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letzte Änderung: SP 06.08.2009

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Wehrheim: Weg zum Schwimmbad

Letzte Meldung vom 6. August 2009:

Informationen zum Vorgang:

Situation/Ausgangslage: Zum Wehrheimer Schwimmbad führt außerorts eine mit 50 km/h begrenzte Straße zum Schwimmbad. Der schmale Asphaltstreifen neben der Straße soll zum Fuß-/Radweg ausgebaut werden.

ADFC-Position: Die Umwandlung in eine Fahrradstraße mit einer Freigabe für Anlieger stellt nicht nur die kostengünstigste, sondern auch die sicherste Maßnahme dar.

Begründung: Die Anlage eines benutzungspflichtigen Weges ist nicht möglich, die eines Fußweges mit einer Freigabe für Radfahrer stellt aufgrund rechtlicher Vorgaben in der Gesamtbewertung eine zusätzliche Gefahr dar, die durch eine getroffene Maßnahme nach Vorgaben des Gesetzgebers nicht auftreten darf. Daher kann allenfalls ein reiner Fußweg angelegt werden, der aber auch Nachteile für Teile von Radfahrern hätte. Die Vorteile für eine Teilgruppe, die einen freigegebenen Fußweg benutzen würde, überwiegen nicht gegenüber den entstehenden Nachteilen.

Meldungen bisher:


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Letzte Meldung


6. August 2009 (KM-HK1222#M04)

Wehrheim
: Weg zum Schwimmbad
ADFC-Vorschlag wird geprüft - Ausbau nur als Teilabschnitt


Nach einer Rückmeldung der Gemeinde Wehrheim vom 4. August wird der ADFC-Vorschlag zur Umwandlung in eine Fahrradstraße geprüft. Zudem wurde präzisiert, dass nur etwa die Hälfte des Weges, nämlich vom Bebauungsrand bis zum Abzweigung des asphaltierten Feldweges Richtung Jagdhaus Wehrheim Gegenstand der Ausbaupläne ist und der weitere Abschnitt bis zum Schwimmbad derzeit nicht betroffen wird.
 

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Liste der Einzelmeldungen


19. Juli 2009 (KM-HK1222#M03)

Wehrheim
: Weg zum Schwimmbad
Stellungnahme des ADFC


Der ADFC Usinger Land begrüßt ausdrücklich das Bemühen der Gemeinde Wehrheim, die Situation für Fußgänger und Radfahrer auf dem Weg zum Wehrheimer Schwimmbad verbessern zu wollen. Allerdings sieht der ADFC erhebliche Nachteile eines Fuß-/Radweges und schlägt statt dessen die Umwandlung des Weges in eine Fahrradstraße vor, die für Anliegerverkehr, land- und forstwirtschaftlichen Verkehr freigegeben ist. Diese Regelung soll bis zum Schwimmbad und für beide Richtungen gelten.

Sämtliche Kosten für den Wegausbau könnten vermieden werden, gleichzeitig wird die Situation für Radfahrer verbessert. Diese Auffassung hat der ADFC Usinger Land der Gemeinde Wehrheim am 19. Juli 2009 per E-Mail mitgeteilt.

Hier einige Auszüge aus der Argumentation:

  • Anordnung der Benutzungspflicht ist nicht möglich
    Eine Benutzungspflicht kann nach Ansicht des ADFC für einen ausgebauten Bordsteinweg nicht angeordnet werden, da es hierfür keine Voraussetzungen gibt. Nach Vorgaben des Gesetzgebers müssen für einen benutzungspflichtigen Radweg besondere Gründe vorliegen. Allein die Tatsache, dass es keinen Radweg gibt und dass dort Autos fahren, reicht nicht aus. Belegt werden muss zum Beispiel eine über die normale Situation hinausgehende Gefahrenlage, was zum Beispiel durch einen Unfallschwerpunkt oder der Entwicklung zu einem Unfallschwerpunkt begründet werden kann. Vorhandener Autoverkehr ist keine besondere Gefahrenlage, Mischverkehr wird vom Gesetzgeber im Gegenteil als Normalfall angesehen, der nur ausnahmsweise und mit besonderer Begründung nicht sein soll.
  • Keine besondere Gefahrenlage
    Eine besondere Gefahrenlage kann nach Ansicht des ADFC nicht nachgewiesen werden, da es im Hochtaunuskreis gar keinen Unfallschwerpunkt mit Radfahrern gibt und auch keine Unfälle mit Radfahrern auf diesem konkreten Stück bekannt geworden sind. Damit sieht der Gesetzgeber für dieses Stück als Normalfall vor, dass Radfahrer im Mischverkehr fahren sollen.
  • Freigabe eines Fußweges nicht möglich bzw. sinnvoll
    Auch die Freigabe eines Fußweges ohne Benutzungspflicht kommt nicht in Betracht. Ein ausgebauter Fußweg mit dem Zusatz "Rad frei" kann allenfalls in Richtung Schwimmbad angeordnet werden. In Gegenrichtung ist eine Freigabe nach geltendem Recht nur möglich, wenn der Radweg in anderer Richtung benutzungspflichtig ist - was aber wie dargelegt wegen fehlender Rechtsvoraussetzungen nicht geht. In Richtung Wehrheim müsste also nach wie vor die Straße benutzt werden. Das Gegenteil ist richtig: Bei einem Ausbau des Seitenstreifens wird dieser klar als Fußweg erkennbar und darf ab einem Alter von 11 Jahren gar nicht mehr benutzt werden. Ein Ausbau - mit oder ohne Freigabe, die nur in Richtung Schwimmbad rechtlich möglich ist - wäre also sogar eine Verschlechterung für Radfahrer!
  • Maßnahme schafft zusätzliche Gefahren
    Eine Freigabe eines Fußweges Richtung Schwimmbad schafft zusätzliche Gefahren für die Radfahrer auf der Fahrbahn. Richtung Wehrheim muss, wie bereits dargelegt, ohnehin die Fahrbahn benutzt werden. Der verbleibende Kfz-Verkehr wird durch die Maßnahme mit weniger Radverkehr konfrontiert und daher tendenziell schneller fahren, was eine zusätzliche Gefahr durch die getroffene Maßnahme selbst, nämlich der Freigabe eines Fußweges Richtung Schwimmbad, bedeutet. Auch dies verbietet der Gesetzgeber - eine Verschlechterung hinsichtlich der Sicherheit darf es nämlich nicht geben, auch nicht für Teilgruppen. Im vorliegenden Fall trifft die Verschlechterung aber alle, nämlich auf der Rückfahrt nach Wehrheim.
  • Breite des geplanten Weges nicht ausreichend
    Ein 2 Meter breiter Fußweg ist zudem nicht ausreichend breit. Gerade zu Stoßzeiten sind Fußgänger und Radfahrer jeweils in Gruppen und gleichzeitig unterwegs. Auf einem 2 Meter breiten Weg kann Fuß- und Radverkehr nicht konfliktfrei abgewickelt werden, die Maßnahme schafft also Konflikte, die vorher nicht bestanden, da Radfahrer auch auf die Fahrbahn ausweichen konnten, falls sie den asphaltierten schmalen Seitenstreifen benutzt haben. Zudem sind mehr Fußgänger mit Kinderwagen und Taschen unterwegs, hierfür wird mehr Platz benötigt als normal, der Mindestausbaustandard für einen außerörtlichen Fuß-/Radweg von 2 Meter Breite ist unzureichend - unter 3 Meter durchgehender Breite braucht man nach Ansicht des ADFC gar nicht erst anfangen, über eine Realisierung nachzudenken.
  • Illegales Parken auf dem Gehweg
    Zu einem weiteren Problem dürfte sich dann das Parken auf dem Bürgersteig entwickelt. Allzu gerne nehmen Autofahrer vorhandene Bürgersteige illegal als Parkfläche war. Parken auf dem Bürgersteig, und sei es nur teilweise, ist grundsätzlich seitens des Gesetzgebers verboten und kann nur durch Schilder ausdrücklich erlaubt werden. Das Verhalten ist aber zu erwarten, es führt zu einer mehr oder weniger einschränkten Nutzungsbreite des ohnehin mit 2 Metern viel zu schmal angedachten Bürgersteigs (bei vorausgesetzter Mitbenutzung durch Radfahrer). Dem könnte nur mit weiteren Maßnahmen (Abpollerung oder stärkerer Überwachung) entgegen gewirkt werden.
  • Zulässigkeit eines Fußweges fraglich
    Selbst Ausbau als reiner Fußweg bedeutet in der Gesamtbewertung (!) eine zusätzliche Gefahr für Radfahrer und ist eventuell auch deshalb sehr fraglich. Denn dadurch werden - wie bereits geschildert - für Radverkehr in Richtung Wehrheim zusätzliche Gefahren neu geschaffen, die den Sicherheitsgewinn des Ausbaus gegenüber dem Ist-Zustand unter Umständen nicht überwiegen. Das klingt abstrus, ist aber wie folgt zu begründen: Heute gibt es gar keine Regelung, was benutzt werden muss. Der schmale Streifen ist kein eindeutiger Fußweg und kann somit von allen benutzt werden, auch von Radfahrern und in beide Richtungen. Nach einem Ausbau geht das so nicht mehr. Der Fußweg ist also solcher erkennbar und darf nicht mehr benutzt werden. Insbesondere alle Radfahrer Richtung Wehrheim und ganz besonders Rad fahrende Kinder bis 8 Jahren in Richtung Wehrheim, die von Rad fahrenden Eltern begleitet werden, werden höher gefährdet, weil eine ausreichende Aufsicht unterbunden wird. Beim Ausbau selbst als Fußweg ohne Benutzungsmöglichkeit wäre daher zunächst zu belegen, warum ein überwiegender Vorteil durch den Ausbau entsteht, der die neu geschaffene Benachteiligung rechtfertigt.

Fazit: Der Sicherheitsgewinn, der nur in Richtung Schwimmbad und nur durch eine Benutzungsmöglichkeit (mehr geht rechtlich nicht) erhofft wird, ist zum einen keiner, denn heute kann man den Wegstreifen auch benutzen, zum anderen erhöht er die Gefahren für die Rückfahrt per Rad, und das in ganz besonderem Maß für schützenswerte Gruppen wie rad fahrende Kinder unter 8 Jahren, die von ihren Eltern begleitet werden. Der ADFC fordert daher zu weiteren Beratungen und der Zurückstellung jeglicher Ausbaumaßnahme auf mit dem Ziel, zunächst weitere Möglichkeiten zur Verbesserung der Situation prüfen zu können.

Der ADFC Usinger Land möchte aber nicht nur kritisieren, sondern konkrete Maßnahmen vorschlagen.

Befürwortet wird seitens des ADFC eine einfachere, sehr viel kostengünstigere und vor allem sicherere Variante: Die Umwandlung der Fahrbahn in eine Fahrradstraße, auf der Anlieger sowie land- und forstwirtschaftlicher Verkehr bis zum Schwimmbad in beide Richtungen freigegeben sind. Es sind hierfür keinerlei bauliche Maßnahmen nötig, lediglich 2-4 Schilder müssten angebracht, andere dafür entfernt werden. Damit wären alle motorisierten Verkehrsteilnehmer Gäste, Vorrang hätten Radfahrer. Auf Fahrradstraßen darf maximal 20 und 30 km/h gefahren werden, Radfahrer dürfen nebeneinander fahren. Dies schafft Sicherheit fast zum Nulltarif und stellt Radfahrer im Zweifels- und Konfliktfall als schwächeren Verkehrsteilnehmer besser, sofern Verstöße gegen die geltenden Regelungen auf der Fahrradstraße seitens anderer Verkehrsteilnehmer vorliegen. Kinder bis 10 Jahren könnten zum einen weiterhin den schmalen Asphaltstreifen benutzen, sie gälten als Fußgänger (bis 8 Jahre zwangsweise, bis 10 Jahre wahlweise). Eltern könnten aber auch die Jüngsten rechts auf der Fahrbahn fahren lassen und selbst links nebenher fahren - und das gälte für beide Richtungen - besser geht es nicht. Eine Freigabe eines Fußweges, der wie dargelegt nur Richtung Schwimmbad überhaupt möglich wäre, böte diese Möglichkeit gar nicht. Richtung Wehrheim müsste man Kinder bis 8 Jahre immer auf dem schmalen Streifen fahren lassen, als Eltern dürften aber nicht ebenfalls den Streifen benutzen, sondern müssten auf der Fahrbahn rechts fahren - dadurch wären die Möglichkeiten der Aufsicht stark eingeschränkt, Kinder auf dem Fußweg würden dadurch sogar übermäßig gefährdet. Das darf nach Vorgaben des Gesetzgebers nicht sein.
Der motorisierte Verkehr wird auf dem kurzen Stück hingegen durch die Umwandlung in eine Fahrradstraße nicht über Gebühr benachteiligt, ohnehin will man zum Schwimmbad ja nur den absolut notwendigen Autoverkehr haben. Die Benutzung ist durch die Freigabe möglich, die Zufahrt wird nicht verboten. Land- und Forstwirte können ebenfalls diesen Weg nutzen. Ein Vorrang für diese Verkehrsart besteht heute auch nicht, da es sich derzeit nicht um einen land- und forstwirtschaftlichen Weg handelt. Hier entsteht also auch kein nicht zumutbarer Nachteil - wenn überhaupt einer entsteht.
[Stefan Pohl]

Verweise

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18. Juli 2009 (KM-HK1222#M02)

Wehrheim
: Weg zum Schwimmbad
ADFC-Bestandsaufnahme im Juli 2009


Anlässlich des Artikels im Usinger Anzeiger und den Aktivitäten der Gemeinde Wehrheim dokumentiert. Danach gibt es ab der Pfaffenwiesbacher Straße auf der dort beginnenden Rodheimer Straße zunächst mit einer Tempo-30-Zone, einer Sperrung für Fahrzeuge aller Art unter Freigabe für Anlieger und für die Schwimmbadzufahrt. Die dort vorhandene alte Fahrradwegweisung führt auch weitere Ziele auf, die nach Straßenverkehrsordnung (StVO) aber gar nicht angefahren werden dürfen, denn das Anliegen der Durchfahrt ist gesetzlich als gültiges Anliegen ausgeschlossen. Die Gemeinde empfiehlt durch die Fahrradwegweisung also den Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung, denn rechtlich notwendiges kilometerweites Schieben kann nicht Sinn einer Fahrradwegweisung sein.
Am Ende des Wohngebietes gibt es kein weiteres Verbot, aber eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h. Bis zum Schwimmbad gibt es einen schmalen, etwa 75cm breiten asphaltierten Streifen auf der Südseite des Weges, der überwiegend von Fußgängern, teils auch von Radfahrern benutzt wird. Radfahrern ist derzeit weder die Nutzung des Weges, noch die des seitlichen Streifens untersagt.
Kurz vor dem Schwimmbad wird der schmale Wegstreifen von dem Weg selbst durch eine niedrige Hecke getrennt.

Vorschau - für größeres Bild (je ca. 100 KB) bitte anklicken

   
Bild 1                          Bild 2                          Bild 3

   
Bild 4                          Bild 5                          Bild 6


Bilderläuterungen:
Bild 1: Beginn am Ortsausgang mit Ende Tempo 30 und Beschränkung auf 50 km/h ohne weitere Zweckbindung
Bild 2: Verlauf im ersten Teilstück Richtung Schwimmbad, Linkskurve im Hintergrund
Bild 3: Weg mit trennender Hecke kurz vor dem Schwimmbad
Bild 4: Beginn am Schwimmbad Richtung Wehrheim
Bild 5: Verlauf vor der Kurve
Bild 6: Abschnitt nach der Kurve bis zum Ortseingang
 

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4. Juli 2009 (KM-HK1222#M01)

Wehrheim
: Weg zum Schwimmbad
Straßenbegleitender Radweg wird geprüft


Laut einem Artikel im Usinger Anzeiger werden die Kosten für einen wegbegleitenden außerörtlichen Fuß-/Radweg auf einer Anliegerstraße geprüft. Es sollen die Kosten für einen einseitigen Bordsteinradweg mit 2 Meter Breite ermittelt werden, der dann von Radfahrern und Fußgängern zum Schwimmbad gemeinsam genutzt werden soll. Die Maßnahme soll möglichst noch in diesem Jahr umgesetzt werden, ansonsten als Maßnahme für 2010 im Haushalt stehen. Die Maßnahme wurde nicht in der Wehrheimer Radwegekommission behandelt, die erst wieder im Herbst tagt.

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