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letzte Änderung: SP 26.08.2009

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Wehrheim: Flugplatzquerung

Letzte Meldung vom 26. August 2009:

Informationen zum Vorgang:

Situation/Ausgangslage: Der öffentliche Weg über den Flugplatz bei Obernhain war früher bei Flugbetrieb passierbar, wenn die Freigabe durch die Flugsicherung erfolgt ist. Der Flugplatzbetreiber war verpflichtet, den Weg offen zu halten.

Meldungen bisher:


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Letzte Meldung


25. August 2009 (KM-HK122?#M02)

Wehrheim: Flugplatzquerung
Weg dauerhaft gesperrt während Flugbetrieb


Seit einiger Zeit ist der Weg durch eine Schranke bei Flugbetrieb komplett abgesperrt, auch Fahrradfahrer werden von der alten Kreisstraße her kommend per Schilder auf einen gemähten, ansonsten aber unbefestigten Wiesenweg Richtung B456 geleitet.

Nach Auskunft der Gemeinde Werhheim hat dies der Regierungspräsident Darmstadt wegen der zu großen Gefahrenlage verfügt.

Vorschau - für größeres Bild (je ca. 100 KB) bitte anklicken


Bild 1

Bilderläuterungen:
Bild 1: weit über den Weg reichende Schranke, Wanderer sollen im Bild nach links Richtung B456 gehen.

ADFC-Kommentar:
Wenn es schon eine Umleitung eines öffentlichen Weges explizit für Radfahrer gibt, muss dieser Weg auch sicher passierbar sein. Für einen Wiesenweg gilt dies nicht. Daher müsste entweder der Wiesenweg ausreichend befestigt werden, oder weitaus früher eine Umleitung ausgesprochen werden. Der ADFC hat dies in der Radwegekommission Wehrheim vom 24. August 2009 deutlich gemacht
. Zudem müsste der Weg im Abschnitt bis zur Kreisstraße deutlich verbessert werden, wenn Radfahrer ihn nutzen sollen. [Stefan Pohl]
 


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Liste der Einzelmeldungen


25. August 2009 (KM-HK122?#M01)

Wehrheim: Flugplatzquerung
Themeneinstieg

Der öffentliche Weg über den Flugplatz bei Obernhain war früher bei Flugbetrieb passierbar, wenn die Freigabe durch die Flugsicherung erfolgt ist. Der Flugplatzbetreiber war verpflichtet, den Weg offen zu halten. Dies galt auch für die Gewährleistung der Befahrbarkeit, die Oberfläche ist teilweise aber sehr grob und kann zu Stürzen oder Beschädigungen am Rad führen. Ob für die fraglichen Bereiche auch der Flugplatzbetreiber zuständig ist, kann der ADFC nicht beurteilen.
 

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