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letzte Änderung: SP 18.08.2008

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Bad Homburg: Wegweisung verleitet zum Falschfahren

Letzte Meldung vom 18. August 2008:

Informationen zum Vorgang:

Situation/Ausgangslage: Vom Bommersheimer Weg kommend verweist die Fahrradwegweisung auf einen nicht freigegebenen linksseitigen Radweg, statt über die Kreuzung auf die andere Seite zu führen.

ADFC-Position: Statt der Pfeilwegweiser müssen vom Bommersheimer Weg her Tabellenwegweiser aufgestellt werden, die vor der Kreuzung darüber informieren, wie wohin zu fahren ist. Auf der gegenüber liegenden Seite (Schlosspark) muss das Schild "Gemeinsamer Fuß-/Radweg wiederholt werden.

Begründung: Dieses Beispiel einer ungünstig gewählten Fahrradwegweisung ist herausragend, weil durch die Wegweisung Radfahrer zum Falschfahren (Benutzung eines linksseitigen, nicht freigegebenen Radweges) geleitet werden. Die Beschilderung ist dringend zu optimieren.

Meldungen bisher:


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Liste der Einzelmeldungen


18. August 2008 (KM-HK1122#M02)
Bommersheimer Weg / Hindenburgring: Fahrradwegweisung sehr ungünstig
Prüfung durch Stadt zugesagt


In der Sitzung des Verkehrsausschusses der Stadt Bad Homburg vom 13. August 2008, in der der verkehrspolitische Sprecher vom ADFC Bad Homburg, Bernhard Wiedemann, als "fachkundiger Bürger" teilnahm, hat die Stadt die Prüfung zugesagt.

Dies wird vom ADFC ausdrücklich begrüßt, da es sich in diesem Einzelfall um mehr als eine Nebensächlichkeit handelt - neben konkreter Gefährdung durch "Geisterfahrer auf Radwegen" spielt auch der erzieherische Aspekt eine Rolle.
 

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11. August 2008 (KM-HK1122#M01)
Bommersheimer Weg / Hindenburgring: Fahrradwegweisung sehr ungünstig

Wer vom Bommersheimer Weg kommend Richtung Innenstadt / Schloss fahren will, muss den Hindenburgring queren und auf der anderen Seite den Radweg, der kurze Zeit später in einen Radstreifen übergeht, benutzen. Die Fahrradwegweisung ist aber so angebracht, dass man als Radfahrer meinen könnte, man solle den linksseitig angelegten Radweg am Hindenburgring benutzen, der aber nicht für den Gegenverkehr freigegeben ist und im derzeitigen Zustand dafür auch nicht geeignet ist (Stichwort: Geisterfahrer auf Radwegen). Eine Benutzung in an dieser Stelle nicht zugelassener Richtung ist nicht nur gefährlich für sich selbst und andere Radfahrer wie Autofahrer, sondern auch ein klarer Gesetzesverstoß. Dies ist ein sehr eklatantes Beispiel für eine wenig durchdachte Montage der Fahrradwegweiser. Auch an anderen Stellen sind die Wegweiser zumindest ungünstig angebracht, allerdings nicht mit derart rechtlich verzwickten Folgen wie im vorliegenden Fall.
Auf der Schlossseite muss ergänzend das Schild "Gemeinsamer Fuß- / Radweg" als Wiederholung angebracht werden, damit klar wird, wo gefahren werden soll (nicht etwa auf der Fahrbahn).

Hinweis: Die Situation ist insgesamt im Bereich der Knoten Bommersheimer Weg / Hindenburgring, Hindenburgring / Tannenwaldallee,  Heuchelheimer Straße / Hindenburgring / Ritter v. Marx-Brücke / Saalburgstraße / Dietigheimer Straße für den Radverkehr nicht eindeutig und klar geregelt, da wesentliche Fahrbeziehungen nicht über Radverkehrsanlagen abgewickelt werden können und deshalb zum nicht erlaubten Befahren von reinen Fußwegen und Radwegen in nicht zugelassener Fahrtrichtung verleiten.

Vorschau - für größeres Bild (je ca. 100 KB) bitte anklicken
 
Bild 1                           Bild 2

Bilderläuterungen:
Bild 1: Der Standort des Schildes beim Halt auf der Bommersheimer Straße genau in der Bildmitte (Pfosten hinter der Ampel, aber noch auf dieser Straßenseite), Schildinhalte sind aufgrund der Lichtverhältnisse nur im Bild nicht erkennbar
Bild 2: Genauerer Standort auf der Mittelinsel (Schildinhalte sind aufgrund der Lichtverhältnisse nur im Bild nicht erkennbar), aus dem eher interpretiert werden muss, dass illegal auf dem Radweg links gefahren werden soll, statt dem geltenden Recht entsprechend die Straße mit der Grünphase zu queren und auf der Schlossseite den Radweg zu benutzen (der überdies auf der Schlosseite an dieser Stelle auch nicht als solcher gekennzeichnet ist).
 

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