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Friedrichsdorf: Wilhelmstraße / Landgraf-Friedrich-Straße
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Letzte ADFC-Nachricht
vom 30. September 2011:
Informationen zum Vorgang:
Status: 
Zuständige
ADFC-Gliederungen: ADFC Hochtaunus e.V.,
ADFC Bad Homburg
Situation/Ausgangslage:
An
der Ecke Wilhelmstraße / Landgraf-Friedrich-Straße in Friedrichsdorf
hat sich auf einem für den Radverkehr freigegebenen Fußweg Mai 2010 ein
Unfall
mit schweren Verletzungen und dauerhaften Personenschaden ereignet.
Über die Tagespresse wird im September 2011 vor der Benutzung des Weges
gewarnt.
ADFC-Position:
Der ADFC vertritt grundsätzlich die Position, dass der Radverkehr auf
die allgemeine Fahrbahn gehört. Ausnahmen kann es in begründeten
Einzelfällen geben. Die Beurteilung in diesem Fall ist jedoch
differenzierter zu sehen.
Begründung: Die
Führung des Radverkehrs auf der allgemeinen Fahrbahn wird vom
Gesetzgeber ausdrücklich als Regelführung betrachtet. Für Ausnahmen
bedarf es entsprechender Gründe, zudem sind dabei Mindestanforderungen
an die Radverkehrsanlage formuliert.
ADFC-Nachrichten bisher:
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ADFC-Nachrichten:
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Letzte ADFC-Nachricht
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30.
September 2011 (KM-HK1253#M07)
Friedrichsdorf:
Wilhelmstraße / Landgraf-Friedrich-Straße
Zunächst nur Kennzeichnung von Masten
Die
Stadt Friedrichsodrf hat an einer anderen Stelle (Cheshamer Straße,
Mündung in Färberstraße/Kreisel) ein mitten auf einer Radverkehrsanlage
stehendes.Schild entfernt.
- Gut gemeint, aber völlig überflüssig, Taunus
Zeitung, 30.9.11
Inhalte/Auszüge:
In drei Stunden Begehung hätte es rund 30 Beanstandungen gegeben.
Als Verkehrsexperte und gesetzeskundiger Fachmann fungierte der Leiter
des Regionalen Verkehrsdienstes, Polizeihauptkommissar Peter Schubert,
von der Polizeidirektion Bad Homburg. Und der sagte angesichts des in
der Stadt gewachsenen Schilderwaldes immer wieder: "Gut gemeint aber
völlig überflüssig".
Einige Schilder würden zu weit in den Fahrradweg ragen, moniert ein teilnehmender Bürger, der mit dem Fahrrad da gewesen sei.
Die Stadt würde an möglichen Gefahrenstellen reflektierende weiß-rote
Bänder anbringen, versprach der Leiter des Ordnungsamtes Manfred Sommer.
Welche Schilder weg sollen und wo verkehrsrechtliche Änderungen nötig
sind, wüssten die Stadt- und Kreisbediensteten jetzt. Die Umsetzung
läge nun in deren Händen.
ADFC-Kommentar: Von der Wilhelmstraße war im Zeitungsartikel keine Rede. Der Sachstand ist für die Öffentlichkeit weiter offen.
Einbauten auf Radverkehrsanlagen zu kennzeichnen ersetzt nach Ansicht
des ADFC nicht, diese Hindernisse zu beseitigen. Die Kosten hierfür hat
der Baulastträger zu tragen, eine Beseitigung ist, sofern Vorschriften
für Radverkehrsanlagen verletzt werden, umgegend zu veranlassen und
möglichst zügig umzusetzen. Alternativ kann die betroffene Anlage für
den Radverkehr ausdrücklich gesperrt werden, was statt einer
Kennzeichnung auch eine mögliche Sofortmaßnahme sein könnte. Bauliche
Änderungen können sich durchaus etwas länger hinziehen, bis dahin ist
Sicherheit zu schaffen.
[Stefan Pohl]
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Liste der Einzelnachrichten
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29.
September 2011 (KM-HK1253#M06)
Friedrichsdorf:
Wilhelmstraße / Landgraf-Friedrich-Straße
Masten weg: In Frankfurt geht's ohne Unfall
Die
Stadt Frankfurt hat gar bei einer Neuplanung Lampenmasten auf den
Radweg gestellt. Auch ohne Unfall war man dort einsichtig und hat
umgebaut.
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28.
September 2011 (KM-HK1253#M05)
Friedrichsdorf:
Wilhelmstraße / Landgraf-Friedrich-Straße
ADFC-Analyse
Ein
Mitglied des ADFC hat dankenswerter Weise die fragliche Stelle
vermessen und im Bild dokumenteirt. Danach sind die nachfolgenden
Punkte ohne Anspruch auf Vollständigkeit und rechtliche Verbindlichkeit
festgehalten.
Sachbeschreibung und Erläuterungen
Die Maße sind im Bild 1 festgehalten.
Der Radweg bietet im geraden Verlauf nur eine Breite von 2,40 Metern
und ist von in den Bewegungsraum ragenden Hecken eingeschränkt, also
bereits in dieser Breite nicht voll nutzbar und somit nicht der
StVO-Sollangabe entsprechend breit.
An der fraglichen Stelle ist der Weg auf sehr kurzer Länge auf
insgesamt 4,33 Meter aufgeweitet, allerdings durch sehr ungünstig
platzierte Pfosten auf 1,75 Meter und 2,23 Meter bzw. 1,90 Meter
(weiterer Einbau: Bank) eingeschränkt, wobei dem Radverkehr durch die
Gestaltung suggeriert wird, dass er die engere Stelle von 1,75 Metern
zwischen zwei Pfosten zu benutzen hat, was gemäß der Beschilderung des
Bürgersteigs rechtlich nicht haltbar ist und zu unnötiger Verwirrung
und Gefährdungen führt. Der Unfall letztes Jahr und die Aussagen einer
Beteiligten untermauern dies eindrucksvoll. Die Soll-Breite für eine
solche Radverkehrsanlage liegt bei einer lichten Breite, also ohne
jegliche Hindernisse/Einbauten, bei mindestens 2,50 Metern, die
höchstens auf
kurzen Abschnitten unterschritten werden soll, was bei dieser Anlage
aber über die gesamte Länge, also als kontinuierliche Einschränkung,
der Fall ist. Diese Situation ist formatrechtlich möglich, bedarf aber
einer gesonderten Begründung für den Einzelfall, die
die Stadt durchgeführt haben und liefern können muss.
Die darüber hinaus aufgestellte Sitzbank ist zudem durch den nicht
unterbundenen seitlichen Bewuchs kaum erkennbar und stellt eine
zusätzliche Gefahr dar, falls ein Radfahrer den Weg rechts an den
Pfosten vorbei wählt, was er formell darf.
Für den Radverkehr zwischen den beiden Pfosten ist nur eine Breite von
1,75
Metern vorhanden. Diese Stelle ist zudem nicht gerade anzufahren,
sondern es muss verschwenkt werden, wobei hier zusätzlich die Ecke
einer Grünfläche den Bewegungsraum für ein solches Manöver einschränkt.
Beim Verlassen dieser Engstelle kommt man der Bordsteinkante zur
Fahrbahn hin gefährlich nahe, fahrradtypische Verschwenkungen bei
solchen Manövern lassen eine solche Führung nach Ansicht des ADFC
Hochtaunus hier nicht zu.
Die mitten auf der Verkehrsfläche stehenden Pfosten sind zur besseren
Erkennbarkeit nicht mit reflektierenden Materialien gekennzeichnet.
Weiterhin besteht für den so geführten Radverkehr keine ausreichend
frühzeitige Sichtbeziehung zum Verkehr auf der allgemeinen Fahrbahn,
die Verschwenkung zur Fahrbahn hin erfolgt viel zu spät, um vom
schnelleren Kraftfahrzeugverkehr rechtzeitig im
Einmündungs-/Kreuzungsbereich wahrgenommen zu werden.
Im Bild 5 ist erkennbar, dass im vorherigen Verlauf des Bürgersteigs
offenbar weitere Pfosten bzw. Pfähle auf dem Weg stehen.
Wie im Bild 4 zu
sehen ist, wird zudem dort geparkt (Motoroller auf dem
Bürgersteig, dies dürfte sich um ein illegal abgestelltes Fahrzeug
handeln), das den verfügbaren Raum situationsbedingt weiter einengt.
Die baulich durch die Pflastergestaltung suggerierte Trennung zwischen
Fuß- und Radverkehr ist durch die Beschilderung rechtlich nicht geboten
(Fußweg, Rad frei) und deshalb verwirrend. Es ist davon auszugehen,
dass allein durch eine solche Gestaltung Mißverständnisse und Konflikte
entstehen, weil die Meinung vertreten werden könnte, dass die
Verkehrsarten zu Fuß und auf dem Rad jeweils eigene Verkehrsflächen
hätten, was aber rechtlich nicht der Fall ist und auch aufgrund der
vorhandenen Breiten, die den Mindestmaßen als Soll-Vorgabe der StVO
(Starßenverkehrsordnung) bzw. ERA (Empfehlungen für
Raverkehrsanlagen) praktisch durchgehend nicht entsprechen, auch kaum
zu rechtfertigen
wäre.
Gar nicht berücksichtigt wurden auch an dieser Stelle Sonderfahrzeuge,
wobei die StVO allerdings grundsätzlich davon auch ausgeht - sie ist
ausschließlich und ausdrücklich nur für einspurige Fahrräder ausgelegt.
Generell ist also allen, die z.B. einen Anhänger mit sich führen, die
Benutzung von Radverkehrsanlagen nur dann zu empfehlen, wenn sie sich
vorher selbst davon überzeugt haben, dass diese Anlage für solche
Fahrzeuge überhaupt durchgehend sicher befahrbar ist. Ansonsten ist
trotz anderer Beschilderung die Benutzung der allgemeinen Fahrbahn vom
jeweilgen Verkehrsteilnehmer in Erwägung zu ziehen. Dies gilt nicht nur
für Friedrichsdorf, sondern grundsätzlich. Zu unterscheiden wäre
hierbei noch zwischen innerörtlicher und außerörtlicher Wege, die
Abwägung muss jeweils im Einzelfall erfolgen. Bei außerörtlichen
Radverkehrsanlagen ist grundsätzlich von einem stärkeren Zwang zur
Benutzung auszugehen, was allerdings auch keinen absoluten Zwang
bedeutet. Beispiel in Friedrichsdorf: Der in Teilabschnitten als für
den Radverkehr freigegebene Fußweg im Köpperner Tal ist zum Ende an der
Lochmühle hin so schmal, dass er durch ein Fahrrad mit Fahrradanhänger
nicht oder nur unter der Gefahr der Beschädigung und des Sturzes
Befahren werden kann, auch ein Schieben ist nicht möglich, da der
Platzbedarf dann noch höher ist. Hier darf nach Ansicht des ADFC
aufgrund montierter Leitplanken bereits mehrere Kilometer vorher,
nämlich an der Taunusbahn-Brücke, auf die allgemeine Fahrbahn
ausgewichen werden. Andere Verkehrsteilnehmer haben dies in ihrem
Verhalten zu berücksichtigen und sich im Abschnitt
Taunusbahnbrücke/Lochmühle entsprechend vorsichtig zu verhalten. Dies
ist an dieser Stelle aber nur als ein Beispiel zur Verdeutlichung des
Sachverhalts aufgeführt, wobei der Radweg im Köpperner Tal durchaus als
gut dokumentiertes Beispiel aufgeführt werden kann, wenn es um das Maß
des Engagements der Stadt Friedrichsdorf zu diesem Themenbereich geht
(siehe ADFC-Nachricht Radweg Köpperner Tal).
Gerade zu diesem Beipsiel liegen dem ADFC weitere Informationen vor,
die eine negative Einschätzung des Engagements der Stadt sowie des
zuständigen Amtes für Straßen- und Verkehrswesen (ASV) festigen können.
Der ADFC bedauert, zu dieser Thematik keine allgemeingültige Empfehlung
aussprechen zu können. Unter anderem vor dem Hintergrund der hier
auftretenden Probleme setzt sich der ADFC für die generelle Umwandlung
der Benutzungspflicht in ein Benutzungsrecht ein.
Intension des Gesetzgebers zu
Radverkehrsanlagen
Grundsätzlich ist es die
Intension des Gesetzgebers, den Radverkehr auf der Fahrbahn zu führen,
wobei - wie bereits erwähnt - noch zwischen inner- und außerorts
unterschieden werden muss. Innerorts soll der Radverkehr danach nur in
begründeten Ausnahmefällen nicht auf der Fahrbahn geführt werden.
Folgerungen aus der Intension des
Gesetzgebers
Eine konkrete Begründung für die Führungsvariante auf dem Bürgersteig
muss demnach für die hier behandelte Stelle vorliegen. Eine allgemeine
Aussage, es bestehe eine nicht konkret benennbare Gefahrensituation,
reicht demnach nach Ansicht des ADFC Hochtaunus nicht aus, um den
Radverkehr auf dem Bürgersteig zu führen - auch nicht auf freiwilliger
Basis. Denn auch freiwillig zu nutzende Wege müssen so sicher gestaltet
sein, dass die gefahrlose Benutzung auch möglich ist, was in diesem
Fall aufgrund des aufgetretenen Unfalls zumindest seit dem Unfall im
letzten Jahr als zweifelhaft einzustufen ist.
Überprüfung der
fraglichen Stelle
Es ist davon auszugehen, dass eine Überprüfung durch die Stadt bis zum
heutigen Zeitpunkt stattgefunden hat, dies gebietet die
Sorgfaltspflicht. Wenn bisher nicht reagiert wurde, muss der Benutzer
davon ausgehen, dass die Stadt die Sicherheit weiterhin vollständig
gewährleistet. Dies ist nach Ansicht des ADFC Hochtaunus jedoch ganz
offensichtlich nicht der Fall - man bemerkt das allerdings erst, wenn
man sich bereits auf dem Bürgersteig befindet. Das ist zu spät, die
Stadt begibt sich mit der Unterlassung der Aufhebung dieser Freigabe
rechtlich zumindest "auf Glatteis".
Hat also eine Überprüfung stattgefunden, wäre das Ergebnis genau jetzt
von öffentlichem Interesse.
Hat jedoch - was der ADFC nicht unterstellt - keine Überprüfung
stattgefunden, wäre für die Öffentlichkeit interessant, warum das
unterblieb und wie künftig sicher gestellt werden kann, dass sowohl
grundsätzlich, als auch bei konkret auftretenden kritischen Ereignissen
reagiert wird. Zudem wäre dann wissenswert, ob eventuelle strukturelle
Probleme in der Verwaltung auch an anderen Stellen im Stadtgebiet zu
vergleichbaren Ausweisungen gefährlicher Radverkehrsanlagen geführt
haben könnten und ob in der Folge die auch eine generelle Überprüfung
des Bestandes als notwendig anzusehen ist.
Zusammenfassung
Insgesamt kommt der ADFC Hochtaunus zu der rechtlich allerdings nicht
vollständig belastbaren Aussage, dass an dieser Stelle weder eine
Radverkehranlage vorhanden sein dürfte, noch jemals eine solche hätte
ausgewiesen werden dürfen. Es sprechen nach Ansicht des ADFC Hochtaunus
gleich mehrere offensichtlich und leicht erkennbare Gründe gegen eine
Freigabe des Bürgersteigs für den Radverkehr. Zumindest vorbehaltlich
einer endgültigen Klärung wäre die Freigabe für den Radverkehr umgehend
aufzuheben und dies kurzfristig auch für den weiteren Verlauf dieser
Radverkehrsanlage zu prüfen. In diesem Zusammenhang wäre die Begründung
der Stadt für das Aufrechterhalten der Benutzungsmöglichkeit des
Bürgersteigs durch den Radverkehr von besonderem Interesse, kann dies
doch zur Klärung der erheblichen Zweifel an der Sicherheit dieser
Anlage maßgeblich beitragen.
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Bild
1
Bild
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Bild
3
Bild 4
Bilderläuterungen:
Bild 1: Skizze mit Maßangaben
Bild 2: Situation vom Verlauf auf dem Bürgersteig aus
Bild 3: Situation an der Engstelle
Bild 4: Situation mit Blick zurück
ADFC-Kommentar:
Aufgrund der vielfältigen gründe sind ADFC-Kommentare und Auffassungen
im Kontext aufgeführt.
[Stefan Pohl]
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28.
September 2011 (KM-HK1253#M04)
Friedrichsdorf:
Wilhelmstraße / Landgraf-Friedrich-Straße
An anderer Stelle Pfosten auf
Radverkehrsanlage entfernt
Die
Stadt Friedrichsodrf hat an einer anderen Stelle (Cheshamer Straße,
Mündung in Färberstraße/Kreisel) ein mitten auf einer Radverkehrsanlage
stehendes.Schild entfernt.
- Und
schon ist das Schild weg, Taunus
Zeitung, 28.9.11
Inhalte/Auszüge:
Ein mitten auf
einer anderen Radverkehrsanlage stehendes Schild wurde entfernt.
Bei der anstehenden Überprüfung die Wilhelmstraße weiterhin nicht
aufgeführt.
Die Aktion gegen
gefähliche Stangen ginge jedoch heute weiter.
Querverweise
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22.
September 2011 (KM-HK1253#M03)
Friedrichsdorf:
Wilhelmstraße / Landgraf-Friedrich-Straße
Überprüfung von Verkehrsschildern
Die
Stadt Friedrichsodrf will laut einer kurzen Zeitungsmeldung im
Zusammenhang mit dem Unfall Schilder auf ihre Notwendigkeit in einer
Begehung überprüfen. Laut dem Artikeltext der Taunuszeitung betsteht
ein Zusammenhang mit der Wilhelmstraße, sie wird aber nicht
ausdrücklich zur Überprüfung genannt.
- Schilder
werden überprüft, Taunus Zeitung,
22.9.11
Inhalte/Auszüge:
"Nach
unserer Berichterstattung über Verkehrsschilder und Laternen, die
mitten in Fahrradwegen stehen und Radlern gefährlich werden können,
lädt die Stadt jetzt zu einer Begehung ein."
Genannt werden folgende Stellen: Ortsumgehung Friedrichsdorf, K
988/Färberstraße, Höhenstraße und Hugenottenstraße.
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21.
September 2011 (KM-HK1253#M02)
Friedrichsdorf:
Wilhelmstraße / Landgraf-Friedrich-Straße
Grundsätzliche ADFC-Position
Grundsätzlich
davon auszugehen, dass alle
vorhandenen Radverkehrsanlagen von der Stadt auf Zulässigkeit der
Nutzung durch den Radverkehr überprüft worden sind und deren Benutzung
immer und durchgehend sicher ist.
Insbesondere wenn eine konkrete, einzelne Änderung vorgenommen wird,
ist davon auszugehen, dass eine Überprüfung auf Sinn der getroffenen
verkehrsrechtlichen Anordnung stattgefunden hat und die konkrete
Maßnahme tatsächlich der Sicherheit des Radverkehrs dient.
Letzter für die Stadt verpflichtender Anlass
einer generellen Überprüfung aller, also auch dieser konkreten
Radverkehrsanlage, dürfte entweder die StVO-Novelle 1997 oder eine
zwischenzeitliche
Änderung z.B. an der Beschilderung dieser konkreten Stelle gewesen
sein. Demnach müsste die Stadt also auch umgehend eine Aussage zu
dieser konkreten Stelle machen können.
Eine ausbleibende, aktive Aussage ist auch eine Aussage: Nämlich die
Meinung der Stadt, dass diese Radverkehrsanlage sicher im Sinne des
Gesetzgebers ist und nicht (umgehend) reagiert werden muss.
Zur konkreten
Unfallstelle
Es ist angesichts des entstandenen Eindrucks nach Auffassung des ADFC
eine ggf. umgehende, aber vor allem klärende Aussage der Stadt
Friedrichsdorf zur konkreten Stelle notwendig, insbesondere
hinsichtlich
der ausgesprochenen Warnung. Je nach Inhalt gibt es an sich
nur zwei Möglichkeiten: Entweder kann dieser Warnung entgegen getreten
werden, weil die Benutzung sicher ist, oder die Benutzungsmöglichkeit
des Bürgersteigs durch den Radverkehr an dieser Stelle muss umgehend
aufgehoben werden, z.B. weil die Sicherheit bezweifelt wird oder nicht
gegeben ist. Trifft nicht die erste Möglichkeit zu, wäre zeitnah zu
überprüfen, ob an weiteren Stellen der Wilhelmstraße die
Benutzungsmöglichkeit ebenfalls aufgehoben werden sollte. Dies ist
insbesondere dann der Fall, wenn gleichartige Bedingungen herrschen
bzw. durch die Aufhebung der Benutzungsmöglichkeit von Teilstücken das
Prinzip der Kontinuität der Ausweisung so verletzt wird, dass mehr
Verwirrung als Nutzen zu erwarten ist.
Sofern die Sicherheit der Benutzungsmöglichkeit bezweifelt wird, wäre
im Nachgang insbesondere zu überprüfen, ob Mängel bei der
Radverkehrsanlage vorhanden sind, die bereits früher hätten auffallen
können. Ist dies der Fall, wären ggf. zum einen die notwendigen
Konsequenzen zu prüfen, die Auswirkungen sowohl auf weitere
Radverkehrsanlagen haben können, als auch das konkrete
Unfallereigniss betreffen, denn hier stünde dann eine Mit- oder
Vollhaftung der Stadt für die Unfallfolgen im Raum. Hier sollte
verbindliche Klarheit geschaffen werden.
Überprüfung durch
einen Fahrradclub
Vor dem Hintergrund des konkreten Unfallgeschehens und der in dem
Artikel der Taunus Zeitung vom 21.09.2011 genannten möglichen
Überprüfung von Radverkehrsanlagen durch einen (nicht namentlich
benannten) "Fahrradclub" rät der ADFC Hochtaunus davon ab, eine
verbindliche
und grundsätzliche Überprüfung von Radverkehrsanlagen auf Mängel durch
nicht staatliche, ehrenamtlich tätige Organisationen durchführen zu
lassen. Vielmehr ist
eine Überprüfung zunächst von den zuständigen und fachlich besonders
qualifizierten staatlichen Stellen, in erster Linie ist dies die
jeweils zuständige Kommunalverwaltung oder durch deren übergeordnete
Verwaltungen, vorzunehmen. Hinweise Dritter,
wie denen eines Fahrradclubs, können
allenfalls eine sinnvolle Ergänzung sein, die die gesetzgeberisch
verankerte Pflicht
der Prüfung in jedem Einzelfall bei Einrichtung, Änderung und bei
Bedarf auch im Nutzungsbetrieb bzw. bei Auffälligkeiten aber nicht
ersetzt.
Der ADFC Hochtaunus als Interessenvertretung der Radfahrerinnen und
Radfahrer ist nicht dafür da, derartige staatliche Aufgaben zu
übernehmen, kann aber im Rahmen des ehrenamtlichen Engagements
unterstützend bzw. ergänzend tätig werden.
Überprüfung im
konkreten Fall
Der ADFC Hochtaunus wird sich angesichts der entstandenen öffentlichen
Wirkung und
der eventuell übergreifenden Bedeutung ein Bild der Situation vor Ort
verschaffen und hier darstellen.
Erwähnter Helmschutz
Das in den beiden Zeitungsartikeln in 2010 erwähnte Nicht-Tragen eines
Helms hat keinerlei rechtliche Auswirkungen, da es keine Helmpflicht in
Deutschland gab bzw. gibt.
Insbesondere führt das Nicht-Tragen eines Helms nicht zu einer
Mitschuld des
Radfahrers hinsichtlich Unfallereignis und -schwere. Jedem solchen
Eindruck tritt der ADFC Hochtaunus energisch
entgegen. Es
wird zu bedenken gegeben, dass je nach Unfallhergang ein Helm
Verletzungen überhaupt erst auslösen kann, die ohne Helm nicht oder
nicht in der
Schwere geschehen wären. Das Tragen
oder Nicht-Tragen eines Helms darf daher bei
grundsätzlicher verantwortlicher Fahrradnutzung keinerlei Unterschiede
in der Behandung bzw. Darstellung einzelner Personen haben.
Ob ein Fahrradhelm getragen wird, ist also dem Einzelnen zu überlassen.
Das
Tragen eines Fahrradhelms kann demnach lediglich als Empfehlung
ausgesprochen werden. Der ADFC Hochtaunus spricht diese Empfehlung
gleichzeitig mit dem Hinweis aus, eine Entscheidung auf einem
Helmverzicht zu respektieren. Die positive
Werbung für das Tragen eines Helms durch Personen oder Institutionen
ist grundsätzlich begrüßens- und unterstützenswert.
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21.
September 2011 (KM-HK1253#M01)
Friedrichsdorf:
Wilhelmstraße / Landgraf-Friedrich-Straße
Warnung vor Benutzung der Radverkehrsanlage
Über
ein Jahr nach einem Unfall meldet sich im Rahmen einer in
Friedrichsdorf geführten öffentlichen Diskussion um die Sicherheit von
Radverkehrsanlagen eine Angehörige eines Unfallopfers,
die eine Warnung für diese Stelle ausspricht.
- Wachkoma
nach Fahrradunfall, Taunus
Zeitung, 21.9.11
Inhalte/Auszüge:
Am 16. Mai 2010 (...) ist der damals 71 Jahre alte Mann
auf den Rad- und Fußweg an der Ecke
Wilhelmstraße/Landgraf-Friedrich-Straße schwer gestürzt. Seitdem liegt
er im Wachkoma.
Fakt sei nach Aussage dessen Frau, dass an der Stelle ein
Verkehrsschild und ein Laternenmast "ziemlich nah beieinander" stehen,
außerdem "ist der Weg dahinter abschüssig und der Bordstein an der
Seite ist hoch."
"Im Polizeibericht hieß es damals, der Mann habe der Laterne ausweichen
wollen, habe sie gestreift, sei ins Straucheln geraten und gestürzt.
Das hatten Unfallzeugen offenbar gesehen."
Die Frau des Unfallopfers selbst sei damals vor ihrem Mann hergefahren
und habe auch gemerkt, dass man da plötzlich sehr aufpassen muss.
Ein Fahrradclub, so schlägt die Frau des Unfallopfers vor, sollte die
Wege vorsichtig abfahren und kritische Stellen an die Stadt melden.
Sie will niemand einen Vorwurf machen, wegen des Unfalls, sondern nur
warnen. Damit nicht noch mehr Menschen auf Friedrichsdorfer
Fahrradwegen verunglücken.
- Radfahrer verletzt sich bei Sturz, Taunus
Zeitung, 18.5.10
Inhalte/Auszüge (Artikel nicht mehr im Internet verfügbar):
"Bei einem Sturz vom Rad auf der Wilhelmstraße hat hat sich am Sonntag
ein 71-jähriger Bad Homburger schwer verletzt. Der Radfahrer war (...)
auf dem Fuß- und Radweg in Richtung Landgraf-Friedrich-Straße
unterwegs."
"Als er einer Straßenlaterne ausweichen wollte, streifte er diese, kam
ins Straucheln und stürzte. Dabei zog sich der Mann, der keinen Helm
trug, schwere Kopfverletzungen zu."
- Radfahrer ohne Helm am Kopf verletzt,
Frankfurter Rundschau, 17.5.10
Inhalte/Auszüge (Artikel nicht mehr
im Internet verfügbar):
"Ein 71-jähriger Radfahrer kollidierte am Sonntagnachmittag mit einem
Lichtmast auf dem Radweg an der Wilhelmstraße."
"Der Mann, der keinen Helm trug, verletzte sich dabei schwer am Kopf."
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21.
September 2011 (KM-HK1253#M00)
Friedrichsdorf:
Wilhelmstraße / Landgraf-Friedrich-Straße
Keine älteren ADFC-Nachrichten
Derzeit gibt es zu diesem Thema keine älteren ADFC-Nachrichten.
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