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letzte Änderung: SP 23.03.2009

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Kronberg: Radweg am Opelzoo

Letzte Meldung vom 23. März 2009:

Informationen zum Vorgang:

Situation/Ausgangslage: Parallel zur B455 ist zwischen Kronberg und Königstein auf der südlichen Seite (Opelzoo) ein benutzungspflichtiger Radweg. Am Opelzoo ist jedoch die Einfahrt verboten, bevor man den Radweg überhaupt erreichen kann. Auch die guten Abstellanlagen am Opelzoo können so von Kronberg her nicht vom Radverkehr erreicht werden. [Link zu Google-Maps]

ADFC-Position: Das Verbot der Einfahrt sollte für den Radverkehr aufgehoben werden, damit der Radweg Richtung Königstein und die Abstellanlagen am Opelzoo für Radfahrer erreichbar sind.

Begründung: Vor allem ist die Anordnung der Benutzungspflicht mangels Erreichbarkeit nach StVO nicht zulässig, da sie widersprüchlich ist. Das verbietet die StVO explizit. Zudem ist genug Platz für eine Freigabe, damit die Abstellanlagen fahrend erreicht werden können.

Meldungen bisher:


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Letzte Meldung


23. März 2009 (KM-HK1125#M02)

Radweg am Opelzoo
Kronberg:
Markierung fehlt

Zusätzlich zu der widersprüchlichen Anordnung von Verkehrszeichen vermisst der ADFC Kronberg eine Markierung des Fuß-/Radweges im Bereich der Opelzoo-Zufahrten und stuft dies als Sicherheitsrisiko ein.

Vorschau - für größeres Bild (je ca. 100 KB) bitte anklicken

Bild 1

Bilderläuterungen:
Bild 1: Bei der Fahrt vom oder zum Opel-Zoo-Parkplatz würde eine Fahrbahnmarkierung den bevorrechtigten Fuß-/Radweg erheblich deutlicher erkennbar machen.
 

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Liste der Einzelmeldungen


25. August 2008 (KM-HK1125#M01)

Radweg am Opelzoo
Kronberg: Radweg am Opelzoo nicht erreichbar

Der Radweg am Opelzoo ist zwar schön breit, aber leider in Richtung Königstein nach StVO nicht erreichbar. Man muss nämlich zuvor ein Verbot der Einfahrt passieren. Das ist ein glatter Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO), die widersprüchliche Beschilderungen explizit verbietet.

Hinzu kommt, dass man die an sich guten Abstellanlagen des Opelzoos auch nicht fahrend erreichen kann.

Um die angesprochenen Probleme zu lösen, bleibt eigentlich nur eine "Rad frei"-Beschilderung zum Verbot der Einfahrt. Nur damit kann man auch die Abstellanlagen des Opelzoos per Rad erreichen. Das Versetzen der Verbotsschilder - weder des linken nach vorne noch des rechten nach hinten, würde das Zufahrtproblem nicht lösen.

Vorschau - für größeres Bild (je ca. 100 KB) bitte anklicken

Bild 1

Bilderläuterungen:
Bild 1: Der Radweg nach Königstein ist nicht erreichbar, es muss trotz Benutzungspflicht auf der Bundesstraße gefahren werden. Links um die Ecke liegen die hier nicht sichtbaren Fahrradabstellanlagen.
 

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