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Kronberg: Radweg am Opelzoo |

Letzte Meldung vom 23. März 2009:
Informationen zum Vorgang:
Situation/Ausgangslage:
Parallel zur B455 ist
zwischen Kronberg und Königstein auf der südlichen Seite
(Opelzoo) ein benutzungspflichtiger Radweg. Am Opelzoo ist
jedoch die Einfahrt verboten, bevor man den Radweg überhaupt
erreichen kann. Auch die guten Abstellanlagen am Opelzoo
können so von Kronberg her nicht
vom Radverkehr erreicht werden.
[Link
zu Google-Maps]
ADFC-Position: Das Verbot der Einfahrt sollte für den
Radverkehr aufgehoben werden, damit der Radweg Richtung
Königstein und die Abstellanlagen am Opelzoo für Radfahrer erreichbar sind.
Begründung: Vor allem ist die Anordnung der
Benutzungspflicht mangels Erreichbarkeit nach StVO nicht
zulässig, da sie widersprüchlich ist. Das verbietet die StVO
explizit. Zudem ist genug Platz für eine Freigabe, damit die
Abstellanlagen fahrend erreicht werden können.
Meldungen bisher:

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Letzte Meldung |
23. März 2009
(KM-HK1125#M02)
Radweg am Opelzoo
Kronberg:
Markierung fehlt
Zusätzlich zu der widersprüchlichen Anordnung von
Verkehrszeichen vermisst der ADFC Kronberg eine Markierung
des Fuß-/Radweges im Bereich der Opelzoo-Zufahrten und stuft
dies als Sicherheitsrisiko ein.
Vorschau - für größeres Bild (je ca. 100 KB) bitte
anklicken

Bild 1
Bilderläuterungen:
Bild 1: Bei der Fahrt vom oder zum Opel-Zoo-Parkplatz würde
eine Fahrbahnmarkierung den bevorrechtigten Fuß-/Radweg
erheblich deutlicher erkennbar machen.
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Liste der Einzelmeldungen |
25. August 2008
(KM-HK1125#M01)
Radweg am Opelzoo
Kronberg: Radweg am Opelzoo nicht
erreichbar
Der Radweg am Opelzoo ist zwar schön breit, aber leider in
Richtung Königstein nach StVO nicht erreichbar. Man muss
nämlich zuvor ein Verbot der Einfahrt passieren. Das ist ein
glatter Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO), die
widersprüchliche Beschilderungen explizit verbietet.
Hinzu kommt, dass man die an sich guten Abstellanlagen des
Opelzoos auch nicht fahrend erreichen kann.
Um die angesprochenen Probleme zu lösen,
bleibt eigentlich nur eine "Rad frei"-Beschilderung zum
Verbot der Einfahrt. Nur damit kann man auch die
Abstellanlagen des Opelzoos per Rad erreichen. Das Versetzen
der Verbotsschilder - weder des linken nach vorne noch des
rechten nach hinten, würde das Zufahrtproblem nicht lösen.
Vorschau - für größeres Bild (je ca. 100 KB) bitte
anklicken

Bild 1
Bilderläuterungen:
Bild 1: Der Radweg nach Königstein ist nicht erreichbar, es
muss trotz Benutzungspflicht auf der Bundesstraße gefahren
werden. Links um die Ecke liegen die hier nicht sichtbaren
Fahrradabstellanlagen.
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