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Wehrheim: Flugplatzquerung |

Letzte Meldung vom 26. August 2009:
Informationen zum Vorgang:
Situation/Ausgangslage:
Der öffentliche Weg
über den Flugplatz bei Obernhain war früher bei Flugbetrieb
passierbar, wenn die Freigabe durch die Flugsicherung
erfolgt ist. Der Flugplatzbetreiber war verpflichtet, den
Weg offen zu halten.
Meldungen bisher:

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Letzte Meldung |
25. August 2009
(KM-HK122?#M02)
Wehrheim:
Flugplatzquerung
Weg dauerhaft gesperrt während Flugbetrieb
Seit einiger Zeit ist der Weg durch eine Schranke bei
Flugbetrieb komplett abgesperrt, auch Fahrradfahrer werden
von der alten Kreisstraße her kommend per Schilder auf einen
gemähten, ansonsten aber unbefestigten Wiesenweg Richtung
B456 geleitet.
Nach Auskunft der Gemeinde Werhheim hat dies der
Regierungspräsident Darmstadt wegen der zu großen
Gefahrenlage verfügt.
Vorschau - für größeres Bild (je ca. 100 KB) bitte
anklicken

Bild 1
Bilderläuterungen:
Bild 1: weit über den Weg reichende Schranke, Wanderer
sollen im Bild nach links Richtung B456 gehen.
ADFC-Kommentar:
Wenn es schon eine Umleitung eines öffentlichen Weges
explizit für Radfahrer gibt, muss dieser Weg auch sicher
passierbar sein. Für einen Wiesenweg gilt dies nicht. Daher
müsste entweder der Wiesenweg ausreichend befestigt werden,
oder weitaus früher eine Umleitung ausgesprochen werden. Der
ADFC hat dies in der Radwegekommission Wehrheim vom 24.
August 2009 deutlich gemacht.
Zudem müsste der Weg im Abschnitt bis zur Kreisstraße
deutlich verbessert werden, wenn Radfahrer ihn nutzen
sollen. [Stefan
Pohl]
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Liste der Einzelmeldungen |
25. August 2009
(KM-HK122?#M01)
Wehrheim: Flugplatzquerung
Themeneinstieg
Der öffentliche Weg über den Flugplatz bei Obernhain war
früher bei Flugbetrieb passierbar, wenn die Freigabe durch
die Flugsicherung erfolgt ist. Der Flugplatzbetreiber war
verpflichtet, den Weg offen zu halten. Dies galt auch für
die Gewährleistung der Befahrbarkeit, die Oberfläche ist
teilweise aber sehr grob und kann zu Stürzen oder
Beschädigungen am Rad führen. Ob für die fraglichen Bereiche
auch der Flugplatzbetreiber zuständig ist, kann der ADFC
nicht beurteilen.
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