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Steinbach: Innenstadtgestaltung |

Letzte Meldung vom 5. März 2009:
Informationen zum Vorgang:
Situation/Ausgangslage:
Die Stadt Steinbach
möchte den Innenbereich attraktiver gestalten. Dies betrifft
vor allem den Pijnacker Platz, aber auch die Untergasse.
Beide Punkte sind im in Arbeit befindlichen
Radverkehrskonzept bereits als Punkte aufgeführt, die für
den Radverkehr optimiert werden sollten.
ADFC-Position: Der Pijnacker Platz ist für den
Radverkehr zwar gut geeignet, aber die vorhandene Wegführung
unklar, gefährlich und konfliktfördernd. Hier könnte die
geplante Aufwertung Chancen bieten. Die Untergasse stellt
eine wichtige Verbindung zum Hessenring dar, gute
Alternativen gibt es nicht, da Gestaltungsmöglichkeiten auf
der Landesstraße fehlen.
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Letzte Meldung |
5. März 2009
(KM-HK1134#M02)
Innenstadtgestaltung
Pijnacker Platz weist Schäden auf
Nach einem Zeitungsbericht weist der Pijnacker Platz Schäden
beim Pflaster auf der Fahrbahn auf. Einige Platten sind
abgesenkt, so dass Kanten entstehen, die auch eine
Gefährdung darstellen, weil sie schlecht erkennbar sind.
ADFC-Kommentar
In der Tat ist das Pflaster nachteilig, allerdings muss
darauf hingewiesen werden, dass es sich um einen
Spielstraßenbereich handelt und Schrittgeschwindigkeit, also
7 km/h, gilt. Im derzeitigen Zustand ist auch objektiv nicht
davon auszugehen, dass bei Schrittgeschwindigkeit z.B. beim
Fahrradfahren Kontrollverluste über das Fahrzeug in
nennenswertem Umfang oder gar Stürze auftreten. Ähnliches
dürfte für Fußgänger gelten. Dies bedeutet nicht, dass der
Zustand auf Dauer so bestehen bleiben kann.
Wenn tatsächlich das Pflaster erneuert wird, schlägt der
ADFC eine schräge Verlegung auf der vorwiegend als Fahrbahn
genutzten Fläche vor, damit der Durchfahrcharakter des vom
Platz abgegrenzten Bereichs, der der tatsächlich der
Durchfahrmöglichkeit dient, optisch den Fahrbahncharakter
weniger betont. Dies könnte ein Betrag zu geringeren
Geschwindigkeiten sein, denn häufig wird hier sehr viel
schneller als erlaubt gefahren - 30 km/h sind keine
Seltenheit. Mit einer Spielstraße hat das in der Realität
nichts zu tun. Es hat sogar schon Radarkontrollen gegeben.
Man könnte zusammen mit der geänderten Pflasterverlegung den
Bereich in eine "Begegnungszone" mit Tempo 20 umwandeln.
Dies würde der gelebten Praxis mehr entsprechen und nebenbei
viele Verkehrsteilnehmer "entkriminalisieren", da nun nicht
mehr 7 km/h gefahren werden muss, trotzdem aber noch
genügend Sicherheit geboten wird. Begegnungszonen gibt es
zwar noch nicht als rechtlich gesichertes Element der
Straßenverkehrsordnung, was aber nicht heißt, dass man das
nicht machen darf. Günstig wäre es zudem, den sehr
begradigten Verlauf der Durchfahrfläche etwas zu
verschwenken, so dass automatisch langsamer gefahren wird.
Auf dem Pijnacker Platz ließe sich das ohne optische
Umgestaltung z.B. durch geschickt gesetzte Poller erreichen,
die heute leitplankenartig geradeaus verlaufen und zum zu
schnell fahren geradezu einladen. Derartige bauliche
Leitelemente werden in modernen Shared-Space-Konzepten
ausdrücklich verwendet und stellen einen neuen planerischen
Ansatz dar, Flächen wieder - wie früher üblich - stärker
gemeinsam zu nutzen und die Verantwortung im Umgang
miteinander auf die einzelnen Benutzer mit den
unterschiedlichen Fortbewegungsarten zu übertragen.
Informationen zu Shared
Space:
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2. Oktober 2008
(KM-HK1134#M01)
Innenstadtgestaltung
Pijnacker Platz soll aufgewertet
werden - Untergasse als Fahrradstraße?
Für die Aufwertung des Pijnacker Platzes wurde eine
Maßnahmenliste vom Bauamt vorgestellt, die nun auf
Umsetzungsmöglichkeiten hin geprüft wird. Details sind dem
ADFC nicht bekannt.
In diesem Zusammenhang wurde von der SPD ein Antrag
gestellt, der mit geringen Mitteln die Erhöhung der
Verkehrssicherheit in der Untergasse zum Ziel hat, ohne
konkrete Maßnahmen zu nennen. Dies taten die Grünen mit
ihrem Antrag, die Untergasse übergangsweise zur
Fahrradstraße zu machen.
Was ist eine
Fahrradstraße?
Fahrradstraßen sind Straßen, auf denen Fahrräder
bevorrechtigt sind und z.B. auch nebeneinander fahren
dürfen. Kraftfahrzeuge können in einer oder beide Richtungen
zugelassen werden, müssen sich aber besondere Rücksicht auf
Radfahrer nehmen. Sie werden besonders gekennzeichnet durch
entsprechende Beschilderung.
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