
Letzte Meldung vom 7. September 2009:
Informationen zum Vorgang:
Situation/Ausgangslage:
Im Straßendreieck der
Schönen Aussicht und der Feldbergstraße in Obernhain besteht
in einem völlig verkehrsarmen Bereich eine verzichtbare
Einbahnstraßenregelung für den Radverkehr.
[Link
zu Google-Maps]
ADFC-Position: Die Einbahnstraßenregelung in der
Schönen Aussicht und der Feldbergstraße sollen für den
Radverkehr aufgehoben werden.
Begründung: Es besteht kein Grund, insbesondere auch
kein Grund der Verkehrssicherheit, an dieser Stelle den
Radverkehr regeln zu müssen. Die Bedeutung für den
Radverkehr spielt hierbei keine Rolle, maßgeblich ist
vielmehr der Grundsatz auch der Straßenverkehrsordnung, dass
Bürgern so wenig wie möglich Einschränkungen auferlegt
werden dürfen. Eine Freigabe ist möglich und daher
anzuordnen.
Meldungen bisher:

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7.
September 2009
(KM-HK1238#M01)
Wehrheim: Schöne Aussicht / Feldbergstraße
Themeneinstieg und
Bilddokumentation
Der ADFC hat den Prüfauftrag einer Anwohnerin auf Einrichtung
einer weiteren Einbahnstraße in Obernhain zum Anlass genommen, die
bestehenden Einbahnstraßenregelungen in Obernhain
insbesondere auf eine Freigabe für den Radverkehr hin bei
der nächsten Verkehrsschau zu überprüfen. Dies betrifft
unseres Wissens die Straßen "Schöne Aussicht" im
Straßendreieck "Schöne Aussicht" / "Feldbergstraße", den
"Banggartenweg" sowie die Straße "Im Baumstück". Sollte es
weitere, hier nicht genannte Einbahnstraßenregelungen in
Obernhain geben, wären diese trotzdem in einer Verkehrsschau mit
zu betrachten.
Identifizierte
Einbahnstraßen:
- Zur Thalmühle (siehe
Meldung 1237)
- Schöne Aussicht /
Feldberstraße (diese Meldung)
- Banggartenweg (siehe
Meldung 1239)
- Im Baumstück (nach Befahrung
als nicht geeignet bewertet)
Eine Befahrung vor Ort hat
ergeben, dass aus Sicht des ADFC die Straße "Im Baumstück"
nicht für eine Freigabe geeignet ist, da sie zu schmal ist
und eine ungünstige Kurve aufweist.
Bilddokumentation
Für die Einbahnstraßenregelung im Bereich Schöne Aussicht /
Feldbergstraße stellt der ADFC folgende Bilder zu
Dokumentationszwecken hier bereit.
Vorschau - für größeres Bild (je ca. 100 KB) bitte
anklicken

Bild 1
Bild 2
Bild 3
Bilderläuterungen:
Bild 1: Verbot der Einfahrt von der Sporthalle kommend in
der Schönen Aussicht
Bild 2: Bereich der Schönen Aussicht in Richtung Sporthalle
Bild 3: Verbot der Einfahrt der Feldbergstraße Richtung
Sporthalle
ADFC-Bewertung:
In dem Straßendreieck Schöne Aussicht / Feldbergstraße sind
alle einzelnen, kurzen Teilstücke ausreichend breit,
übersichtlich und nicht mit Durchgangs-, Bus- oder
Lkw-Verkehr belastet und können für den Radverkehr gefahrlos
freigegeben werden. Im Bereich von der Feldbergstraße
kommend könnte die Markierung einer Radfahrerfurt auf der
Straße unterstützend wirken, aufgrund der großen Breite der
Mündung und des sehr geringen Verkehrsaufkommens kann hier
eventuell, wie bei der anderen Einbahnregelung auch, auf
weitere Maßnahmen außer eine entsprechenden Beschilderung
bei einer Freigabe verzichtet werden. [Stefan
Pohl]
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