
Letzte Meldung vom 04. Mai 2009:
Informationen zum Vorgang:
Situation/Ausgangslage:
Eine bereits per
Fahrradwegweisung beschilderte Hauptroute für den Radverkehr
ist für die Benutzung durch Radfahrer per StVO-Beschilderung
gesperrt.
ADFC-Position: Die Passage muss dem Radverkehr auch
rechtlich ermöglicht werden.
Begründung: Widersprüchliche Beschilderungen sind
nach StVO nicht zulässig, zudem sollten aus erzieherischen
und anderen rechtlichen Gründen klare Rechtsverhältnisse
geschaffen werden.
Meldungen bisher:

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