" spielt auch der erzieherische Aspekt eine Rolle.
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11. August 2008
(KM-HK1122#M01)
Bommersheimer Weg /
Hindenburgring: Fahrradwegweisung sehr ungünstig
Wer vom Bommersheimer Weg kommend Richtung Innenstadt /
Schloss fahren will, muss den Hindenburgring queren und auf
der anderen Seite den Radweg, der kurze Zeit später in einen
Radstreifen übergeht, benutzen. Die Fahrradwegweisung ist
aber so angebracht, dass man als Radfahrer meinen könnte,
man solle den linksseitig angelegten Radweg am
Hindenburgring benutzen, der aber nicht für den Gegenverkehr
freigegeben ist und im derzeitigen Zustand dafür auch nicht
geeignet ist (Stichwort: Geisterfahrer auf Radwegen). Eine
Benutzung in an dieser Stelle nicht zugelassener Richtung
ist nicht nur gefährlich für sich selbst und andere
Radfahrer wie Autofahrer, sondern auch ein klarer
Gesetzesverstoß. Dies ist ein sehr eklatantes Beispiel für
eine wenig durchdachte Montage der Fahrradwegweiser. Auch an
anderen Stellen sind die Wegweiser zumindest ungünstig
angebracht, allerdings nicht mit derart rechtlich
verzwickten Folgen wie im vorliegenden Fall.
Auf der Schlossseite muss ergänzend das Schild "Gemeinsamer
Fuß- / Radweg" als Wiederholung angebracht werden, damit
klar wird, wo gefahren werden soll (nicht etwa auf der
Fahrbahn).
Hinweis: Die Situation ist insgesamt im Bereich der Knoten
Bommersheimer Weg / Hindenburgring, Hindenburgring /
Tannenwaldallee, Heuchelheimer Straße / Hindenburgring
/ Ritter v. Marx-Brücke / Saalburgstraße / Dietigheimer
Straße für den Radverkehr nicht eindeutig und klar geregelt,
da wesentliche Fahrbeziehungen nicht über Radverkehrsanlagen
abgewickelt werden können und deshalb zum nicht erlaubten
Befahren von reinen Fußwegen und Radwegen in nicht
zugelassener Fahrtrichtung verleiten.
Vorschau - für größeres Bild (je ca. 100 KB) bitte
anklicken

Bild 1
Bild 2
Bilderläuterungen:
Bild 1: Der Standort des Schildes beim Halt auf der
Bommersheimer Straße genau in der Bildmitte (Pfosten hinter
der Ampel, aber noch auf dieser Straßenseite), Schildinhalte
sind aufgrund der Lichtverhältnisse nur im Bild nicht
erkennbar
Bild 2: Genauerer Standort auf der Mittelinsel
(Schildinhalte sind aufgrund der Lichtverhältnisse nur im
Bild nicht erkennbar), aus dem eher interpretiert werden
muss, dass illegal auf dem Radweg links gefahren werden
soll, statt dem geltenden Recht entsprechend die Straße mit
der Grünphase zu queren und auf der Schlossseite den Radweg
zu benutzen (der überdies auf der Schlosseite an dieser
Stelle auch nicht als solcher gekennzeichnet ist).
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