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Weiltalweg: Steilstück Weiltalblick/Haus Waldeck |

Letzte Nachricht vom 5. November 2009:
Informationen zum Vorgang:
Zuständige ADFC-Gliederungen:
ADFC Hochtaunus e.V.
Situation/Ausgangslage:
In der Nähe des
Weiltalblicks zwischen Rod an der Weil und Neuweilnau gibt
es wegen der Umfahrung vom Haus Waldeck ein extremes, nicht
ungefährliches Steilstück im Wald.
ADFC-Position: Es soll eine sichere und möglichst
flache Alternative für das nicht nur vom ADFC als gefährlich
eingestuften Steilstücks gefunden werden.
Begründung: Das Steilstück im Wald auf
wassergebundener Decke weist über 20% Steigung/Gefälle auf.
Selbst schiebend hat man erhebliche Schwierigkeiten, das
Stück zu bewältigen.
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Letzte Nachricht |
5. November 2009
(KM-HK1244#M02)
Weiltalweg: Steilstück Weiltalblick/Haus Waldeck
Alternative vorgesehen
Der Usinger Anzeiger berichtet aus dem Gemeindevorstand über
Antworten auf eine CDU-Anfrage zum Weiltalweg.
Dabei gab es folgende
Kernaussagen:
- im Bereich des Hauses
Waldeck und des Weiltalblickes eine alternative
Wegeverbindung vorgesehen
- zwischen Hunoldstal und
dem Landstein sei eine Änderung des Wegeverlaufes
aufgrund von Privatgrundstücken derzeit nicht möglich
(siehe ADFC-Nachrichten zum Thema
Weiltalweg bei Burg Weilstein)
- jede Gemeinde sei in dem
in ihrer Gemarkung gelegenen Streckenabschnitt der
jeweilige Betreiber, also auch für die
Verkehrssicherungspflicht zuständig
- in dem Vertrag mit dem
damaligen Umlandverband Frankfurt (UVF) habe sich die
Gemeinde Weilrod verpflichtet, den Weiltalweg bis zum
Jahr 2014 nicht ohne Zustimmung des UVF zu verändern.
- Landkreise und Land
beteiligten sich nicht an den Kosten, für die Gemeinde
generiere sich der Mehrwert durch Bewerbung,
Weiltalmarathon und Internetauftritt
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Liste der Einzelnachrichten |
5. November 2009
(KM-HK1244#M01)
Weiltalweg
Themeneinstieg
Seit Herrichtung des Weiltalwegs 2005 besteht ein extremes
Steilstück auf wassergebundener Decke in einem kurzen
Waldstück, das auch schiebend sehr schwierig zu bewältigen
ist. Eine flachere Variante könnte durch das Hof Waldeck
realisiert werden, es konnte aber nicht geklärt werden, ob
der Weg durch den Hof ein öffentlicher Weg oder ein
Privatweg ist. Die Eigentümer des Hofes jedenfalls
verweigern die Durchfahrt mit der Begründung, dass der Weg
zu dem Hof gehört und eine Durchfahrt damit nicht geduldet
werden muss.
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