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letzte Änderung: SP 12.07.2010

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Oberursel: Adenauerallee

Letzte Meldung vom 12. Juli 2010:

Informationen zum Vorgang:

Situation/Ausgangslage: Das "Stadtentrée" Oberursels vom Bahnhof zur Fußgängerzone soll vor dem Hessentag umgestaltet werden. Der bisherige Radweg ist davon auch betroffen.

Meldungen bisher:


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Letzte Meldung


12. Juli 2010 (KM-HK1208#M07)

Oberursel: Adenauerallee
Kein Radstreifen; SPD will Benutzung des Fußweges

Der Radstreifen in der Adenauerallee wird doch nicht kommen, Radfahrer und Autoverkehr sollen sich die Fahrbahn teilen. Eine Abbiegespur an der Bärenkreuzung entfällt, dort stehen rechtsabbiegende Radfahrer auf der künftigen Hauptroute durch Oberursel im Stau der Autos.

Ausgewählte inhaltliche Auszüge:

  • Die SPD will, dass Radler auch weiterhin neben Fußgängern an den Kniefallhäuschen in der Adenauerallee vorbeifahren können.
  • Auf der Allee selbst haben Fahrradfahrer nach Meinung der Genossen nicht genügend Platz. Ein Tempolimit von 30 Kilometer pro Stunde könnte die Situation entschärfen.
  • Eine Mitbenutzung des Fußweges sei jedoch ist nicht geplant. Auto- und Radverkehr ließen sich auf der Adenauerallee zum Beispiel mit Tempo 30 vereinbaren.
  • Kinder könnten nach wie vor auf dem Fußgängerweg an den Kniefallhäuschen entlangfahren.
  • Unsichere Radfahrer könnten Parallelstraßen nutzen.
  • Bärenkreuzung: Rechtsabbiegestreifen entfällt

ADFC-Kommentar:

Zunächst zum rechtlichen Teil:
Eine Benutzungspflicht für den Fußweg ist aus Sicht de ADFC rechtlich nicht möglich. Die gemeinsame Nutzung der allgemeinen Fahrbahn ist lauf gesetzlicher Vorgaben die Regel, von der nur dann abgewichen werden darf, wenn nachweislich - also z.B. durch entsprechende Unfallzahlen - eine entsprechend überhöhte Gefährdung nachgewiesen wird. Dies ist in der Adenauerallee nicht der Fall, sie war vor dem Umbau kein Unfallschwerpunkt, auch nach dem Umbau ist das nicht zu erwarten. Die Stadt hat gesetzlich jedenfalls keinen Handlungsspielraum, Radfahrer verpflichtend auf dem Fußweg zu führen, solange die Gefahrenlage nicht entsprechend belegt wird. Eine Benutzungspflicht ist nach den vorliegenden Äußerungen der Stadt auch nicht vorgesehen, die im Zeitungsartikel formulierten SPD-Forderungen sind hierzu nicht eindeutig genug - entweder, weil es nicht eindeutig formuliert war, oder weil es nicht eindeutig wider gegeben wurde.
Eine Benutzungsmöglichkeit, etwa über die Freigabe des Fußweges mit dem Zusatz "Rad frei" wäre rechtlich möglich, dabei handelt es sich aber um eine politische Entscheidung. Sofern hierdurch nicht neue Gefahren geschaffen werden, die auf der Fahrbahn nicht existieren, ist eine solche Freigabe rechtlich und politisch möglich.

Dann zum inhaltlichen Teil:
Die Aussage, dass unsichere Radfahrer Parallelwege nutzen sollen, schließt sie vom Erreichen von Zielen an der Adenauerallee aus. Eine solche Aussage ist nicht zielführend, auch unsicherer Radfahrer müssen Ziele in der Adenauerallee gut erreichen können. Dieses Einzelzitat war sicher auch so nicht gemeint, sondern bezog sich eher auf Radverkehr, der kein Ziel in der Adenauer Allee selbst anfahren will.
An der Bärenkreuzung soll die Rechtsabbiegerspur Abbiegespur entfallen. Verhalten sich Radfahrer bei roter Ampel verkehrsgerecht, müssten sie im Stau stehen. Dies wird in der Praxis dazu führen, dass Radfahrer verstärkt auf den Fußweg ausweichen, bei entsprechenden Erfahrungen dürfte sich das nicht auf den bereich der Bärenkreuzung beschränken, sondern zu einer stärkeren Benutzung der Kastanienallee insgesamt führen, unabhängig davon, ob das erlaubt ist oder nicht. Der ADFC wird solches, offensichtlich zu erwartende Fehlverhalten dann auch auf unzureichende Berücksichtigung des Radverkehrs bei den derzeit vorgesehenen baulichen Änderungen zurückführen. Nach dem Gesetzt hat der fließende Verkehr Vorrang vor dem Parkverkehr, was bedeuten kann, dass vor der Anlage von Parkplätzen für Kfz die Bereitstellung adäquater Radverkehrslösungen stehen muss. Ein denkbarer Lösungsansatz für den Bereich der Bärenkreuzung wäre es, zumindest im Bereich der Kreuzung einen Fahrradstreifen Richtung Norden anzulegen, der ein direktes Rechtsabbiegen am wartenden Kfz-Verkehr vorbei ermöglicht und zum Geradeausfahren und Linksabbiegen auf einen vorgezogenen Wartebereich für Radfahrer unmittelbar vor der Ampel führt. Eine weitere Möglichkeit wäre die Einrichtung eines Kreisverkehrs, der alle Verkehrsteilnehmer aufnimmt.
[Stefan Pohl]
 

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23. März 2010 (KM-HK1208#M06)

Oberursel: Adenauerallee
Radstreifen erst am Jahresende 2010

Der Radstreifen in der Adenauerallee wird erst am Jahresende Wirklichkeit. Solange sieht es nach einer Beibehaltung der Nutzung des Kastanienweges für Radfahrer aus.

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Liste der Einzelmeldungen


18. September 2009 (KM-HK1208#M05)

Oberursel: Adenauerallee
Details zur geplanten Ausführung

Zur Gestaltung der Adenauerstraße gibt es einige Details aus der Planung:
  • Die Fahrbahn wird insgesamt 6 Meter breit.
  • Stadteinwärts ("Berg hoch") wird es einen Angebotsstreifen (1,25 m) geben.
  • Es verbleiben rund 5 Meter für Zweirichtungsverkehr ohne Mittelstreifen und ohne weiteren Schutzstreifen.
  • In Richtung Bahnhof werden Parkplätze parallel zur Fahrbahn (nicht quer) eingerichtet.
  • Derzeit werden im Schnitt 750 Kfz pro Stunde gezählt, das ist für Innenstadtverhältnisse eher wenig.
  • Radfahrer in Richtung Bahnhof haben ohne Schutzstreifen die Wahl, ausreichenden Abstand zu den parkenden Autos (Türen!) zu halten.
  • Der Alleenweg im Park wird Fußgängern (und radelnden Kindern bis 10 Jahre) vorbehalten.

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16. Mai 2009 (KM-HK1208#M04)

Oberursel: Adenauerallee
Beschluss: Radstreifen nur auf einer Seite

Die Stadtverordneten haben beschlossen, nur in Richtung Bärenkreuzung auf der Adenauerallee einen Fahrradstreifen einzurichten, nicht aber in der Gegenrichtung. In der Pressemitteilung der Stadt ist dazu aber nichts zu finden, lediglich dass es eine breite Mehrheit für die Beschlussvorlage der Verwaltung gab.

ADFC-Kommentar:
Damit setzt die Stadt Oberursel ein Zeichen, aber leider keine klares (verkehrs-)politisches FÜR den Radverkehr. Die Fällung aller Bäume würde auch eine andere Platzeinteilung ermöglichen, Schutz- oder Fahrradstreifen wären auf beiden Seiten möglich. So wird es stadtauswärts keine Radverkehrsanlage geben, Radfahrer werden stärker im Bereich der Fußgänger fahren wie eh und je, unabhängig davon, wie das beschildert wird. Es besteht sogar die Gefahr, dass der einseitige Streifen falsch von Radfahrern in Gegenrichtung benutzt wird - weil es ja in deren Fahrtrichtung zum Bahnhof keinen gibt. Bemerkenswert ist auch, dass außer den Grünen alle Fraktionen dem Ansinnen zustimmten. Das hätte die Politik besser machen können - sogar ohne dass dies zu Lasten des Autoverkehrs geht, und auch für Fußgänger wäre immer noch reichlich Platz auf der neuen Kastanienallee. Denn es geht nur um ein paar schlappe Zentimeter, die zu kurz gedacht wird.
[Stefan Pohl]
 

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29. August 2009 (KM-HK1208#M03)

Oberursel: Adenauerallee
Radstreifen, markierter Radweg oder doch Bürgersteigbenutzung?

In einem Artikel der Taunus Zeitung wird berichtet, dass seitens eines CDU-Vertreters nachgefragt wurde, warum in dem aktuellen Planungsvorschlag der Radfahrstreifen fehle. Die Stadtverordneten hätten sich bereits im Mai dafür ausgesprochen. Argumentiert wird, es gäbe nicht genug Platz und es müsste geprüft werden, ob der Bürgersteig nicht schmaler ausfallen könnte.

ADFC-Kommentar:
Die schlechteste Lösung wäre ein benutzungspflichtiger Radweg mit den Fußgängern zusammen auf der Baumallee. Dies wäre keine Lösung im Sinne des fließenden Verkehrs (auch Radverkehr ist Verkehr!), wie es die Straßenverkehrsordnung fordert. Radfahrer müssten dann praktisch immer Schrittempo fahren, denn Fußgänger sind hier permanent unterwegs. Die Stadtverordneten trugen diesen Umstand mit ihrem Beschluss ja auch Rechnung. Ein Radfahrstreifen böte die besten Möglichkeiten, Rad- und Autoverkehr fließend zu gestalten - jeder hätte seine eigene Spur und könnte zügig fahren. Ein viel schmalerer Schutzstreifen hingegen kann suboptimal sein, denn einerseits muss ein Autofahrer beim überholen von Radfahrern mindestens 1,5 Meter Abstand halten, zum anderen müssen Radfahrer nach der geltenden Rechtssprechung von parkenden Autos außerdem mindestens einen Meter Seitenabstand halten. Seitenabstand, Radfahrerbreite und Überholabstand summieren sich so zu mindestens 3,30 Meter Platzbedarf, damit ein Pkw einen Radfahrer überholen kann. Faktisch wäre das zu den meisten Zeiten bei einem Radfahrstreifen oder einer Lösung ohne Radverkehrsanlage ein Überholverbot für Autofahrer! Zudem wäre auf der Seite mit parkenden Kfz nicht klar, ob der Radfahrer wegen des von Richtern geforderten 1-Meter-Abstands den Schutzstreifen überhaupt benutzen dürfte, ohne bei Unfällen mit parkenden Fahrzeugen (vor allem beim Öffnen von Türen) generell mit zu haften. Ähnlich wäre es ganz ohne Radverkehrsanlage auf der Fahrbahn. Bei separaten, eigens dafür vorgesehenen Fahrspuren, die dem gesetzlichen Standard entsprechen, könnte die Rechtsprechung zum Seitenabstand hingegen anders ausfallen, nämlich stärker im Sinne des fließenden Verkehrs und einem geringeren Sicherheitsabstand - so klar ist das aber auch nicht, dem ADFC Hochtaunus sind zur Lösung mit Radfahrstreifen noch keine passenden Gerichtsurteile bekannt. Schickt man den Radverkehr also auf die Straße, kann die Baumallee natürlich ergänzend immer noch für langsamere Radfahrer oder Familien mit zu kleinen Kindern für den Straßenverkehr - dann im Schritttempo - freigegeben werden.
[Stefan Pohl]
 

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15. Juli 2009 (KM-HK1208#M02)

Oberursel: Adenauerallee
Radstreifen wird nicht mehr erwähnt

In einem Artikel der Taunus Zeitung sowie einer Pressemitteilung der Stadt Oberursel wird kein Radstreifen mehr erwähnt, die Frankfurter Rundschau schreibt davon, dass der Geh- und Radweg seine Funktion als gemeinsame Verkehrsfläche beibehalten wird.
  • Pressemitteilung Adenauerallee..., Stadt Oberursel vom 14.7.2009
    Auszug 1: "Parkstreifen und Gehweg Parkstreifen und Gehweg werden entlang der Bebauung zukünftig niveaugleich ausgebaut und sind mit einer Gesamtbreite von 5,5 Metern (2,5m Parkstreifen und 3 Meter Gehweg) großzügig dimensioniert."
    Auszug 2: "Abgerundet wird die Gesamtmaßnahme durch das Anlegen mehrerer Querungsstellen, durch die das Überqueren der Adenauerallee deutlich erleichtert werden soll. Im Bereich dieser Querungsstellen wird das Gehwegpflaster in einer Breite von 3 Metern in den Asphaltbelag der Fahrbahn eingelegt und signalisiert dem Autofahrer, hier verstärkt auf Fußgänger Rücksicht zu nehmen."
  • Das große Kastanien-Sterben, Frankfurter Rundschau vom 15.7.2009
    Auszug: "Der Geh- und Radweg soll nach der vorliegenden Planung seine Funktion als gemeinsame Verkehrsfläche für Fußgänger und Radfahrer behalten."
  • Alles neu in der Allee, Taunus Zeitung vom 15.7.2009

ADFC-Kommentar:
Die Texte lassen durchaus zu, dass der Radstreifen auf der eigentlichen Fahrbahn wir ursprünglich geplant markiert wird. Schade nur, das die sehr lobenswerten und mustergültigen Radstreifen nicht erwähnt werden. Auch die gemeinsame Verkehrsfläche, von der die Frankfurter Rundschau schreibt, ist als Ergänzung sinnvoll, sofern der heutige Weg zwischen den Bäumen gemeint ist, der sich sehr angenehm radelt, und nicht der Bordsteinweg auf der westlichen Straßenseite gemeint ist, der aufgrund von Ein- und Ausfahrten und Einmündungen als Bordsteinradweg viel zu gefährlich wäre.
[Stefan Pohl]
 

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16. Mai 2009 (KM-HK1208#M01)

Oberursel: Adenauerallee
Umgestaltung: Radstreifen statt Radweg

Der bisherige Radweg zwischen den Bäumen entfällt dabei zu Gunsten von Radstreifen (Schutzstreifen) auf der Adenauerallee selbst, berichtet die Frankfurter Rundschau, und zwar im Vorgriff auf das noch offene Radverkehrskonzept. Auch die Taunus-Zeitung berichtet, hier liest man einen Satz zur Motivation: Der Park soll nämlich fußgängerfreundlich werden, Fahrräder müssen dann weg.

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16. Mai 2009 (KM-HK1208#M00)

Oberursel: Adenauerallee
Keine älteren Meldungen

Derzeit gibt es zu diesem Thema keine älteren Meldungen.
 

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