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Oberursel: Adenauerallee |

Letzte Meldung vom 12. Juli 2010:
Informationen zum Vorgang:
Situation/Ausgangslage:
Das "Stadtentrée"
Oberursels vom Bahnhof zur Fußgängerzone soll vor dem
Hessentag umgestaltet werden. Der bisherige Radweg ist davon
auch betroffen.
Meldungen bisher:

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Letzte Meldung |
12. Juli 2010
(KM-HK1208#M07)
Oberursel: Adenauerallee
Kein Radstreifen; SPD will
Benutzung des Fußweges
Der Radstreifen in der Adenauerallee wird doch nicht kommen,
Radfahrer und Autoverkehr sollen sich die Fahrbahn teilen.
Eine Abbiegespur an der Bärenkreuzung entfällt, dort stehen
rechtsabbiegende Radfahrer auf der künftigen Hauptroute
durch Oberursel im Stau der Autos.
Ausgewählte inhaltliche
Auszüge:
- Die SPD will, dass
Radler auch weiterhin neben Fußgängern an den
Kniefallhäuschen in der Adenauerallee vorbeifahren
können.
- Auf der Allee selbst
haben Fahrradfahrer nach Meinung der Genossen nicht
genügend Platz. Ein Tempolimit von 30 Kilometer pro
Stunde könnte die Situation entschärfen.
- Eine Mitbenutzung des
Fußweges sei jedoch ist nicht geplant. Auto- und
Radverkehr ließen sich auf der Adenauerallee zum
Beispiel mit Tempo 30 vereinbaren.
- Kinder könnten nach wie
vor auf dem Fußgängerweg an den Kniefallhäuschen
entlangfahren.
- Unsichere Radfahrer
könnten Parallelstraßen nutzen.
- Bärenkreuzung:
Rechtsabbiegestreifen entfällt
ADFC-Kommentar:
Zunächst zum rechtlichen Teil:
Eine Benutzungspflicht für den Fußweg ist aus Sicht
de ADFC rechtlich nicht möglich. Die gemeinsame Nutzung der
allgemeinen Fahrbahn ist lauf gesetzlicher Vorgaben die
Regel, von der nur dann abgewichen werden darf, wenn
nachweislich - also z.B. durch entsprechende Unfallzahlen -
eine entsprechend überhöhte Gefährdung nachgewiesen wird.
Dies ist in der Adenauerallee nicht der Fall, sie war vor
dem Umbau kein Unfallschwerpunkt, auch nach dem Umbau ist
das nicht zu erwarten. Die Stadt hat gesetzlich jedenfalls
keinen Handlungsspielraum, Radfahrer verpflichtend auf dem
Fußweg zu führen, solange die Gefahrenlage nicht
entsprechend belegt wird. Eine Benutzungspflicht ist nach den vorliegenden Äußerungen
der Stadt auch nicht vorgesehen, die im Zeitungsartikel
formulierten SPD-Forderungen sind hierzu nicht eindeutig
genug - entweder, weil es nicht eindeutig formuliert war,
oder weil es nicht eindeutig wider gegeben wurde.
Eine Benutzungsmöglichkeit, etwa über die Freigabe
des Fußweges mit dem Zusatz "Rad frei" wäre rechtlich
möglich, dabei handelt es sich aber um eine politische
Entscheidung. Sofern hierdurch nicht neue Gefahren
geschaffen werden, die auf der Fahrbahn nicht existieren,
ist eine solche Freigabe rechtlich und politisch möglich.
Dann zum inhaltlichen Teil:
Die Aussage, dass unsichere Radfahrer Parallelwege nutzen
sollen, schließt sie vom Erreichen von Zielen an der
Adenauerallee aus. Eine solche Aussage ist nicht zielführend,
auch unsicherer Radfahrer müssen Ziele in der Adenauerallee
gut erreichen können. Dieses Einzelzitat war sicher auch so
nicht gemeint, sondern bezog sich eher auf Radverkehr, der
kein Ziel in der Adenauer Allee selbst anfahren will.
An der Bärenkreuzung soll die Rechtsabbiegerspur
Abbiegespur entfallen. Verhalten sich Radfahrer bei roter
Ampel verkehrsgerecht, müssten sie im Stau stehen. Dies wird
in der Praxis dazu führen, dass Radfahrer verstärkt auf den
Fußweg ausweichen, bei entsprechenden Erfahrungen dürfte
sich das nicht auf den bereich der Bärenkreuzung
beschränken, sondern zu einer stärkeren Benutzung der
Kastanienallee insgesamt führen, unabhängig davon, ob das
erlaubt ist oder nicht. Der ADFC wird solches,
offensichtlich zu erwartende Fehlverhalten dann auch auf
unzureichende Berücksichtigung des Radverkehrs bei den
derzeit vorgesehenen baulichen Änderungen zurückführen. Nach
dem Gesetzt hat der fließende Verkehr Vorrang vor dem
Parkverkehr, was bedeuten kann, dass vor der Anlage von
Parkplätzen für Kfz die Bereitstellung adäquater
Radverkehrslösungen stehen muss. Ein
denkbarer Lösungsansatz für den Bereich der Bärenkreuzung wäre es, zumindest im Bereich der
Kreuzung einen Fahrradstreifen Richtung Norden anzulegen, der ein
direktes Rechtsabbiegen am wartenden Kfz-Verkehr vorbei ermöglicht und zum Geradeausfahren
und Linksabbiegen auf einen vorgezogenen Wartebereich für
Radfahrer unmittelbar vor der Ampel führt. Eine weitere
Möglichkeit wäre die Einrichtung eines Kreisverkehrs, der
alle Verkehrsteilnehmer aufnimmt. [Stefan
Pohl]
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23. März 2010
(KM-HK1208#M06)
Oberursel: Adenauerallee
Radstreifen erst am Jahresende
2010
Der Radstreifen in der Adenauerallee wird erst am Jahresende
Wirklichkeit. Solange sieht es nach einer Beibehaltung der
Nutzung des Kastanienweges für Radfahrer aus.
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Liste der Einzelmeldungen |
18. September 2009
(KM-HK1208#M05)
Oberursel: Adenauerallee
Details zur geplanten Ausführung
Zur Gestaltung der Adenauerstraße gibt es einige Details aus
der Planung:
-
Die Fahrbahn wird insgesamt 6 Meter breit.
-
Stadteinwärts ("Berg hoch") wird es einen
Angebotsstreifen (1,25 m) geben.
-
Es verbleiben rund 5 Meter für
Zweirichtungsverkehr ohne Mittelstreifen und ohne weiteren
Schutzstreifen.
-
In Richtung Bahnhof werden Parkplätze
parallel zur Fahrbahn (nicht quer) eingerichtet.
-
Derzeit werden im Schnitt 750 Kfz pro Stunde
gezählt, das ist für Innenstadtverhältnisse eher wenig.
-
Radfahrer in Richtung Bahnhof haben ohne
Schutzstreifen die Wahl, ausreichenden Abstand zu den
parkenden Autos (Türen!) zu halten.
-
Der Alleenweg im Park wird Fußgängern (und
radelnden Kindern bis 10 Jahre) vorbehalten.
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16. Mai 2009
(KM-HK1208#M04)
Oberursel: Adenauerallee
Beschluss: Radstreifen nur auf
einer Seite
Die Stadtverordneten haben beschlossen, nur in Richtung
Bärenkreuzung auf der Adenauerallee einen Fahrradstreifen
einzurichten, nicht aber in der Gegenrichtung. In der
Pressemitteilung der Stadt ist dazu aber nichts zu finden,
lediglich dass es eine breite Mehrheit für die
Beschlussvorlage der Verwaltung gab.
ADFC-Kommentar:
Damit setzt die Stadt Oberursel ein Zeichen, aber leider
keine klares (verkehrs-)politisches FÜR den Radverkehr. Die
Fällung aller Bäume würde auch eine andere Platzeinteilung
ermöglichen, Schutz- oder Fahrradstreifen wären auf beiden
Seiten möglich. So wird es stadtauswärts keine
Radverkehrsanlage geben, Radfahrer werden stärker im Bereich
der Fußgänger fahren wie eh und je, unabhängig davon, wie
das beschildert wird. Es besteht sogar die Gefahr, dass der
einseitige Streifen falsch von Radfahrern in Gegenrichtung
benutzt wird - weil es ja in deren Fahrtrichtung zum Bahnhof
keinen gibt. Bemerkenswert ist auch, dass außer den Grünen
alle Fraktionen dem Ansinnen zustimmten. Das hätte die
Politik besser machen können - sogar ohne dass dies zu
Lasten des Autoverkehrs geht, und auch für Fußgänger wäre
immer noch reichlich Platz auf der neuen Kastanienallee.
Denn es geht nur um ein paar schlappe Zentimeter, die zu
kurz gedacht wird. [Stefan
Pohl]
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29. August 2009
(KM-HK1208#M03)
Oberursel: Adenauerallee
Radstreifen, markierter Radweg
oder doch Bürgersteigbenutzung?
In einem Artikel der Taunus Zeitung wird berichtet, dass
seitens eines CDU-Vertreters nachgefragt wurde, warum in dem
aktuellen Planungsvorschlag der Radfahrstreifen fehle. Die
Stadtverordneten hätten sich bereits im Mai dafür
ausgesprochen. Argumentiert wird, es gäbe nicht genug Platz
und es müsste geprüft werden, ob der Bürgersteig nicht
schmaler ausfallen könnte.
ADFC-Kommentar:
Die schlechteste Lösung wäre ein benutzungspflichtiger
Radweg mit den Fußgängern zusammen auf der Baumallee. Dies
wäre keine Lösung im Sinne des fließenden Verkehrs (auch
Radverkehr ist Verkehr!), wie es die Straßenverkehrsordnung
fordert. Radfahrer müssten dann praktisch immer Schrittempo
fahren, denn Fußgänger sind hier permanent unterwegs. Die
Stadtverordneten trugen diesen Umstand mit ihrem Beschluss
ja auch Rechnung. Ein Radfahrstreifen böte die besten
Möglichkeiten, Rad- und Autoverkehr fließend zu gestalten -
jeder hätte seine eigene Spur und könnte zügig fahren. Ein
viel schmalerer Schutzstreifen hingegen kann suboptimal
sein, denn einerseits muss ein Autofahrer beim überholen von
Radfahrern mindestens 1,5 Meter Abstand halten, zum anderen
müssen Radfahrer nach der geltenden Rechtssprechung von
parkenden Autos außerdem mindestens einen Meter
Seitenabstand halten. Seitenabstand, Radfahrerbreite und
Überholabstand summieren sich so zu mindestens 3,30 Meter
Platzbedarf, damit ein Pkw einen Radfahrer überholen kann.
Faktisch wäre das zu den meisten Zeiten bei einem
Radfahrstreifen oder einer Lösung ohne Radverkehrsanlage ein
Überholverbot für Autofahrer! Zudem wäre auf der Seite mit
parkenden Kfz nicht klar, ob der Radfahrer wegen des von
Richtern geforderten 1-Meter-Abstands den Schutzstreifen
überhaupt benutzen dürfte, ohne bei Unfällen mit parkenden
Fahrzeugen (vor allem beim Öffnen von Türen) generell mit zu
haften. Ähnlich wäre es ganz ohne Radverkehrsanlage auf der
Fahrbahn. Bei separaten, eigens dafür vorgesehenen
Fahrspuren, die dem gesetzlichen Standard entsprechen,
könnte die Rechtsprechung zum Seitenabstand hingegen anders
ausfallen, nämlich stärker im Sinne des fließenden Verkehrs
und einem geringeren Sicherheitsabstand - so klar ist das
aber auch nicht, dem ADFC Hochtaunus sind zur Lösung mit
Radfahrstreifen noch keine passenden Gerichtsurteile
bekannt. Schickt man den Radverkehr also auf die Straße,
kann die Baumallee natürlich ergänzend immer noch für
langsamere Radfahrer oder Familien mit zu kleinen Kindern
für den Straßenverkehr - dann im Schritttempo - freigegeben
werden. [Stefan
Pohl]
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15. Juli 2009
(KM-HK1208#M02)
Oberursel: Adenauerallee
Radstreifen wird nicht mehr
erwähnt
In einem Artikel der Taunus Zeitung sowie einer
Pressemitteilung der Stadt Oberursel wird kein Radstreifen
mehr erwähnt, die Frankfurter Rundschau schreibt davon, dass
der Geh- und Radweg seine Funktion als gemeinsame
Verkehrsfläche beibehalten wird.
-
Pressemitteilung Adenauerallee..., Stadt Oberursel vom
14.7.2009
Auszug 1: "Parkstreifen und Gehweg Parkstreifen und Gehweg
werden entlang der Bebauung zukünftig niveaugleich ausgebaut
und sind mit einer Gesamtbreite von 5,5 Metern (2,5m
Parkstreifen und 3 Meter Gehweg) großzügig dimensioniert."
Auszug 2: "Abgerundet wird die Gesamtmaßnahme durch das
Anlegen mehrerer Querungsstellen, durch die das Überqueren
der Adenauerallee deutlich erleichtert werden soll. Im
Bereich dieser Querungsstellen wird das Gehwegpflaster in
einer Breite von 3 Metern in den Asphaltbelag der Fahrbahn
eingelegt und signalisiert dem Autofahrer, hier verstärkt
auf Fußgänger Rücksicht zu nehmen."
-
Das große Kastanien-Sterben, Frankfurter Rundschau vom
15.7.2009
Auszug: "Der Geh- und Radweg soll nach der vorliegenden
Planung seine Funktion als gemeinsame Verkehrsfläche für
Fußgänger und Radfahrer behalten."
-
Alles neu in der Allee, Taunus Zeitung
vom 15.7.2009
ADFC-Kommentar:
Die Texte lassen durchaus zu, dass der Radstreifen auf der
eigentlichen Fahrbahn wir ursprünglich geplant markiert
wird. Schade nur, das die sehr lobenswerten und
mustergültigen Radstreifen nicht erwähnt werden. Auch die
gemeinsame Verkehrsfläche, von der die Frankfurter Rundschau
schreibt, ist als Ergänzung sinnvoll, sofern der heutige Weg
zwischen den Bäumen gemeint ist, der sich sehr angenehm
radelt, und nicht der Bordsteinweg auf der westlichen
Straßenseite gemeint ist, der aufgrund von Ein- und
Ausfahrten und Einmündungen als Bordsteinradweg viel zu
gefährlich wäre. [Stefan
Pohl]
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16. Mai 2009
(KM-HK1208#M01)
Oberursel: Adenauerallee
Umgestaltung: Radstreifen statt
Radweg
Der bisherige Radweg zwischen den Bäumen entfällt dabei zu
Gunsten von Radstreifen (Schutzstreifen) auf der
Adenauerallee selbst, berichtet die Frankfurter Rundschau,
und zwar im Vorgriff auf das noch offene Radverkehrskonzept.
Auch die Taunus-Zeitung berichtet, hier liest man einen Satz
zur Motivation: Der Park soll nämlich fußgängerfreundlich
werden, Fahrräder müssen dann weg.
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16. Mai 2009
(KM-HK1208#M00)
Oberursel: Adenauerallee
Keine älteren Meldungen
Derzeit gibt es zu diesem Thema keine älteren Meldungen.
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