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letzte Änderung: SP 30.09.2011

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Friedrichsdorf: Wilhelmstraße / Landgraf-Friedrich-Straße

Letzte ADFC-Nachricht vom 30. September 2011:

Informationen zum Vorgang:

Status: Ampel ungelöst

Zuständige ADFC-Gliederungen: ADFC Hochtaunus e.V., ADFC Bad Homburg

Situation/Ausgangslage: An der Ecke Wilhelmstraße / Landgraf-Friedrich-Straße in Friedrichsdorf hat sich auf einem für den Radverkehr freigegebenen Fußweg Mai 2010 ein Unfall mit schweren Verletzungen und dauerhaften Personenschaden ereignet. Über die Tagespresse wird im September 2011 vor der Benutzung des Weges gewarnt.

ADFC-Position: Der ADFC vertritt grundsätzlich die Position, dass der Radverkehr auf die allgemeine Fahrbahn gehört. Ausnahmen kann es in begründeten Einzelfällen geben. Die Beurteilung in diesem Fall ist jedoch differenzierter zu sehen.

Begründung: Die Führung des Radverkehrs auf der allgemeinen Fahrbahn wird vom Gesetzgeber ausdrücklich als Regelführung betrachtet. Für Ausnahmen bedarf es entsprechender Gründe, zudem sind dabei Mindestanforderungen an die Radverkehrsanlage formuliert.

ADFC-Nachrichten bisher:

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Letzte ADFC-Nachricht


30. September 2011 (KM-HK1253#M07)

Friedrichsdorf: Wilhelmstraße / Landgraf-Friedrich-Straße
Zunächst nur Kennzeichnung von Masten


Die Stadt Friedrichsodrf hat an einer anderen Stelle (Cheshamer Straße, Mündung in Färberstraße/Kreisel) ein mitten auf einer Radverkehrsanlage stehendes.Schild entfernt.
  • Gut gemeint, aber völlig überflüssig, Taunus Zeitung, 30.9.11
    Inhalte/Auszüge:
    In drei Stunden Begehung hätte es rund 30 Beanstandungen gegeben.
    Als Verkehrsexperte und gesetzeskundiger Fachmann fungierte der Leiter des Regionalen Verkehrsdienstes, Polizeihauptkommissar Peter Schubert, von der Polizeidirektion Bad Homburg. Und der sagte angesichts des in der Stadt gewachsenen Schilderwaldes immer wieder: "Gut gemeint aber völlig überflüssig".
    Einige Schilder würden zu weit in den Fahrradweg ragen, moniert ein teilnehmender Bürger, der mit dem Fahrrad da gewesen sei.
    Die Stadt würde an möglichen Gefahrenstellen reflektierende weiß-rote Bänder anbringen, versprach der Leiter des Ordnungsamtes Manfred Sommer.
    Welche Schilder weg sollen und wo verkehrsrechtliche Änderungen nötig sind, wüssten die Stadt- und Kreisbediensteten jetzt. Die Umsetzung läge nun in deren Händen
    .
ADFC-Kommentar:
Von der Wilhelmstraße war im Zeitungsartikel keine Rede. Der Sachstand ist für die Öffentlichkeit weiter offen.
Einbauten auf Radverkehrsanlagen zu kennzeichnen ersetzt nach Ansicht des ADFC nicht, diese Hindernisse zu beseitigen. Die Kosten hierfür hat der Baulastträger zu tragen, eine Beseitigung ist, sofern Vorschriften für Radverkehrsanlagen verletzt werden, umgegend zu veranlassen und möglichst zügig umzusetzen. Alternativ kann die betroffene Anlage für den Radverkehr ausdrücklich gesperrt werden, was statt einer Kennzeichnung auch eine mögliche Sofortmaßnahme sein könnte. Bauliche Änderungen können sich durchaus etwas länger hinziehen, bis dahin ist Sicherheit zu schaffen.
[Stefan Pohl]

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Liste der Einzelnachrichten


29. September 2011 (KM-HK1253#M06)

Friedrichsdorf: Wilhelmstraße / Landgraf-Friedrich-Straße
Masten weg: In Frankfurt geht's ohne Unfall


Die Stadt Frankfurt hat gar bei einer Neuplanung Lampenmasten auf den Radweg gestellt. Auch ohne Unfall war man dort einsichtig und hat umgebaut.

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28. September 2011 (KM-HK1253#M05)

Friedrichsdorf: Wilhelmstraße / Landgraf-Friedrich-Straße
ADFC-Analyse

Ein Mitglied des ADFC hat dankenswerter Weise die fragliche Stelle vermessen und im Bild dokumenteirt. Danach sind die nachfolgenden Punkte ohne Anspruch auf Vollständigkeit und rechtliche Verbindlichkeit festgehalten.

Sachbeschreibung und Erläuterungen
Die Maße sind im Bild 1 festgehalten.
Der Radweg bietet im geraden Verlauf nur eine Breite von 2,40 Metern und ist von in den Bewegungsraum ragenden Hecken eingeschränkt, also bereits in dieser Breite nicht voll nutzbar und somit nicht der StVO-Sollangabe entsprechend breit.
An der fraglichen Stelle ist der Weg auf sehr kurzer Länge auf insgesamt 4,33 Meter aufgeweitet, allerdings durch sehr ungünstig platzierte Pfosten auf 1,75 Meter und 2,23 Meter bzw. 1,90 Meter (weiterer Einbau: Bank) eingeschränkt, wobei dem Radverkehr durch die Gestaltung suggeriert wird, dass er die engere Stelle von 1,75 Metern zwischen zwei Pfosten zu benutzen hat, was gemäß der Beschilderung des Bürgersteigs rechtlich nicht haltbar ist und zu unnötiger Verwirrung und Gefährdungen führt. Der Unfall letztes Jahr und die Aussagen einer Beteiligten untermauern dies eindrucksvoll. Die Soll-Breite für eine solche Radverkehrsanlage liegt bei einer lichten Breite, also ohne jegliche Hindernisse/Einbauten, bei mindestens 2,50 Metern, die höchstens auf kurzen Abschnitten unterschritten werden soll, was bei dieser Anlage aber über die gesamte Länge, also als kontinuierliche Einschränkung, der Fall ist. Diese Situation ist formatrechtlich möglich, bedarf aber einer gesonderten Begründung für den Einzelfall, die die Stadt durchgeführt haben und liefern können muss.
Die darüber hinaus aufgestellte Sitzbank ist zudem durch den nicht unterbundenen seitlichen Bewuchs kaum erkennbar und stellt eine zusätzliche Gefahr dar, falls ein Radfahrer den Weg rechts an den Pfosten vorbei wählt, was er formell darf.
Für den Radverkehr zwischen den beiden Pfosten ist nur eine Breite von 1,75 Metern vorhanden. Diese Stelle ist zudem nicht gerade anzufahren, sondern es muss verschwenkt werden, wobei hier zusätzlich die Ecke einer Grünfläche den Bewegungsraum für ein solches Manöver einschränkt. Beim Verlassen dieser Engstelle kommt man der Bordsteinkante zur Fahrbahn hin gefährlich nahe, fahrradtypische Verschwenkungen bei solchen Manövern lassen eine solche Führung nach Ansicht des ADFC Hochtaunus hier nicht zu.
Die mitten auf der Verkehrsfläche stehenden Pfosten sind zur besseren Erkennbarkeit nicht mit reflektierenden Materialien gekennzeichnet.
Weiterhin besteht für den so geführten Radverkehr keine ausreichend frühzeitige Sichtbeziehung zum Verkehr auf der allgemeinen Fahrbahn, die Verschwenkung zur Fahrbahn hin erfolgt viel zu spät, um vom schnelleren Kraftfahrzeugverkehr rechtzeitig im Einmündungs-/Kreuzungsbereich wahrgenommen zu werden.
Im Bild 5 ist erkennbar, dass im vorherigen Verlauf des Bürgersteigs offenbar weitere Pfosten bzw. Pfähle auf dem Weg stehen.
Wie im Bild 4 zu sehen ist, wird zudem dort geparkt (Motoroller auf dem Bürgersteig, dies dürfte sich um ein illegal abgestelltes Fahrzeug handeln), das den verfügbaren Raum situationsbedingt weiter einengt.

Die baulich durch die Pflastergestaltung suggerierte Trennung zwischen Fuß- und Radverkehr ist durch die Beschilderung rechtlich nicht geboten (Fußweg, Rad frei) und deshalb verwirrend. Es ist davon auszugehen, dass allein durch eine solche Gestaltung Mißverständnisse und Konflikte entstehen, weil die Meinung vertreten werden könnte, dass die Verkehrsarten zu Fuß und auf dem Rad jeweils eigene Verkehrsflächen hätten, was aber rechtlich nicht der Fall ist und auch aufgrund der vorhandenen Breiten, die den Mindestmaßen als Soll-Vorgabe der StVO (Starßenverkehrsordnung) bzw. ERA (Empfehlungen für Raverkehrsanlagen) praktisch durchgehend nicht entsprechen, auch kaum zu rechtfertigen wäre.

Gar nicht berücksichtigt wurden auch an dieser Stelle Sonderfahrzeuge, wobei die StVO allerdings grundsätzlich davon auch ausgeht - sie ist ausschließlich und ausdrücklich nur für einspurige Fahrräder ausgelegt. Generell ist also allen, die z.B. einen Anhänger mit sich führen, die Benutzung von Radverkehrsanlagen nur dann zu empfehlen, wenn sie sich vorher selbst davon überzeugt haben, dass diese Anlage für solche Fahrzeuge überhaupt durchgehend sicher befahrbar ist. Ansonsten ist trotz anderer Beschilderung die Benutzung der allgemeinen Fahrbahn vom jeweilgen Verkehrsteilnehmer in Erwägung zu ziehen. Dies gilt nicht nur für Friedrichsdorf, sondern grundsätzlich. Zu unterscheiden wäre hierbei noch zwischen innerörtlicher und außerörtlicher Wege, die Abwägung muss jeweils im Einzelfall erfolgen. Bei außerörtlichen Radverkehrsanlagen ist grundsätzlich von einem stärkeren Zwang zur Benutzung auszugehen, was allerdings auch keinen absoluten Zwang bedeutet. Beispiel in Friedrichsdorf: Der in Teilabschnitten als für den Radverkehr freigegebene Fußweg im Köpperner Tal ist zum Ende an der Lochmühle hin so schmal, dass er durch ein Fahrrad mit Fahrradanhänger nicht oder nur unter der Gefahr der Beschädigung und des Sturzes Befahren werden kann, auch ein Schieben ist nicht möglich, da der Platzbedarf dann noch höher ist. Hier darf nach Ansicht des ADFC aufgrund montierter Leitplanken bereits mehrere Kilometer vorher, nämlich an der Taunusbahn-Brücke, auf die allgemeine Fahrbahn ausgewichen werden. Andere Verkehrsteilnehmer haben dies in ihrem Verhalten zu berücksichtigen und sich im Abschnitt Taunusbahnbrücke/Lochmühle entsprechend vorsichtig zu verhalten. Dies ist an dieser Stelle aber nur als ein Beispiel zur Verdeutlichung des Sachverhalts aufgeführt, wobei der Radweg im Köpperner Tal durchaus als gut dokumentiertes Beispiel aufgeführt werden kann, wenn es um das Maß des Engagements der Stadt Friedrichsdorf zu diesem Themenbereich geht (siehe ADFC-Nachricht Radweg Köpperner Tal). Gerade zu diesem Beipsiel liegen dem ADFC weitere Informationen vor, die eine negative Einschätzung des Engagements der Stadt sowie des zuständigen Amtes für Straßen- und Verkehrswesen (ASV) festigen können.
Der ADFC bedauert, zu dieser Thematik keine allgemeingültige Empfehlung aussprechen zu können. Unter anderem vor dem Hintergrund der hier auftretenden Probleme setzt sich der ADFC für die generelle Umwandlung der Benutzungspflicht in ein Benutzungsrecht ein.

Intension des Gesetzgebers zu Radverkehrsanlagen
Grundsätzlich ist es die Intension des Gesetzgebers, den Radverkehr auf der Fahrbahn zu führen, wobei - wie bereits erwähnt - noch zwischen inner- und außerorts unterschieden werden muss. Innerorts soll der Radverkehr danach nur in begründeten Ausnahmefällen nicht auf der Fahrbahn geführt werden.

Folgerungen aus der Intension des Gesetzgebers
Eine konkrete Begründung für die Führungsvariante auf dem Bürgersteig muss demnach für die hier behandelte Stelle vorliegen. Eine allgemeine Aussage, es bestehe eine nicht konkret benennbare Gefahrensituation, reicht demnach nach Ansicht des ADFC Hochtaunus nicht aus, um den Radverkehr auf dem Bürgersteig zu führen - auch nicht auf freiwilliger Basis. Denn auch freiwillig zu nutzende Wege müssen so sicher gestaltet sein, dass die gefahrlose Benutzung auch möglich ist, was in diesem Fall aufgrund des aufgetretenen Unfalls zumindest seit dem Unfall im letzten Jahr als zweifelhaft einzustufen ist.

Überprüfung der fraglichen Stelle
Es ist davon auszugehen, dass eine Überprüfung durch die Stadt bis zum heutigen Zeitpunkt stattgefunden hat, dies gebietet die Sorgfaltspflicht. Wenn bisher nicht reagiert wurde, muss der Benutzer davon ausgehen, dass die Stadt die Sicherheit weiterhin vollständig gewährleistet. Dies ist nach Ansicht des ADFC Hochtaunus jedoch ganz offensichtlich nicht der Fall - man bemerkt das allerdings erst, wenn man sich bereits auf dem Bürgersteig befindet. Das ist zu spät, die Stadt begibt sich mit der Unterlassung der Aufhebung dieser Freigabe rechtlich zumindest "auf Glatteis".
Hat also eine Überprüfung stattgefunden, wäre das Ergebnis genau jetzt von öffentlichem Interesse.
Hat jedoch - was der ADFC nicht unterstellt - keine Überprüfung stattgefunden, wäre für die Öffentlichkeit interessant, warum das unterblieb und wie künftig sicher gestellt werden kann, dass sowohl grundsätzlich, als auch bei konkret auftretenden kritischen Ereignissen reagiert wird. Zudem wäre dann wissenswert, ob eventuelle strukturelle Probleme in der Verwaltung auch an anderen Stellen im Stadtgebiet zu vergleichbaren Ausweisungen gefährlicher Radverkehrsanlagen geführt haben könnten und ob in der Folge die auch eine generelle Überprüfung des Bestandes als notwendig anzusehen ist.

Zusammenfassung
Insgesamt kommt der ADFC Hochtaunus zu der rechtlich allerdings nicht vollständig belastbaren Aussage, dass an dieser Stelle weder eine Radverkehranlage vorhanden sein dürfte, noch jemals eine solche hätte ausgewiesen werden dürfen. Es sprechen nach Ansicht des ADFC Hochtaunus gleich mehrere offensichtlich und leicht erkennbare Gründe gegen eine Freigabe des Bürgersteigs für den Radverkehr. Zumindest vorbehaltlich einer endgültigen Klärung wäre die Freigabe für den Radverkehr umgehend aufzuheben und dies kurzfristig auch für den weiteren Verlauf dieser Radverkehrsanlage zu prüfen. In diesem Zusammenhang wäre die Begründung der Stadt für das Aufrechterhalten der Benutzungsmöglichkeit des Bürgersteigs durch den Radverkehr von besonderem Interesse, kann dies doch zur Klärung der erheblichen Zweifel an der Sicherheit dieser Anlage maßgeblich beitragen.

Vorschau - für größeres Bild (je ca. 100 KB) bitte anklicken

 
Bild 1                         Bild 2                         Bild 3                         Bild 4

Bilderläuterungen:
Bild 1: Skizze mit Maßangaben
Bild 2: Situation vom Verlauf auf dem Bürgersteig aus
Bild 3: Situation an der Engstelle
Bild 4: Situation mit Blick zurück

ADFC-Kommentar:
Aufgrund der vielfältigen gründe sind ADFC-Kommentare und Auffassungen im Kontext aufgeführt.
[Stefan Pohl]

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28. September 2011 (KM-HK1253#M04)

Friedrichsdorf: Wilhelmstraße / Landgraf-Friedrich-Straße
An anderer Stelle Pfosten auf Radverkehrsanlage entfernt


Die Stadt Friedrichsodrf hat an einer anderen Stelle (Cheshamer Straße, Mündung in Färberstraße/Kreisel) ein mitten auf einer Radverkehrsanlage stehendes.Schild entfernt.
  • Und schon ist das Schild weg, Taunus Zeitung, 28.9.11
    Inhalte/Auszüge:
    Ein mitten auf einer anderen Radverkehrsanlage stehendes Schild wurde entfernt.
    Bei der anstehenden Überprüfung die Wilhelmstraße weiterhin nicht aufgeführt.

    Die Aktion gegen gefähliche Stangen ginge jedoch heute weiter.
Querverweise

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22. September 2011 (KM-HK1253#M03)

Friedrichsdorf: Wilhelmstraße / Landgraf-Friedrich-Straße
Überprüfung von Verkehrsschildern


Die Stadt Friedrichsodrf will laut einer kurzen Zeitungsmeldung im Zusammenhang mit dem Unfall Schilder auf ihre Notwendigkeit in einer Begehung überprüfen. Laut dem Artikeltext der Taunuszeitung betsteht ein Zusammenhang mit der Wilhelmstraße, sie wird aber nicht ausdrücklich zur Überprüfung genannt.
  • Schilder werden überprüft, Taunus Zeitung, 22.9.11
    Inhalte/Auszüge:
    "Nach unserer Berichterstattung über Verkehrsschilder und Laternen, die mitten in Fahrradwegen stehen und Radlern gefährlich werden können, lädt die Stadt jetzt zu einer Begehung ein."
    Genannt werden folgende Stellen: Ortsumgehung Friedrichsdorf, K 988/Färberstraße, Höhenstraße und Hugenottenstraße.

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21. September 2011 (KM-HK1253#M02)

Friedrichsdorf: Wilhelmstraße / Landgraf-Friedrich-Straße
Grundsätzliche ADFC-Position

Grundsätzlich davon auszugehen, dass alle vorhandenen Radverkehrsanlagen von der Stadt auf Zulässigkeit der Nutzung durch den Radverkehr überprüft worden sind und deren Benutzung immer und durchgehend sicher ist.
Insbesondere wenn eine konkrete, einzelne Änderung vorgenommen wird, ist davon auszugehen, dass eine Überprüfung auf Sinn der getroffenen verkehrsrechtlichen Anordnung stattgefunden hat und die konkrete Maßnahme tatsächlich der Sicherheit des Radverkehrs dient.
Letzter für die Stadt verpflichtender Anlass einer generellen Überprüfung aller, also auch dieser konkreten Radverkehrsanlage, dürfte entweder die StVO-Novelle 1997 oder eine zwischenzeitliche Änderung z.B. an der Beschilderung dieser konkreten Stelle gewesen sein. Demnach müsste die Stadt also auch umgehend eine Aussage zu dieser konkreten Stelle machen können.
Eine ausbleibende, aktive Aussage ist auch eine Aussage: Nämlich die Meinung der Stadt, dass diese Radverkehrsanlage sicher im Sinne des Gesetzgebers ist und nicht (umgehend) reagiert werden muss.

Zur konkreten Unfallstelle
Es ist angesichts des entstandenen Eindrucks nach Auffassung des ADFC eine ggf. umgehende, aber vor allem klärende Aussage der Stadt Friedrichsdorf zur konkreten Stelle notwendig, insbesondere hinsichtlich der ausgesprochenen Warnung. Je nach Inhalt gibt es an sich nur zwei Möglichkeiten: Entweder kann dieser Warnung entgegen getreten werden, weil die Benutzung sicher ist, oder die Benutzungsmöglichkeit des Bürgersteigs durch den Radverkehr an dieser Stelle muss umgehend aufgehoben werden, z.B. weil die Sicherheit bezweifelt wird oder nicht gegeben ist. Trifft nicht die erste Möglichkeit zu, wäre zeitnah zu überprüfen, ob an weiteren Stellen der Wilhelmstraße die Benutzungsmöglichkeit ebenfalls aufgehoben werden sollte. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn gleichartige Bedingungen herrschen bzw. durch die Aufhebung der Benutzungsmöglichkeit von Teilstücken das Prinzip der Kontinuität der Ausweisung so verletzt wird, dass mehr Verwirrung als Nutzen zu erwarten ist.
Sofern die Sicherheit der Benutzungsmöglichkeit bezweifelt wird, wäre im Nachgang insbesondere zu überprüfen, ob Mängel bei der Radverkehrsanlage vorhanden sind, die bereits früher hätten auffallen können. Ist dies der Fall, wären ggf. zum einen die notwendigen Konsequenzen zu prüfen, die Auswirkungen sowohl auf weitere Radverkehrsanlagen haben können, als auch das konkrete  Unfallereigniss betreffen, denn hier stünde dann eine Mit- oder Vollhaftung der Stadt für die Unfallfolgen im Raum. Hier sollte verbindliche Klarheit geschaffen werden.

Überprüfung durch einen Fahrradclub
Vor dem Hintergrund des konkreten Unfallgeschehens und der in dem Artikel der Taunus Zeitung vom 21.09.2011 genannten möglichen Überprüfung von Radverkehrsanlagen durch einen (nicht namentlich benannten) "Fahrradclub" rät der ADFC Hochtaunus davon ab, eine verbindliche und grundsätzliche Überprüfung von Radverkehrsanlagen auf Mängel durch nicht staatliche, ehrenamtlich tätige Organisationen durchführen zu lassen. Vielmehr ist eine Überprüfung zunächst von den zuständigen und fachlich besonders qualifizierten staatlichen Stellen, in erster Linie ist dies die jeweils zuständige Kommunalverwaltung oder durch deren übergeordnete Verwaltungen, vorzunehmen. Hinweise Dritter, wie denen eines Fahrradclubs, können allenfalls eine sinnvolle Ergänzung sein, die die gesetzgeberisch verankerte Pflicht der Prüfung in jedem Einzelfall bei Einrichtung, Änderung und bei Bedarf auch im Nutzungsbetrieb bzw. bei Auffälligkeiten aber nicht ersetzt.
Der ADFC Hochtaunus als Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer ist nicht dafür da, derartige staatliche Aufgaben zu übernehmen, kann aber im Rahmen des ehrenamtlichen Engagements unterstützend bzw. ergänzend tätig werden.

Überprüfung im konkreten Fall
Der ADFC Hochtaunus wird sich angesichts der entstandenen öffentlichen Wirkung und der eventuell übergreifenden Bedeutung ein Bild der Situation vor Ort verschaffen und hier darstellen.

Erwähnter Helmschutz
Das in den beiden Zeitungsartikeln in 2010 erwähnte Nicht-Tragen eines Helms hat keinerlei rechtliche Auswirkungen, da es keine Helmpflicht in Deutschland gab bzw. gibt.
Insbesondere führt das Nicht-Tragen eines Helms nicht zu einer Mitschuld des Radfahrers hinsichtlich Unfallereignis und -schwere. Jedem solchen Eindruck tritt der ADFC Hochtaunus energisch entgegen.
Es wird zu bedenken gegeben, dass je nach Unfallhergang ein Helm Verletzungen überhaupt erst auslösen kann, die ohne Helm nicht oder nicht in der Schwere geschehen wären. Das Tragen oder Nicht-Tragen eines Helms darf daher bei grundsätzlicher verantwortlicher Fahrradnutzung keinerlei Unterschiede in der Behandung bzw. Darstellung einzelner Personen haben.
Ob ein Fahrradhelm getragen wird, ist also dem Einzelnen zu überlassen. Das Tragen eines Fahrradhelms kann demnach lediglich als Empfehlung ausgesprochen werden. Der ADFC Hochtaunus spricht diese Empfehlung gleichzeitig mit dem Hinweis aus, eine Entscheidung auf einem Helmverzicht zu respektieren. Die positive Werbung für das Tragen eines Helms durch Personen oder Institutionen ist grundsätzlich begrüßens- und unterstützenswert.
 

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21. September 2011 (KM-HK1253#M01)

Friedrichsdorf: Wilhelmstraße / Landgraf-Friedrich-Straße
Warnung vor Benutzung der Radverkehrsanlage


Über ein Jahr nach einem Unfall meldet sich im Rahmen einer in Friedrichsdorf geführten öffentlichen Diskussion um die Sicherheit von Radverkehrsanlagen eine Angehörige eines Unfallopfers, die eine Warnung für diese Stelle ausspricht.
  • Wachkoma nach Fahrradunfall, Taunus Zeitung, 21.9.11
    Inhalte/Auszüge:
    Am 16. Mai 2010 (...) ist der damals 71 Jahre alte Mann auf den Rad- und Fußweg an der Ecke Wilhelmstraße/Landgraf-Friedrich-Straße schwer gestürzt. Seitdem liegt er im Wachkoma.
    Fakt sei nach Aussage dessen Frau, dass an der Stelle ein Verkehrsschild und ein Laternenmast "ziemlich nah beieinander" stehen, außerdem "ist der Weg dahinter abschüssig und der Bordstein an der Seite ist hoch."
    "Im Polizeibericht hieß es damals, der Mann habe der Laterne ausweichen wollen, habe sie gestreift, sei ins Straucheln geraten und gestürzt. Das hatten Unfallzeugen offenbar gesehen."
    Die Frau des Unfallopfers selbst sei damals vor ihrem Mann hergefahren und habe auch gemerkt, dass man da plötzlich sehr aufpassen muss.
    Ein Fahrradclub, so schlägt die Frau des Unfallopfers vor, sollte die Wege vorsichtig abfahren und kritische Stellen an die Stadt melden.
    Sie will niemand einen Vorwurf machen, wegen des Unfalls, sondern nur warnen. Damit nicht noch mehr Menschen auf Friedrichsdorfer Fahrradwegen verunglücken.
  • Radfahrer verletzt sich bei Sturz, Taunus Zeitung, 18.5.10
    Inhalte/Auszüge (Artikel nicht mehr im Internet verfügbar):
    "Bei einem Sturz vom Rad auf der Wilhelmstraße hat hat sich am Sonntag ein 71-jähriger Bad Homburger schwer verletzt. Der Radfahrer war (...) auf dem Fuß- und Radweg in Richtung Landgraf-Friedrich-Straße unterwegs."
    "Als er einer Straßenlaterne ausweichen wollte, streifte er diese, kam ins Straucheln und stürzte. Dabei zog sich der Mann, der keinen Helm trug, schwere Kopfverletzungen zu."
  • Radfahrer ohne Helm am Kopf verletzt, Frankfurter Rundschau, 17.5.10
    Inhalte/Auszüge
    (Artikel nicht mehr im Internet verfügbar):
    "Ein 71-jähriger Radfahrer kollidierte am Sonntagnachmittag mit einem Lichtmast auf dem Radweg an der Wilhelmstraße."
    "Der Mann, der keinen Helm trug, verletzte sich dabei schwer am Kopf."

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21. September 2011 (KM-HK1253#M00)

Friedrichsdorf: Wilhelmstraße / Landgraf-Friedrich-Straße
Keine älteren ADFC-Nachrichten

Derzeit gibt es zu diesem Thema keine älteren ADFC-Nachrichten.
 

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