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Wehrheim: Weg zum Schwimmbad |

Letzte Meldung vom 6. August 2009:
Informationen zum Vorgang:
Situation/Ausgangslage:
Zum Wehrheimer
Schwimmbad führt außerorts eine mit 50 km/h begrenzte Straße
zum Schwimmbad. Der schmale Asphaltstreifen neben der Straße
soll zum Fuß-/Radweg ausgebaut werden.
ADFC-Position: Die Umwandlung in eine Fahrradstraße
mit einer Freigabe für Anlieger stellt nicht nur die
kostengünstigste, sondern auch die sicherste Maßnahme dar.
Begründung: Die Anlage eines benutzungspflichtigen
Weges ist nicht möglich, die eines Fußweges mit einer
Freigabe für Radfahrer stellt aufgrund rechtlicher Vorgaben
in der Gesamtbewertung eine zusätzliche Gefahr dar, die
durch eine getroffene Maßnahme nach Vorgaben des
Gesetzgebers nicht auftreten darf. Daher kann allenfalls ein
reiner Fußweg angelegt werden, der aber auch Nachteile für
Teile von Radfahrern hätte. Die Vorteile für eine
Teilgruppe, die einen freigegebenen Fußweg benutzen würde,
überwiegen nicht gegenüber den entstehenden Nachteilen.
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Letzte Meldung |
6. August 2009
(KM-HK1222#M04)
Wehrheim: Weg zum
Schwimmbad
ADFC-Vorschlag wird geprüft - Ausbau nur als
Teilabschnitt
Nach einer Rückmeldung der Gemeinde Wehrheim vom 4. August
wird der ADFC-Vorschlag zur Umwandlung in eine Fahrradstraße
geprüft. Zudem wurde präzisiert, dass nur etwa die Hälfte
des Weges, nämlich vom Bebauungsrand bis zum Abzweigung des
asphaltierten Feldweges Richtung Jagdhaus Wehrheim
Gegenstand der Ausbaupläne ist und der weitere Abschnitt bis
zum Schwimmbad derzeit nicht betroffen wird.
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19. Juli 2009
(KM-HK1222#M03)
Wehrheim: Weg zum
Schwimmbad
Stellungnahme des ADFC
Der ADFC Usinger Land begrüßt ausdrücklich das Bemühen der
Gemeinde Wehrheim, die Situation für Fußgänger und Radfahrer
auf dem Weg zum Wehrheimer Schwimmbad verbessern zu wollen.
Allerdings sieht der ADFC erhebliche Nachteile eines
Fuß-/Radweges und schlägt statt dessen die Umwandlung des
Weges in eine Fahrradstraße vor, die für
Anliegerverkehr, land- und forstwirtschaftlichen Verkehr
freigegeben ist. Diese Regelung soll bis zum Schwimmbad und
für beide Richtungen gelten.
Sämtliche Kosten für den Wegausbau könnten vermieden werden,
gleichzeitig wird die Situation für Radfahrer verbessert.
Diese Auffassung hat der ADFC Usinger Land der Gemeinde
Wehrheim am 19. Juli 2009 per E-Mail mitgeteilt.
Hier einige Auszüge aus der
Argumentation:
- Anordnung der
Benutzungspflicht ist nicht möglich
Eine Benutzungspflicht kann nach Ansicht des ADFC
für einen ausgebauten Bordsteinweg nicht angeordnet
werden, da es hierfür keine Voraussetzungen gibt. Nach
Vorgaben des Gesetzgebers müssen für einen
benutzungspflichtigen Radweg besondere Gründe vorliegen.
Allein die Tatsache, dass es keinen Radweg gibt und dass
dort Autos fahren, reicht nicht aus. Belegt werden muss
zum Beispiel eine über die normale Situation
hinausgehende Gefahrenlage, was zum Beispiel durch einen
Unfallschwerpunkt oder der Entwicklung zu einem
Unfallschwerpunkt begründet werden kann. Vorhandener
Autoverkehr ist keine besondere Gefahrenlage,
Mischverkehr wird vom Gesetzgeber im Gegenteil als
Normalfall angesehen, der nur ausnahmsweise und mit
besonderer Begründung nicht sein soll.
- Keine besondere
Gefahrenlage
Eine besondere Gefahrenlage kann nach Ansicht des
ADFC nicht nachgewiesen werden, da es im Hochtaunuskreis
gar keinen Unfallschwerpunkt mit Radfahrern gibt und
auch keine Unfälle mit Radfahrern auf diesem konkreten
Stück bekannt geworden sind. Damit sieht der Gesetzgeber
für dieses Stück als Normalfall vor, dass Radfahrer im
Mischverkehr fahren sollen.
- Freigabe eines
Fußweges nicht möglich bzw. sinnvoll
Auch die Freigabe eines Fußweges ohne
Benutzungspflicht kommt nicht in Betracht. Ein
ausgebauter Fußweg mit dem Zusatz "Rad frei" kann
allenfalls in Richtung Schwimmbad angeordnet werden. In
Gegenrichtung ist eine Freigabe nach geltendem Recht nur
möglich, wenn der Radweg in anderer Richtung
benutzungspflichtig ist - was aber wie dargelegt wegen
fehlender Rechtsvoraussetzungen nicht geht. In Richtung
Wehrheim müsste also nach wie vor die Straße benutzt
werden. Das Gegenteil ist richtig: Bei einem Ausbau des
Seitenstreifens wird dieser klar als Fußweg erkennbar
und darf ab einem Alter von 11 Jahren gar nicht mehr
benutzt werden. Ein Ausbau - mit oder ohne Freigabe, die
nur in Richtung Schwimmbad rechtlich möglich ist - wäre
also sogar eine Verschlechterung für Radfahrer!
- Maßnahme schafft
zusätzliche Gefahren
Eine Freigabe eines Fußweges Richtung Schwimmbad schafft
zusätzliche Gefahren für die Radfahrer auf der Fahrbahn.
Richtung Wehrheim muss, wie bereits dargelegt, ohnehin
die Fahrbahn benutzt werden. Der verbleibende
Kfz-Verkehr wird durch die Maßnahme mit weniger
Radverkehr konfrontiert und daher tendenziell schneller
fahren, was eine zusätzliche Gefahr durch die
getroffene Maßnahme selbst, nämlich der Freigabe
eines Fußweges Richtung Schwimmbad, bedeutet. Auch dies
verbietet der Gesetzgeber - eine Verschlechterung
hinsichtlich der Sicherheit darf es nämlich nicht geben,
auch nicht für Teilgruppen. Im vorliegenden Fall trifft
die Verschlechterung aber alle, nämlich auf der
Rückfahrt nach Wehrheim.
- Breite des geplanten
Weges nicht ausreichend
Ein 2 Meter breiter Fußweg ist zudem nicht
ausreichend breit. Gerade zu Stoßzeiten sind Fußgänger
und Radfahrer jeweils in Gruppen und gleichzeitig
unterwegs. Auf einem 2 Meter breiten Weg kann Fuß- und
Radverkehr nicht konfliktfrei abgewickelt werden, die
Maßnahme schafft also Konflikte, die vorher nicht
bestanden, da Radfahrer auch auf die Fahrbahn ausweichen
konnten, falls sie den asphaltierten schmalen
Seitenstreifen benutzt haben. Zudem sind mehr Fußgänger
mit Kinderwagen und Taschen unterwegs, hierfür wird mehr
Platz benötigt als normal, der Mindestausbaustandard für
einen außerörtlichen Fuß-/Radweg von 2 Meter Breite ist
unzureichend - unter 3 Meter durchgehender Breite
braucht man nach Ansicht des ADFC gar nicht erst
anfangen, über eine Realisierung nachzudenken.
- Illegales Parken auf
dem Gehweg
Zu einem weiteren Problem dürfte sich dann das Parken
auf dem Bürgersteig entwickelt. Allzu gerne nehmen
Autofahrer vorhandene Bürgersteige illegal als
Parkfläche war. Parken auf dem Bürgersteig, und sei es
nur teilweise, ist grundsätzlich seitens des
Gesetzgebers verboten und kann nur durch Schilder
ausdrücklich erlaubt werden. Das Verhalten ist aber zu
erwarten, es führt zu einer mehr oder weniger
einschränkten Nutzungsbreite des ohnehin mit 2 Metern
viel zu schmal angedachten Bürgersteigs (bei
vorausgesetzter Mitbenutzung durch Radfahrer). Dem
könnte nur mit weiteren Maßnahmen (Abpollerung oder
stärkerer Überwachung) entgegen gewirkt werden.
- Zulässigkeit eines
Fußweges fraglich
Selbst Ausbau als reiner Fußweg bedeutet in der
Gesamtbewertung (!) eine zusätzliche Gefahr für
Radfahrer und ist eventuell auch deshalb sehr fraglich.
Denn dadurch werden - wie bereits geschildert - für
Radverkehr in Richtung Wehrheim zusätzliche Gefahren neu
geschaffen, die den Sicherheitsgewinn des Ausbaus
gegenüber dem Ist-Zustand unter Umständen nicht
überwiegen. Das klingt abstrus, ist aber wie folgt zu
begründen: Heute gibt es gar keine Regelung, was benutzt
werden muss. Der schmale Streifen ist kein eindeutiger
Fußweg und kann somit von allen benutzt werden, auch von
Radfahrern und in beide Richtungen. Nach einem Ausbau
geht das so nicht mehr. Der Fußweg ist also solcher
erkennbar und darf nicht mehr benutzt werden.
Insbesondere alle Radfahrer Richtung Wehrheim und ganz
besonders Rad fahrende Kinder bis 8 Jahren in Richtung
Wehrheim, die von Rad fahrenden Eltern begleitet werden,
werden höher gefährdet, weil eine ausreichende Aufsicht
unterbunden wird. Beim Ausbau selbst als Fußweg ohne
Benutzungsmöglichkeit wäre daher zunächst zu belegen,
warum ein überwiegender Vorteil durch den Ausbau
entsteht, der die neu geschaffene Benachteiligung
rechtfertigt.
Fazit: Der
Sicherheitsgewinn, der nur in Richtung Schwimmbad und nur
durch eine Benutzungsmöglichkeit (mehr geht rechtlich nicht)
erhofft wird, ist zum einen keiner, denn heute kann man den
Wegstreifen auch benutzen, zum anderen erhöht er die
Gefahren für die Rückfahrt per Rad, und das in ganz
besonderem Maß für schützenswerte Gruppen wie rad fahrende
Kinder unter 8 Jahren, die von ihren Eltern begleitet
werden. Der ADFC fordert daher zu weiteren Beratungen und
der Zurückstellung jeglicher Ausbaumaßnahme auf mit dem
Ziel, zunächst weitere Möglichkeiten zur Verbesserung der
Situation prüfen zu können.
Der ADFC Usinger Land möchte
aber nicht nur kritisieren, sondern konkrete Maßnahmen
vorschlagen.
Befürwortet wird seitens
des ADFC eine einfachere, sehr viel kostengünstigere und vor
allem sicherere Variante: Die Umwandlung der Fahrbahn in
eine Fahrradstraße, auf der Anlieger sowie land- und
forstwirtschaftlicher Verkehr bis zum Schwimmbad in beide
Richtungen freigegeben sind. Es sind hierfür keinerlei
bauliche Maßnahmen nötig, lediglich 2-4 Schilder müssten
angebracht, andere dafür entfernt werden. Damit wären alle
motorisierten Verkehrsteilnehmer Gäste, Vorrang hätten
Radfahrer. Auf Fahrradstraßen darf maximal 20 und 30 km/h
gefahren werden, Radfahrer dürfen nebeneinander fahren. Dies
schafft Sicherheit fast zum Nulltarif und stellt Radfahrer
im Zweifels- und Konfliktfall als schwächeren
Verkehrsteilnehmer besser, sofern Verstöße gegen die
geltenden Regelungen auf der Fahrradstraße seitens anderer
Verkehrsteilnehmer vorliegen. Kinder bis 10 Jahren könnten
zum einen weiterhin den schmalen Asphaltstreifen benutzen,
sie gälten als Fußgänger (bis 8 Jahre zwangsweise, bis 10
Jahre wahlweise). Eltern könnten aber auch die Jüngsten
rechts auf der Fahrbahn fahren lassen und selbst links
nebenher fahren - und das gälte für beide Richtungen -
besser geht es nicht. Eine Freigabe eines Fußweges, der wie
dargelegt nur Richtung Schwimmbad überhaupt möglich wäre,
böte diese Möglichkeit gar nicht. Richtung Wehrheim müsste
man Kinder bis 8 Jahre immer auf dem schmalen Streifen
fahren lassen, als Eltern dürften aber nicht ebenfalls den
Streifen benutzen, sondern müssten auf der Fahrbahn rechts
fahren - dadurch wären die Möglichkeiten der Aufsicht stark
eingeschränkt, Kinder auf dem Fußweg würden dadurch sogar
übermäßig gefährdet. Das darf nach Vorgaben des Gesetzgebers
nicht sein.
Der motorisierte Verkehr wird auf dem kurzen Stück hingegen
durch die Umwandlung in eine Fahrradstraße nicht über Gebühr
benachteiligt, ohnehin will man zum Schwimmbad ja nur den
absolut notwendigen Autoverkehr haben. Die Benutzung ist
durch die Freigabe möglich, die Zufahrt wird nicht verboten.
Land- und Forstwirte können ebenfalls diesen Weg nutzen. Ein
Vorrang für diese Verkehrsart besteht heute auch nicht, da
es sich derzeit nicht um einen land- und
forstwirtschaftlichen Weg handelt. Hier entsteht also auch
kein nicht zumutbarer Nachteil - wenn überhaupt einer
entsteht. [Stefan
Pohl] Verweise
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18. Juli 2009
(KM-HK1222#M02)
Wehrheim: Weg zum
Schwimmbad
ADFC-Bestandsaufnahme im Juli 2009
Anlässlich des Artikels im Usinger Anzeiger und den
Aktivitäten der Gemeinde Wehrheim dokumentiert. Danach gibt
es ab der Pfaffenwiesbacher Straße auf der dort beginnenden
Rodheimer Straße zunächst mit einer Tempo-30-Zone, einer
Sperrung für Fahrzeuge aller Art unter Freigabe für Anlieger
und für die Schwimmbadzufahrt. Die dort vorhandene alte
Fahrradwegweisung führt auch weitere Ziele auf, die nach
Straßenverkehrsordnung (StVO) aber gar nicht angefahren
werden dürfen, denn das Anliegen der Durchfahrt ist
gesetzlich als gültiges Anliegen ausgeschlossen. Die
Gemeinde empfiehlt durch die Fahrradwegweisung also den
Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung, denn rechtlich
notwendiges kilometerweites Schieben kann nicht Sinn einer
Fahrradwegweisung sein.
Am Ende des Wohngebietes gibt es kein weiteres Verbot, aber
eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h. Bis zum
Schwimmbad gibt es einen schmalen, etwa 75cm breiten
asphaltierten Streifen auf der Südseite des Weges, der
überwiegend von Fußgängern, teils auch von Radfahrern
benutzt wird. Radfahrern ist derzeit weder die Nutzung des
Weges, noch die des seitlichen Streifens untersagt.
Kurz vor dem Schwimmbad wird der schmale Wegstreifen von dem
Weg selbst durch eine niedrige Hecke getrennt.
Vorschau - für größeres Bild (je ca. 100 KB) bitte
anklicken

Bild 1
Bild 2
Bild 3

Bild 4
Bild 5
Bild 6
Bilderläuterungen:
Bild 1: Beginn am Ortsausgang mit Ende Tempo 30 und
Beschränkung auf 50 km/h ohne weitere Zweckbindung
Bild 2: Verlauf im ersten Teilstück Richtung Schwimmbad,
Linkskurve im Hintergrund
Bild 3: Weg mit trennender Hecke kurz vor dem Schwimmbad
Bild 4: Beginn am Schwimmbad Richtung Wehrheim
Bild 5: Verlauf vor der Kurve
Bild 6: Abschnitt nach der Kurve bis zum Ortseingang
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4. Juli 2009
(KM-HK1222#M01)
Wehrheim: Weg zum
Schwimmbad
Straßenbegleitender Radweg wird geprüft
Laut einem Artikel im Usinger Anzeiger werden die Kosten für
einen wegbegleitenden außerörtlichen Fuß-/Radweg auf einer
Anliegerstraße geprüft. Es sollen die Kosten für einen
einseitigen Bordsteinradweg mit 2 Meter Breite ermittelt
werden, der dann von Radfahrern und Fußgängern zum
Schwimmbad gemeinsam genutzt werden soll. Die Maßnahme soll
möglichst noch in diesem Jahr umgesetzt werden, ansonsten
als Maßnahme für 2010 im Haushalt stehen. Die Maßnahme wurde
nicht in der Wehrheimer Radwegekommission behandelt, die
erst wieder im Herbst tagt.
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